Wärmeliefervertrag

  • Zitat

    welches die Problematik zwischen Vermieter und Mieter beim Einsatz von klein-kwk aufzeigt. Offengeblieben bzw. nicht behandelt ist die Problematik mit dem Energiewirtschaftsgesetz.


    Da stimme ich Dir zu, das Gesetz ist leider recht "schwammig".


    Wie im Fazit des Betrages richtig geschrieben ist, es gibt kein rechtlich abgesichertes Modell für den KWK Einsatz in Mietwohngebäuden.


    Aber: Es gibt das Recht diese Anlage einzusetzen und entsprechend abzurechnen. Richtlinien stehen seit langen hier: http://www.kwk-infozentrum.inf…izkostenabrechnung_1.html was den Wärmepreis bzw. die Wärmeabrechnung angeht.


    Solange der Mieter nicht mehr für den Strom zahlen muss, wie auch immer fair gerechnet, wird er sich nicht beschweren oder gar klagen.


    Mehrere Gespäche mit Stromversorgern gingen so aus, das diese keinen Sinn darin sahen den Rechtsweg gegen eine Mietgemeinschaft mit nur einem Stromzähler anzustreben. Gesetze müssen ausgelegt werden, in dem Sinne, wie der Gesetzgeber es wohl gemeint haben wird.


    Dies nennt man dann Richterrecht.


    @ Bruno, Du fragst weiter oben, ob ich Dein Rechtsrisiko übernehme.


    Warum sollte ich dies tun ? Jeder trägt seine Rechtsriken selbst, das beginnt spätestens wenn Du ein Fuß vor die Haustür setzt.


    Bei jedem Kontakt mit Mitmenschen, könnte ein Rechtsstreit entstehen. Könnte nur deshalb, da sich beide überwiegende Changen ausrechnen, von diesem Rechtsstreit zu profitieren.


    Die Stromversorger wissen, das der Gesetzgeber die KWK ANlagen schützen will und das auch das EU Recht dies explizite vorschreibt. Sehr wenig Changen also für den Versorger, also kein Rechtsstreit und nein, zahl Deine Deckel selbst. :-)@@(-:

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Zitat

    Original von Dachsfan


    Aber: Es gibt das Recht diese Anlage einzusetzen und entsprechend abzurechnen. Richtlinien stehen seit langen hier: http://www.kwk-infozentrum.inf…izkostenabrechnung_1.html was den Wärmepreis bzw. die Wärmeabrechnung angeht.


    stimmt, was die Wärme angeht, und der Vorteil aus der Stromproduktion ist zzumindest anteilig der Wärme auch gutzuschreiben.



    Zitat

    Original von Dachsfan
    Solange der Mieter nicht mehr für den Strom zahlen muss, wie auch immer fair gerechnet, wird er sich nicht beschweren oder gar klagen.


    Da kennst Du manchen Mieter schlecht. Letztens waren ich glaube sogar hier im Forum da streitet sich der Mieter ganz ordentlich, und so kenne ich die auch. Sobald eine Abrechnung nicht richtig ist, egal ob der Mieter dadurch Gewinn oder verlust macht, muss er gar nix zahlen.


    Zitat

    Original von Dachsfan
    Mehrere Gespäche mit Stromversorgern gingen so aus, das diese keinen Sinn darin sahen den Rechtsweg gegen eine Mietgemeinschaft mit nur einem Stromzähler anzustreben. Gesetze müssen ausgelegt werden, in dem Sinne, wie der Gesetzgeber es wohl gemeint haben wird.


    Tja, und die Energieversorger mit denen ich bisher Kontakt hatte sehen das eben alle ganz anders. Ausserdem habe ich von Berufswegen gelernt Gesetze zu lesen und zu verstehen, habe oft die Lücken zwischen den Zeilen zugunsten der Mandanten anwenden können. Hier habe ich erhebliche Zweifel.


    Zitat

    Original von Dachsfan
    Dies nennt man dann Richterrecht.


