Kaskade mit Hindernissen

  • Moin Gemeinde,


    mich hat es ja Hingerissen eine kleine Ost-West PV mit 1kWp Generatorleistung und 500Watt WR zu bauen. Hab das ganze für ca. 1000 Ocken gekauft und auch schon aufgebaut ;-_ .


    Anmeldung beim VNB war der nun schon mehrfach bekannte Papierwust. Nun bekam ich auch die Zusage - ABER Mitnetz will den Abgrenzungszähler nach TAB ( Zählerplatz 3Punkt ) anbringen und selbst betreiben. :verrueckt:


    Das will ich natürlich nicht, sondern meinen eigenen geeichten Hutschienenzähler.
    Für diesen Fall könnte ich - soweit ich Fachkundig und des Lesens sowie Schreibens mächtig bin - einen "Messstellenbetreiber- und Messrahmenvertrag" abschliessen und die "Messung elektronisch im vorgeschriebenen Datenformat fristgemäß anmelden" ( tatsächlich original ohne Kommas geschrieben!! )
    Das ich das Recht habe mit meinem eigenen Zähler zu messen ist klar, das BGH Urteil EnVR 10/12 sowie daie Empfehlung(en) der Clearingstelle liegt mir vor. Auch kann ich mittels Gesellenbrief des Elektroinstallateurhandwerkes meine Trink- ähhh Stromfestigkeit nachweisen.
    Bei mir tuen sich aber Fragen auf was die zu schließenden Verträge und die geforderte elektronische Form der Zählerstände angeht.


    Muß ich solche Verträge abschliessen oder bin ich durch KWKG/EEG/EnWG automatisch gedeckt?? Muß ich mir die elektronische Form der Datenübermittlung vorschreiben lassen oder darf ich die Art der Zählerstandsmeldung selbst wählen??


    Grüße

  • du brauchst keine Verträge abschliessen...regelt alles das Gesetz
    schreibe selber die Rechnung...Übermittlung der Zählerstände zum 31.12
    auf der Rechnung die Zählernummern und Zählerstand mit angeben...
    gruß daniel

    db Strom Wärme Wasser
    16356-Werneuchen-Wegendorfer Str. 51
    zertifizierter Vaillant ecoPOWER-Partner
    BHKW: ecoPower 1.0 PV: 26,2 kWp HV: Fröling S4
    geplant für 2014: Vaillant Brennstoffzelle

  • Hallo alikante,


    stellt Euch das mit dem Messstellenbetrieb nicht so einfach vor.
    Du musst dich offiziell als Martpartner anmelden und eine iD beantragen. die Wechselprozesse im Messwesen und Messwerteübertragung laufen nur im elektronischen EdIfact Format...
    Hier ein Blogpost von meinem Team-Kollegen Stefan: Aus dem Leben eines Messstellenbetreibers


    Viele Grüße,
    Philipp

  • Der Abgrenzungszähler misst doch nur BHKW-Strom. Somit ist für diesen Zähler das KWKG zuständig und nicht das EEG. Für die PV benötigst Du gar keinen Erzeugungszähler.
    Für die KWK-Zähler gab es doch sogar ein Urteil vom LG oder OLG Düsseldorf im Rechtsstreit RWE ./. Lichtblick. Hat doch der Louis veröffentlicht.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Nun ja, der BHKW Abgrenzungszähler berechnet den virtuellen PV Einspeisezähler.
    Der Abgrenzungszähler misst wiederum die eingespeiste BHKW Strommenge. Also ist dieser abrechnungsrelevant.


    ->Philipp

  • Hallo alikante,


    stellt Euch das mit dem Messstellenbetrieb nicht so einfach vor.
    Du musst dich offiziell als Martpartner anmelden und eine iD beantragen. die Wechselprozesse im Messwesen und Messwerteübertragung laufen nur im elektronischen EdIfact Format...
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    Viele Grüße,
    Philipp


    :D als marktpartner anmelden :-)_:-)

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  • Moin Moin Gemeinde,


    Danke für Eure Meinungen. Nach eingehender Studie der Materie werde ich dem Beispiel von Nordseefarm folgen.


