Hallo,
bisher ermitteln wir in unserem BHKW-Haus mit 19 WE die abzurechnenden Kosten für das Warmwasser über die Formel nach der HeizkostenVO. Die Wärmekosten ermitteln über eine Einahme-Ausgabenrechnung in die alle Einnahmen- und Kosten für Wärme, Strom, BHKW einfließen.
Seit 1.1.14 haben wir m.E. die Pflicht zum Abrechnen mit den Mietern unsere Wärme für das Warmwasser durch einen Wärmemengenzähler zu erfassen. Der kommt ja in die Ladeleitung zum Warmwasserspeicher.
Wir haben durch den Puffer-Speicher eine Vorwärmeleitung für das Kaltwasser eingebaut. Da fleißt ja parallel Wärme ins Warmwasser. Soll man da auch einen WMZ einbauen?
Da steigt der Aufwand.
Dann stehen uns die Heiz-Wärmemengen nicht zur Verfügung, weil auch Strom ausgekoppelt wird. Wir können doch nicht auch in die Heizleitung einen WMZ einbauen.
Ist das ein unzumutbarer hoher Aufwand und wir brauchen keinen WMZ einzubauen?
Schöne Grüße
Tom Albrecht