    Falsch, Richterrecht gibt es nicht, Recht aufgrund Rechtsprechung gemäß Grundsatzurteilen schon, und das ist was ganz anderes wie das was Du hier versuchst uns glauben zu machen.



    Zitat

    Original von Dachsfan
    @ Bruno, Du fragst weiter oben, ob ich Dein Rechtsrisiko übernehme.


    Warum sollte ich dies tun ? Jeder trägt seine Rechtsriken selbst, das beginnt spätestens wenn Du ein Fuß vor die Haustür setzt.


    Warum Du es tun sollst, weil Du so überheblich und sicher auftrittst, aber wenns ernst wird wie man sieht den Sch.. einziehst.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Ja wenn die Abrechnung der Nebenkosten falsch ist und 1 JAhr nach dem letzen Abrechnungstag vergangen ist.....


    Wenn ein Vertrag über die Stromlieferung gemacht wurde, der nicht z.B. sittenwirdrig ist, gilt das vereinbarte, da ist nix falsch. Ansonsten sehe ich keine Abrechnung die Rechtssicher ist.


    Oh Du hast also böse Energieversorger.... :tongue: Du irrst, Gesetzeslücken müssen von Richtern ausgefüllt werden, deren Rechtssprechung dann "Richterrecht" genannt wird.


    Ich gebe kostenlose Informationen und viele viele haben sich herzlich per PN und per e-mail bei mir bedankt. Natürlich bin ich nicht bereit, kostenlosen Rechtsschutz zu geben. @:pille


    Irgendein Problem Bruno :rolleyes:


    Mich wundert schon, das Du immer so schnell persönlich wirst und nicht in der Sache diskutierst, sondern Beleidigend wirst und Beweise forderst etc. Ich bitte Dich höflich der Vorbildfunktion eines Mod`s gerecht zu werden. ^^

  • Zitat

    Ich bitte Dich höflich der Vorbildfunktion eines Mod`s gerecht zu werden.


    Wünsche ich mir von anderen Mods auch!
    Wo Bruno recht hat er recht.
    Wenn du Behauptungen in den Raum stellst, sind Nachweise sinnvoll.


    Ich erinnere dich an einige deiner eigenen Threads wo du selbst Nachweise gefordert hast, auf Behauptungen die dir suspekt waren.


    Und Beweise fordern ist keine Beleidigung!
    Sonst könnten wir jeden Richter wegen Beleidigung belangen....

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

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  • Das auch nicht ???


    Zitat

    Warum Du es tun sollst, weil Du so überheblich und sicher auftrittst, aber wenns ernst wird wie man sieht den Sch.. einziehst.

  • Tschuldigung Fan, hier ist mir einfach der Kragen geplatzt. Ich hätte es vielleicht so formulieren sollen:


    Wenn Du Dir Deiner Behauptungen so sicher bist, kannst Du doch ohne Probleme die Garantie geben. Wenn Du das nicht kannst, dann bist Du Dir also nicht so sicher wie Du uns alle glauben machen willst.


    Grüße


    Bruno

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  • No Problemo ^^ lieber Bruno.


    Tja 100 % sicher, ich würde meinen Hals nicht verwetten, da ich leider von unserer Richterschaft mehr als einmals schwer enttäuscht wurde.


    Hier hat man sich absulut nicht mit den Fällen beschäftigt, nimm das Scheidungsprügelurteil mit dem Koran als Beispiel.


    Ein Deutsches Gericht urteilt, das eine Frau ja selbst schuld ist, das der Mann prügelt, stehe ja schließlich im Koran.... usw.


    Da kommen mir die Tränen.... :-(/


    Aber es ist meine Rechtsauffassung, mehrere Gerichte haben ganz klar in die Urteile geschrieben, EVU muss mehrere Spannungebenen haben, sonst keine EVU usw...


    Ich halte das also mit EVU - ernsthaft - für nicht möglich, aber unsere Richter :rolleyes: @:pille

  • Zitat

    Original von Dachsfan
    No Problemo ^^ lieber Bruno.