    Ich werde definitiv keinen Vertrag als Messstellenbetreiber unterzeichnen.


    Vielmehr berufe ich mich auf die Clearingstelle, das OLG Düsseldorf, den BGH, das EnWG die VDE ARN 4105 und natürlich auf die 6.Beschlusskammer der BNetzA und werde meinen Zähler installieren und ablesen.


    https://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/2163


    https://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung/2214


    Ich werde Euch Informieren was mein VNB dazu sagt.



    Grüße


    PS: der "Abgrenzungszähler" erfasst physikalisch die vom BHKW eingespeiste Menge Strom, rechtlich fällt er aber sowohl unter EEG als auch KWKG - sonst hätte sich die Clearingstelle nicht damit beschäftigt.

  • sonst hätte sich die Clearingstelle nicht damit beschäftigt.


    Die Abgrenzung gilt ja auch z.B. zwischen einer Windkraft und/oder Biomasse und PV oder auch zwischen PV und PV mit unterschiedlichen Vergütungssätze bei gleichzeitigem Eigenverbrauch.
    Über den Abgrenzungszähler bei Dir wird nur BHKW-Strom gemessen. Ich würde denen auf alle Fälle das so darstellen und mich auf das KWKG berufen und mal abwarten wie die reagieren.

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  • Hallo Alikante,


    gibt es schon Informationen von deinem Netzbetreiber?
    Ich stehe vor einem ähnlichem Thema. Ich möchte meine Kaskadenschaltung um eine weitere PV-Anlage erweitern. Ich möchte in diesem Zusammenhang den bisher von der EON gestellten Abgrenzungszähler durch einen eigenen geeichten und rücklaufgesperrten Abgrenzungszähler ersetzen. Ansonsten müsste ich eine große Umbauaktion starten, die ich vermeiden möchte.
    Ist es nach derzeitigem Recht möglich den PV-Einspeisezähler bzw. zweiten Abgrenzungszähler zusätzlich als eigenen Zähler zu installieren?


    Mit freundlichen Grüßen


    Neudachser2008

  • Ist es nach derzeitigem Recht möglich den PV-Einspeisezähler bzw. zweiten Abgrenzungszähler zusätzlich als eigenen Zähler zu installieren?


    Nach dem KWK-G hat der Anlagenbetreiber das Recht den Erzeugungszähler selbst zu setzen. Nach dem EEG 2014 wird der Erzeugungszähler vom VNB oder einem Messstellenbetreiber gesetzt. Da über den Abgrenzungszähler nur KWK-Strom fliesst unterliegt der Zähler dem KWK-G (meine unmaßgebliche Meinung) und damit hat der Anlagenbetreiber das Recht ihn zu stellen.


    mein VNB stellt sich tot. Keine Antwort, keine Plombe an meinem Abgrenzungszähler. Aber Abschläge gibts weiter, als wäre nix gewesen.


    Wäre mir egal. wenn es zu meinem Vorteil ist. Wenn alles angemeldet ist, hat nur der VNB ein Problem. Die haben nämlich ein großes Problem, dass die die Kaskade nicht in Ihrem Abrechnungssystem abbilden und abrechnen können obwohl es seit 2009 Gesetz ist. Alle meine Kunden mit Kaskade bekommen nur eine von Hand erstellte Abrechnung (kann man an der Abrechnung erkennen, wenn man genau hinsieht).

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  • Hi alikante !


    Habe diesen Thread leider erst jetzt gesehen. Ich habe als Abgrenzungzähler einen eigenen geeichten Rücklaufgesperrten Ferrari Zähler "verplombt" bekommen.
    Mein EVU bestand lediglich darauf den "Hauptzähler" (also einen Zweiwegezähler) zu stellen. Alles was dahinter ist gehört mir und es wurde auch so akzeptiert. Nur wenn ich den Zweiwegezähler selbst betreiben wollte, hätte ich einen anderen/eigenen Meßstellenbetreiber beauftragen müssen.
    Ich konnte dieser Argumentation gut folgen....


    Viel Glück! :D


    marcust