Wirtschaftlichkeitsberechnungen

  • Zitat

    Original von Dachsgärtner
    Nur haben meine Großeltern früher auch im DG von unserem MFH einige Studentenbuden vermietet, ein Zähler im Zählerkasten, und oben für jedes Zimmer ein Zwischenzähler !
    Wüsste nicht das die ein EVU gegründet hätten. ))))


    ich gehe davon aus, dass sie es nicht wussten, aber wie heist es so schön: unwissenheit schützt vor Strafe nicht.




    Zitat

    Original von Dachsgärtner
    Ich denke die EVU´s drehen das ganz gerne so wie es passt !


    da gebe ich Dir recht, und wenn sie es dulden (erlauben dürfen die es nicht) gibt es ja noch einen weiteren bekannten Spruch: wo kein Kläger da kein Richter


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • @ Bruno, ja das Gesetz ist eines meiner Lieblingsgesetze ^^


    EVU ist nach höchstrichterlicher Entscheidung, wer mindestens ein Netz mit zwei Spannungsebenen hat und Gewerblich sich mit Stromverkauf beschäftigt. Äh hast Du das ??? , Machst Du das ???:D


    Wir nicht - also nix mit EVU .


    Übrigens liefern wir keine Energie, sondern beziehen Energie vom Stromnetzbetreiber, die Wohngemeinschaft verwendet Brennstoff in einer KWK Anlage und ( guckst Du z.B. in § 37 ) verwenden als Wohngemeinschaft den KWK Strom zur Deckung des Eigenbedarfes im Niederspannungsnetz.


    Möchte der Energieversorger uns nicht beliefern obwohl wir nach § 37 Anspruch auf Grundversorgung haben - zum normal Tarif !!! - kommt sofort die Einstweilige Verfügung.


    Also mal ruhig bleiben ^^ ^^ ^^

  • Hallo Bruno44 !


    Zitat:

    Zitat

    ich gehe davon aus, dass sie es nicht wussten, aber wie heist es so schön: unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    OK, bei menen Großeltern wäre es Posthum, aber bei Hunderten von Campingplätzen läuft es noch heute so !


    Ich bin mal dem Link von Dachsfan zum Energiewirtschaftsgesetz gefolgt,
    und §1 ist so ähnlich wie bei der Stvo, zb. Wirtschaflichkeit usw. usw.,


    Bei § 2 wird die zuständigkeit der EVU in bezugnahme auf das KWKG doch irgentwie eingeschränkt, oder ???


    Nun ja, ist noch ein weiter Weg, zum Kraftwerk für jederman.....


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • @ Dachsgärtner


    Wenn Du Dir eine KWK Anlage anschaffst, bildest Du zwar ein eigenes kleines Netz und bist auch "Kraftwerksbetreiber", aber Du bist kein anerkanntes Stromversorgungsunternehmen. Dazu würde gehören, das Du tatsächlich objektiv diese Aufgaben übernimmst.


    Alle Tätigkeiten, die dazu notwendig sind, das Du eine KWK Anlage wirtschaftlich betreiben kannst, z.B. ein kleines Arealnetz zu bilden, sind zulässig. Dies ist so vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht und auch so geschrieben. Man kann natürlich immer versuchen Haarspalterei zu betreiben, oder etwas hineinzukommentieren, dies hatte aber bisher vor Gericht keinen Bestand.


    Also lasst Euch nicht Bangemachen, der Kunde als KWK Anlagenbetreiber, hat nach meinen Informationen bisher immer Recht bekommen.


    Ähnlich wie z.B. bei dem Gaspreisverweigerern kann es aber in Einzelfällen auch zu einzelnen negativen Urteilen kommen. Darauf habe ich einige Beiträge vorher ausdrücklich hingewiesen.

  • Zitat

    Original von Dachsfan


    Wenn Du Dir eine KWK Anlage anschaffst, bildest Du zwar ein eigenes kleines Netz und bist auch "Kraftwerksbetreiber", aber Du bist kein anerkanntes Stromversorgungsunternehmen. Dazu würde gehören, das Du tatsächlich objektiv diese Aufgaben übernimmst.


    Wenn Du Strom mittels geeichtem Zwischenzähler an einen Mieter verkaufst, nimmst Du real und Objektiv genau diese Aufgabe wahr.


    Zitat

    Original von Dachsfan
    Alle Tätigkeiten, die dazu notwendig sind, das Du eine KWK Anlage wirtschaftlich betreiben kannst, z.B. ein kleines Arealnetz zu bilden, sind zulässig. Dies ist so vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht und auch so geschrieben.


    geschrieben? wo? Bitte um Quellenangabe bei dieser Behauptung


    Zitat

    Original von Dachsfan
    Also lasst Euch nicht Bangemachen, der Kunde als KWK Anlagenbetreiber, hat nach meinen Informationen bisher immer Recht bekommen.


    unter recht bekommen verstehe ich vor Gericht, wenn ja, dann bitte um Quellenangabe, am besten Akenzeichen des rechtskräftigen Urteils.


    Grüße


    Bruno

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  • Zitat

    Wenn Du Strom mittels geeichtem Zwischenzähler an einen Mieter verkaufst, nimmst Du real und Objektiv genau diese Aufgabe wahr.


    Nee nicht wirklich :D oder sagen wir nicht im Sinne des Gesetzes.