    Danke



    Zitat

    Original von Dachsfan
    Tja 100 % sicher, ich würde meinen Hals nicht verwetten, da ich leider von unserer Richterschaft mehr als einmals schwer enttäuscht wurde.


    siehste, hier gibst Du mir doch indirekt recht. Wer das Risiko eingehen will soll es tun, aber man muss ihn drauf hinweisen, und nichts anderes versuche ich grade die ganze Zeit.


    Zitat

    Original von Dachsfan
    Aber es ist meine Rechtsauffassung, mehrere Gerichte haben ganz klar in die Urteile geschrieben, EVU muss mehrere Spannungebenen haben, sonst keine EVU usw...


    dann bitte um ein Aktenzeichen, damit ich es glauben kann.


    Grüße


    Bruno

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  • Zitat

    Wer das Risiko eingehen will soll es tun, aber man muss ihn drauf hinweisen, und nichts anderes versuche ich grade die ganze Zeit.


    Dagegen sage ich nichts.


    Also es ist immer und alles ein Risko - auch die Anschaffung einer KWK Anlage, Auto fahren usw.


    Wer sich nicht mit Rechtsdingen beschäftigen will, hat leider ein Problem :D ab Geburt :rolleyes:


    Nicht böse sein - ist einfach so und ich wollte Dir da nie widersprechen, es ist nicht klar geregelt und bleibt natürlich imemr ein Risko.


    Aber es gibt hier zig mir vorliegende Urteile, die ich aber nicht veröffentlichen oder benennen werde.


    Bsp: Die Rechtssprechung hat den in § 315 enthaltenen Schutzgedanken ( BGHZ 38,186) namentlich den Schutz des sozial Schwächeren, schon früh auf andere Bereiche übertragen um eine Schranke gegen Mißbrauch von Unternehmern ......


    Tenor: Genauso wie ich nur einen Wasserzähler habe, darf ich als Sozialschwächerer - wenn ich das Unternehmen nicht mehr als notwendig schädige - nur einen Stromzähler haben. Dies ist notwendig um eine KWK Anlage wirtschaftlich betreiben zu können.


    Auch wenn mir der Stromversorger einen Vertrag anbietet und ich diesen abzeichnen muss, da ich ja irgendwoher Strom will, darf ich mit dem 315er den Passus anfechten und er wird für nichtig erklärt - weil unbillig. :tongue:

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Zitat

    Original von Dachsfan


    Aber es gibt hier zig mir vorliegende Urteile, die ich aber nicht veröffentlichen oder benennen werde.


    genau das ist das Problem, in einem Gerichtsverfahren kann ich nicht sagen, Dachsfan hat im Forum gesagt das geht und es gibt zig Urteile, sondern dort muss ich sagen: Im Urteil AZ: xxxxxxxxx steht....


    Solange so etwas nicht vorliegt werde ich immer wieder darauf hinweisen, dass alles was Du hier unbewiesen schreibst spekulation ist und für den der sich dennoch darauf verlässt erhebliche Risiken birgt.


    Grüße


    Bruno

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  • Nee, da kann ich helfen, wenn`s konkret werden soll. Jedoch muss ich mich erst bei denen die so freundlich waren, die Urteile zur Kenntnisnahme dem KWK-Infozentrum zur Verfügung zu stellen, absprechen und um Erlaubnis fragen.


    Zur Veröffentlichung sind diese nicht freigegeben. Im Netz stehen aber auch einige, sollte jemand Zeit und Lust haben danach zu suchen, bitte nur den Link reinstellen. Mir ist die Zeit zu schade, ich selbst würde mich nicht trauen die .pdf Dateien die ich mir runtergeladen haben auf diese oder andere Seiten zu stellen. Ich müsste aber auch bei mir suchen, ist leider noch unsortiert, meine Urteilsbank. :evil: :rolleyes:


    @ Bruno - ich denke alle haben vernommen, das Du anderer Meinung bist und alle Wissen und können auch den Hinweis lesen, das wir dafür nicht haften... ;)

  • Zitat

    Original von Dachsfan


    @ Bruno - ich denke alle haben vernommen, das Du anderer Meinung bist und alle Wissen und können auch den Hinweis lesen, das wir dafür nicht haften... ;)


    Das ist gut, ich schreib eine sehr vage Behauptung mit erheblichen Risiken und ziehe mich dann darauf zurück, dass in meiner Fussnote steht, dass man sich nicht drauf berufen kann.


