Moin Gemeinde,
mich hat es ja Hingerissen eine kleine Ost-West PV mit 1kWp Generatorleistung und 500Watt WR zu bauen. Hab das ganze für ca. 1000 Ocken gekauft und auch schon aufgebaut .
Anmeldung beim VNB war der nun schon mehrfach bekannte Papierwust. Nun bekam ich auch die Zusage - ABER Mitnetz will den Abgrenzungszähler nach TAB ( Zählerplatz 3Punkt ) anbringen und selbst betreiben.
Das will ich natürlich nicht, sondern meinen eigenen geeichten Hutschienenzähler.
Für diesen Fall könnte ich - soweit ich Fachkundig und des Lesens sowie Schreibens mächtig bin - einen "Messstellenbetreiber- und Messrahmenvertrag" abschliessen und die "Messung elektronisch im vorgeschriebenen Datenformat fristgemäß anmelden" ( tatsächlich original ohne Kommas geschrieben!! )
Das ich das Recht habe mit meinem eigenen Zähler zu messen ist klar, das BGH Urteil EnVR 10/12 sowie daie Empfehlung(en) der Clearingstelle liegt mir vor. Auch kann ich mittels Gesellenbrief des Elektroinstallateurhandwerkes meine Trink- ähhh Stromfestigkeit nachweisen.
Bei mir tuen sich aber Fragen auf was die zu schließenden Verträge und die geforderte elektronische Form der Zählerstände angeht.
Muß ich solche Verträge abschliessen oder bin ich durch KWKG/EEG/EnWG automatisch gedeckt?? Muß ich mir die elektronische Form der Datenübermittlung vorschreiben lassen oder darf ich die Art der Zählerstandsmeldung selbst wählen??
Grüße