    Wie ich Dir bereits sagte, müsstest Du als Verbindungsnetzbetreiber - also als "richtiges" EVU mindestens zwei Spannungsebenen, also auch ein Mittelspannungsnetz ( über 1000 V) besitzen und betreiben.


    Wir als Hobby Stromerzeuger bzw. KWK Anlagenberteiebr unter 50 kW laufen unter "Hobby"


    ^^Lieber Bruno, Deine Sucht nach Beweisen - :D such selbst.


    Ich könnte es Dir raussuchen - lles auf meinem Server, hab aber keine Lust dazu. ;)

  • wie hast Du so schön geschrieben -
    Vieleicht wäre es hilfreich Augen rollen wenn`s etwas genauer sein könnte Augen rollen


    ich hab keine Lust mehr auf Beiträge zu antworten, deren rechtliche Grundlage zumindes sehr zweifelhaft ist und die unbewiesen ist.


    Du wirst künftig auf solche Behauptungen nur noch eine Anwort erhalten:


    Achtung, unbewiesene zweifelhafte Aussage!!!
    Diese Aussage stellt ausnahmslos die einzelne Meinung des Verfassers dar. Für Schäden die dadurch entstehen, weil Forennutzer durch diese Aussage beeinflusst wurden haftet das http://www.bhkw-forum.de nicht. Schadenersatzansprüche sind an den jeweiligen Verfasser zu stellen.


    Grüße


    Bruno

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    2 Mal editiert, zuletzt von Bruno44 ()

  • Hallo !


    @ Bruno44, danke für den Warnhinweis, aber ich käme sicher nicht auf die Idee, wenn hier jemand schreibt "Spring in den Rhein" dies zu tun.
    Ebenso käme ich nicht auf die Idee irgentjemand hier haftbar zu machen !
    Aber leider gibts ja so Leute!


    Aber ich habe auf irgent einer Seite schon mal einen Mustervertrag für die Stromlieferung an Mieter gesehen, und auch schon mal eine Stellungnahme des Mietervereins gelesen, die eine Einschränkung der Stromerzeugerwahl zugunsten einer KWK-Anlage positiv beurteilt hat.
    Also scheint es sowas zu geben!
    Wenn es bei Eigentumswohnungen geht,(Miteigentümer der KWK) was ist wenn dan in so einer Wohnanlage eine ETW vermietet wird???


    Ich bin selber mit einem Dachs im Mfh irgentwie "Schwanger", ich will damit nicht reich werden, aber auch nicht arm...


    Und diese ungewissheit, was den mit dem Überschüssigen Strom nach zehn Jahren ist, das ist nicht gerade eine tolle Aussicht !


    Es wäre halt auch schön dem Mieter Strom zu einem Preis zu verkaufen, der vieleicht zwischen dem Bezugspreis, und dem Preis für den Eingespeisten Strom liegt.


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
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    Einmal editiert, zuletzt von Dachsgärtner ()

  • Zitat

    Original von Dachsfan


    Es ist nicht zu erwarten, das die KWK ANlagen nach 10 Jahren nicht mehr gefördert ( unterstützt ) werden.


    alles wilde Spekulation! Altanlagen bekommen heute auch nicht die 5,11ct!!!


    Dachsgärtner: muss ein Referat raussuchen, welches sich genau mit dem Thema BHKW im MFH befasst, melde micht demnächst damit. Aber bis dahin bitte keine falsche Hoffnung, das Fazit des sehr detailierten und fachlich auf hohem Niveau erstellten Dokuments ist ziemlich niederschmetternd.


    Grüße


    Bruno

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    Einmal editiert, zuletzt von Bruno44 ()

  • Hallo Bruno44!


    Danke !!!


    Sehr gut beschrieben, aber leider hast Du Recht, es wird wohl auf eine Volleinspeisung herauslaufen, und ob das sich so einigermaßen Rechnet?


    Aber Du hast doch letztens auch in einem MFH einen Dachs ans laufen gebracht, oder?


    Trägt der sich so eben, oder hast Du rote Zahlen bewußt in Kauf genommen, um die Energieeffizienzklasse zu verbessern?


    Ich finde es eigentlich schade, das es daran scheitern soll, das der Stromversorger mit dem Strom sehr gut verdient, obwohl er die Hausverteilung wahrscheinlich kaum verläst....


    Aber in dem Artikel steht auch drin, das das Hausnetz als Kundenanlage zu sehen ist, und nicht als Verteilnetz, vieleicht ist das eine Chance....


    Da in meinem Objekt evtl. eh mit einem neuen Zählerschrank zu rechnen ist, könnte man ja auch zwei Sammelschienen vorsehen, eine für Mieter die mitmachen möchten, und die anderen könnten sich an den algemeinen EVU-Strom mit EVU-Zähler anschliesen.!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
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  • Hallo Dachsgärtner,


    ob die letzte von mir in Betrieb genommene Anlage rote Zahlen schreiben wird ist noch nicht sicher. Dort wird in jedem Fall alles bis auf den Allgemeinstrom eingespeist. Hauptgrund war wirklich die Steigerung der Energieeffizienzklasse, da es sich um Denkmalschutz handelt und es diesbezüglich keine andere Möglichkeit gab.


    Das mit der Kundenanlage ist nur die halbe Wahrheit, es handelt sich m. E. nach §110 EnWG um ein Objektnetz und dann bist Du als Lieferant bei allen Pflichten eines EVUs.


    Grüße


    Bruno

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