Bei einer Neuanschaffung eines BHKWs spielen in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen staatlich garantierte Vergütungen eine wesentliche Rolle. Dazu gehören vor allem die KWK-Zulage und die Einspeisevergütung, aber auch Dinge wie die Nchtbelastung des Eigenstroms mit der EEG-Umlage und die Energiesteuererstattung.
Nun erleben wir in mehreren Ländern Europas, dass staatlich fest zugesagte Vergütungen nachträglich gestrichen, gekürzt oder wegbesteuert werden. Konkret wurden die Einspeisevergütungen in Spanien und Tschechien bereits massiv gekürzt (nachträglich, wohlgemerkt) und diese Woche hat auch die italienische Regierung einen Plan zur nachträglichen Kürzung der Einspeisevergütungen bekanntgegeben.
Vertrauensbruch gegenüber den Investoren wird damit hoffähig in der Europäischen Union. Da kann man sich leicht ausrechnen, wie andere Staaten (inkl. Deutschland) reagieren, wenn es bei den Staatsfinanzen mal wieder etwas enger wird. Als Konsequenz daraus sollte man sich für Investitionen in KWK oder erneuerbare Energien m. E. nur noch dann entscheiden, wenn diese sich entweder kurzfristig amortisieren oder im Notfall auch als Insellösung rentabel betrieben werden können.