Hallo allerseits,
bei einem Espresso habe ich heute die Gelegenheit ergriffen um einen befreundeten DI (der u.A. auch Kfz Elektronik unterrichtet) zu dieser Thematik zu befragen - und mich dadurch gründlich blamiert.
Die nachsichtige Belehrung begann so:
"Von Dir hätte ich mir eigentlich doch erwartet, dass Du Dir über die grundlegenden Eigenschaften von Analogsensoren im Klaren bist."
Zusammenfassung:
Auch bei Analogsensoren mit ausgeprägtem Kippverhalten liegt eine Funktion vor, es wäre falsch (unzulässige Vereinfachung) sich das Signal einer klassischen Lambdasonde als Ausgang eines Schmitt-Triggers vorzustellen. Im Nahebereich des Kippunktes gibt es beiderseits einen auswertbaren Bereich, auch wenn der Funktionsverlauf schon sehr steil ist.
Natura non facit saltus (außer im Bereich der Quantenphysik).
Eine "Lambda 1+x" Regelung ist daher auch mit einer "Sprungsonde" technisch möglich, vorausgesetzt dass x nicht zu groß ist.
Das ist dann allerdings nicht die übliche "Lambda 1" Regelung die um den Sprungpunkt "tanzt".
Die Bezeichnung Lambdaregelung ist in solchen Fällen keine Irreführung - von einer "Lambda 1" Regelung ist ja auch in den zitierten technischen Unterlagen nicht die Rede.
mfg
Valerian