EEG 2014 mit EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch aus BHKW!

  • Zitat

    20. „Monatsmarktwert“ der nach Anlage 4 rückwirkend berechnete tatsächliche Monatsmittelwert des energieträgerspezifischen Marktwerts von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE in Paris in Cent pro Kilowattstunde,

    EPEX Paris?

    Zitat

    § 31 Windenergie auf See
    (1) Für Strom aus Windenergieanlagen auf See beträgt der anzulegende Wert 3,90 Cent pro Kilowattstunde (Grundwert).
    (2) Abweichend von Absatz 1 beträgt der anzulegendeWert in den ersten zwölf Jahren ab der Inbetriebnahme der Windenergieanlage auf See 15,40 Cent pro Kilowattstunde (Anfangswert).

    (2) bis (5) streichen

    Zitat

    IV. Gesetzesfolgen
    e) Angemessene Kostenverteilung


    Zitat

    6 § 37 Abs. 2 EEG 2014
    Beteiligung des Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage

    komplett streichen


    EEG Befreiung für energieintesive Betiebe hab ich leider nicht gefunden.
    Vorschlag Brefreiung erst ab einer festzulegenden Grenze der Energiekosten zu Gesamtumsatz.
    Dabei sind alles Bereiche einer Produktionskette einzubeziehen, dazu gehören auch Verwaltung und Verkauf, ausgliederungen von Unternehmensbestandteilen in seperate Betriebsteile zu Zwecke der Anhebung der Energiekosten in diesm Bereich sind als nicht vorhanden zu betrechten.
    Ferner sind Energiesparmaßnahmen mit einzurechnen, Energieverbrauchserhöhungsmaßnahmen durch Aussetzen von Energiesparmaßnahmen oder Aussetzen von bestehen den Sparmöglichkeiten, führen zum kompletten Verlust der EEG Befreiung.
    Betreiber von Energieerzeugungsanlagen können die Förderung von Brennstoffen um Ihre Anlagen zu betreiben nicht von der EEG Zulage befreien lassen.



    Ich weiß Träumereien....

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Tja,


    Beteiligung der Eigenverbrauchsmengen hab ich ja schon länger befürchtet
    Die Aussage damit Kosten der Erneuerbaren gerechter zu verteilen ist ja so ein Quatsch
    LÜGNER
    Hat einer in den Amtsstuben mal nechgerechnet?
    Gerde mal 1,8% (!!!) der erneuerbaren Energiemengen werden überhaupt Eigenverbraucht.


    Damit wird keinem geholfen,
    aber die EEs und noch viel stärker die KWK wird davon getroffen.


    Nützt keinem was,
    kann nur im Promille-Bereich die Kosten reduzieren
    und gleichzeitig werden ganze Branchen vernichtet.


    Scheinheilge LÜGNER
    und Gesetzesbrecher, denn damit ist §1 KWK-Gesetz definitiv unter Beschuss.


    Andererseits,
    hab ich kürzlich mit einem RA gesprochen. Er denkt, eine Umlage auf selbsterzeugte (und verbrauchte Strommengen) kann keinesfalls rechtens sein.
    Da werden sich wohl die Gerichte freuen, bis dahin aber ne Menge Unsicherheit gestreut.

  • eine Umlage auf selbster zeugte und verbrauchte Strommengen kann keinesfalls rechtens sein. Da werden sich wohl die Gerichte freuen


    Auch meine Meinung :!:


    Aber warum nehmen die keine Umlage auf eingespartem Strom. :?::?::?:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Umlagen auf den verbrauchten Strom aus Eigenerzeugung sollen m.E. dazu dienen, eine Verschäfung der Situation zu vermeiden.


    Wir haben uns ja bei den Strompreisen für Endverbraucher und kleine Firmen so weit ins Abseits gewirtschaftet, dass immer mehr Leute und Firmen an "Ausstiegsszenarien" mittels eigener Stromproduktion denken.

  • oder Energiesparmaßnahmen durchführen. Diese Mengen fehlen dann auch zur EEG-Umlage.... Hier muss man doch auch gegensteuern, das darf doch nicht sein....grins ;)

  • Eine Nachricht von Adi Golbach für alle:


    Jeder Verein lebt vom Erfolg, dieser darf sich auch beim BHKW-Forum e.V. in einer steigenden Mitgliederzahl widerspiegeln! :)

    Einmal editiert, zuletzt von Der Kirchdorfer () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Klar ist jedenfalls, dass mit der aktuellen Novelle die kleinen Anlagenbetreiber Knüppel zwischen die Beine bekommen - aber die Industrie weiter Kohlekraftwerke betreiben darf und die Stromkonzerne Unsummen für Offshore versenken dürfen, natürlich auf unsere Kosten. Dazu gab es ja auch schon was von unserem BHKW-Forum Verein: Regierungspläne zum EEG 2.0, Förderung von Offshore- und Kohlestrom durch Ende der Bürgerenergiewende mit Kleinanlagen und Stellungnahme des Vereins BHKW-Forum im Rahmen der Verbändeanhörung zur EEG-Novelle 2014


    Gestern hat nun das BMWi den Entwurf zur EEG-Umlage auf Eigenstrom veröffentlicht. Während Bestandsanlagen - auch unsere BHKW - nicht belastet werden sollen, wird es die Neuanlagen hart treffen. Also noch schnell bis zum 1. August BHKW bauen! Ganz toll ist auch, dass die Netzbetreiber eine EEG-Polizei gründen können und mittels Rasterfahndung bei BAFA und Zoll noch nicht EEG-Umlage zahlenden Kleinanlagenbetreibern ermitteln dürfen. -> http://www.bhkw-infothek.de/?p=20587

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Nee, der nicht.


    Aber die anderen ecopower, nämlich 3.0 und 4.7....


    Und Senertec kann abschließen....


    Der Dachs dürfte erledigt sein, genau wie alle anderen 5-kW-Geräte....

  • Dann fallen doch die kleinen Ecopower1.0 und dergleichen gar nicht darunter.. :thumbup:


    Die können ja auch nur max. 8760 kWh pro Jahr erzeugen. Die größeren BHKW in EFH meistens auch nicht, denn dann müsste man mehr als 10.000 kWh Strom pro Jahr serlbst verbrauchen. Es ist aber noch unklar ob , wenn man eine PV plus BHKW hat, die 10.000 kWh je Anlage gerechnet werden oder ob man nur 10.000 kWh insgesamt frei hat.


    Aber ich bin der Meinung, dass die Regelung nicht verfassungskonform ist und das haben auch Juristen schon so gesagt. Man soll optimistisch bleiben. In Luxemburg wurde auch die Vorratsdatenspeicherung heute gekoippt. Könnte auch mit dieser regelung klappen als unzulässigen Eingriff in das Privateigentum durch den Staat, da es keine Abgabe an den Staat ist sondern eine "Vermögensabgabe" zur Zwangsfinanzierung von anderen Unternehmen. Damit reduzieren die meinen Ertrag um den Ertrag einer andern Firma zu erhöhen.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
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    Gildeweg 14, 46562 Voerde
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  • Also: Ich verstehe Seite 56 Absatz 6 Ziffer 2 so, dass ein Hotel 3,12 Cent EEG-Abgabe zahlen muss für eigenverbrauchten Strom.


    Da z. B. eine Kunststofffirma zu Abschnitt B gehört, zahlt diese dann 0,936 Cent/kWh EEG-Abgabe für Eigenverbrauch.