Zitatwelches die Problematik zwischen Vermieter und Mieter beim Einsatz von klein-kwk aufzeigt. Offengeblieben bzw. nicht behandelt ist die Problematik mit dem Energiewirtschaftsgesetz.
Da stimme ich Dir zu, das Gesetz ist leider recht "schwammig".
Wie im Fazit des Betrages richtig geschrieben ist, es gibt kein rechtlich abgesichertes Modell für den KWK Einsatz in Mietwohngebäuden.
Aber: Es gibt das Recht diese Anlage einzusetzen und entsprechend abzurechnen. Richtlinien stehen seit langen hier: http://www.kwk-infozentrum.inf…izkostenabrechnung_1.html was den Wärmepreis bzw. die Wärmeabrechnung angeht.
Solange der Mieter nicht mehr für den Strom zahlen muss, wie auch immer fair gerechnet, wird er sich nicht beschweren oder gar klagen.
Mehrere Gespäche mit Stromversorgern gingen so aus, das diese keinen Sinn darin sahen den Rechtsweg gegen eine Mietgemeinschaft mit nur einem Stromzähler anzustreben. Gesetze müssen ausgelegt werden, in dem Sinne, wie der Gesetzgeber es wohl gemeint haben wird.
Dies nennt man dann Richterrecht.
@ Bruno, Du fragst weiter oben, ob ich Dein Rechtsrisiko übernehme.
Warum sollte ich dies tun ? Jeder trägt seine Rechtsriken selbst, das beginnt spätestens wenn Du ein Fuß vor die Haustür setzt.
Bei jedem Kontakt mit Mitmenschen, könnte ein Rechtsstreit entstehen. Könnte nur deshalb, da sich beide überwiegende Changen ausrechnen, von diesem Rechtsstreit zu profitieren.
Die Stromversorger wissen, das der Gesetzgeber die KWK ANlagen schützen will und das auch das EU Recht dies explizite vorschreibt. Sehr wenig Changen also für den Versorger, also kein Rechtsstreit und nein, zahl Deine Deckel selbst.