    So etwas schadet aber gewaltig einem Forum wie diesem. Hier sollte man, wenn es einem bekannt ist, dass Behauptungen die man macht zweifelhaft sind, dies auch entsprechend kenntlich machen. Deine Beiträge lassen häufig keine Zweifel erkennen obwohl sie wie in späterer Diskussion zugegeben doch welche auch von Dir da sind.


    Grüße


    Bruno

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  • Wenn du die Aktenzeichen der Urteile angibst reicht das vollkommen.
    Die entsprechenden Texte kann sich dann jeder selbst besorgen.


    Du brauchst ja nicht alle Urteile auf einmal hier angeben, sondern immer nur die passenden.
    Es gibt genügend Suchmaschinen um das Urteil nach dem Aktenzeichen dann online zu finden und meistens sogar kostenlos zu ziehen.
    Es nach Schlagwörtern zu finden ist dagegen meist die Suche nach der Nadel im Heuhaufen.


    Da du ja sowieso immer bis 2 Uhr nachts vor dem Bildschirm sitzt....

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo Bruno,


    danke für den Hinweis auf den sehr informativen Artikel.


    Gott sei Dank muss ich mich bis jetzt noch nicht mit Mietern quälen, aber das kann schneller gehen, als es einem lieb ist.


    In unserem Haus hat sich der Gasverbrauch gegenüber der reinen (ver-) heizerei vorher nciht verändert, da wir zwei Heizungsanlagen durch den Dachs ersetzt haben.


    Zuvor hatten wir eine kleine Durchlauftherme für die Beheizung der selbst genutzten ca. 125 m² (Ober-und Dachgeschoss des Hauses) die mit ca. 15 kWh als maximale Leistungseinstellung einigermaßen günstig betrieben wurde. Die Warmwasserbereitung unterlag dabei natürlich den Einschränkungen einer Durchlauftherme.
    Das Untergeschoss mit ca. 95 m² wurde durch eine alte viel zu groß ausgelegte Gasheizugsanlage mit ca.300 l Warmwasserspeicher und einer Nennleistung von 40-80 kWh bei niedrigster Einstellung beheizt. Dabei lag der Gasverbrauch pro Jahr weit über dem Doppelten, was wir für unsere 125 m² benötigten.
    Die Investitionskosten waren durch die aufwändigen Umbauarbeiten natürlich nicht gerade gering
    (knapp 28.000 € o. MwSt). Durch ben günstigen KfW-Kredit von 1 %, den wir gerade noch erwischt haben aber erträglich wenn man auch etwas für die Umwelt übrig hat.


    Der Dachs ist für unser Haus eigentlich etwas zu groß, da wir es vom 2.2.2006 bis zum 2.2.2007 auf nur 3060 Bh gebracht haben.


    80% des erzeugten Stroms liefern wir leider für die allgemein bekannten Erlöse an die Stadtwerke.:-(/


    Die Verbrauchte Heizungsenergie ist nach der Umstellung auf den Dachs 52% für Ober- und Dachgeschoss und 48% für das Erdgeschoss. Wenn man das auf den vorherigen Verbrauch umrechnet.....)


    Für meine Schwiegermutter ist das sicherlich ein großer Vorteil, selbst wenn ich ihr den Strom zum Preis der Stadtwerke verkaufe (ohne Zählermiete und Grundgebühr), da sie ja auch von den Stadtwerken weitergeleiteten Strom von mir bekommt, wenn der Dachs nicht läuft.


    Wenn die Wohnung mal vermietet werden soll, dann wird offensichtlich recht problematisch ?!:rolleyes:


    Ich hoffe, dass es bis dahin positive Entwicklungen und Regelungen gibt.


    Freundliche Grüße


    Bernd