Zentrales BHKW für eine Siedlung

  • Hallo an alle,


    bin noch neu hier und habe zum Thema BHKW einige Fragen bei denen Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.


    Kurz zu mir, habe einen kleinen Elektroinstallationsbetrieb, wir machen eigentlich alles rund um die Haustechnik. Ein Heizungsbauer kam mit folgendem Anliegen auf mich zu:


    Eine kleine Siedlung mit ca. 5 Mehrfamilienhäusern (alle Sanierungsbedürftig) wird von einem Architekten aufgekauft. Die Häuser und Wohnungen werden alle von ihm saniert. Er will in einem extra Gebäude das nur für das BHKW vorgesehen ist ein BHKW installieren. Wir sollen für den Heizungsbauer die Elektroinstallation übernehmen. Ein BHKW für ein Einfamilienhaus haben wir schon zusammen installiert. Was mir nicht ganz klar ist wie das ganze für eine Siedlung realisiert werden soll. Ich finde zu diesem Thema im Netz auch nichts. Neue Zähleranlagen werden in die Gebäude eingebaut. Von unserem VNB hieß es das für jede Wohnung zwei Zählerplätze vorhanden sein müssen. Der eine Zähler kommt vom VNB der andere Zähler kann vom Betreiber des BHKW selbst gekauft werden, so die Auskunft.


    Kann mir jemand helfen wo ich zu diesem Thema und wie die Elektroinstallation aussehen soll einige Beispiele her bekomme?




    Vielen Dank,


    Stefan

  • Hallo Stefan,


    es ist in keinem Fall notwendig 2 Zähler einzubauen. Was ihr hier errichten wollt ist einfach ein eigenes Arealnetz ( nicht der richtige Begriff, jedoch verständlicher). Im Grunde sieht das ganz einfach aus: Es gibt einen Hausanschluss. Hinter dem hängt der 2 Richtungszähler. Bei 5 MFH warsch. auch eine Wandlermessung. Dieser eine Hausanschluss übernimmt die Sicherung aller 5 Gebäude. Die Verteilung zwischen den Gebäuden muss über eigene Stromkabel erfolgen. Diese müssen selbst verlegt werden oder können ggf. vom VNB abgekauft werden. In den Einzelnen Gebäuden befindet sich pro Stromabnehmer nur ein Zähler. Dieser Zähler muss geeicht sein und vom Betreiber gekauft werden.


    Falls du dir mal so ein Objekt oder auch mehrere anschauen möchtest kannst du mir gerne schreiben. In Baden-Württemberg laufen kanpp. 100 von uns betreute BHKW-Anlagen auf diese Weise. Eigentlich hatte ich gehofft die VNBs hier hätten das langsam kapiert und würden geltendes Recht auch bei anderen anwenden und vor allem mal von sich aus auf die DEUTLICH kostengünstigere und für BHKW Betreiber wirtschaftlichere Lösung hinweisen.


    Freundliche Grüße
    Steffen

  • Hallo Steffen,


    danke für deine Antwort.


    Was ist aber wenn ein Bewohner das BHKW nicht nutzen möchte, demjenigen soll so die Möglichkeit gegeben werden den Strom wie üblich zu beziehen so der VNB. Die Gebäude sollen alle ihren bisherigen Hausanschluss beibehalten. Deine Erläuterung ist mir auch klar aber wie gesagt ist mir das schleierhaft wenn ich 5 Hausanschlüsse von 5 Gebäuden habe und den Bewohnern dann noch die Möglichkeit gegeben werden soll zwischen BHKW nutzen oder nicht.


    Wo kann man sich solche BHKW´s in BW anschauen?



    Gruß,


    STefan

  • Hallo Stefan,


    Wo kommst du denn her? Bei Reutlingen würde es einige in der Nähe geben.
    Zum Hausanschluss


    Das Problem ist, dass sofern alle Hausanschlüsse behalten werden sollen auch nur eines der Häuser über das BHKW versorgt werden darf. Das BHKW darf leider nur an einem Verknüpfungspunkt mit dem öffentlichen Netz hängen. Natürlich könntest du auch den Strom dann Einspeisen und über das öffentliche Netz die anderen Häuser mitversorgen. Ist aber nicht so wirtschaftlich da dann Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe etc. vom BHKW Betreiber für den zu den anderen 4 Häuser geleiteten Strom entrichtet werden müssen.


    zu den Stromzählern
    hier kommt es Einerseits darauf an ob alles neu vermietet werden soll oder ob die Bewohner dort wohnen bleiben. Zwingen kann man natürlich keinen. Im allgemeinen kann man aber sagen, dass vom BHKW Betreiber lediglich der geeichte Stromzähler konstenfrei zur Verfügung gestellt werden muss sofern einer nicht den Strom abnimmt.

  • Moin,


    sollte ein Mieter keinen BHKW Strom wollen, kann er bei einem X-beliebigen Stromhändler einkaufen der Strom wird dann bilanziell durchgeleitet. Aber 1/5 weniger Stromeigenverbrauch ist schlecht für die Wirtschaftlichkeit des BHKW.


    Grüße


  • zu den Stromzählern
    hier kommt es Einerseits darauf an ob alles neu vermietet werden soll oder ob die Bewohner dort wohnen bleiben. Zwingen kann man natürlich keinen. Im allgemeinen kann man aber sagen, dass vom BHKW Betreiber lediglich der geeichte Stromzähler konstenfrei zur Verfügung gestellt werden muss sofern einer nicht den Strom abnimmt.


    Ich bitte um Nachsicht diesen Thread ein wenig für meine Rückfrage zu kapern: Heißt das bei einem komplett neu zu vermietendem MFH mit 4 Mieteinheiten und BHKW das die Elektro-Seite so aussehen kann:


    1 x Hausanschluß mit 2-Richtungszähler, zählt gleichzeitig auch den Allgemeinstrom (Treppenhaus, Stromverbrauch Heizung etc.)
    1 x Stromzähler geeicht je Wohneinheit vom Vermieter bereitgestellt und installiert und hinter den 2 Richtungszähler geschaltet.


    Ist so gewährleistet das der Mieter auch die Wahl hat den BHKW Strom nicht abzunehmen (wäre natürlich für die Effizienz nachteilig)? Sind die Rahmenbedingungen in allen Bundesländern gleich?


    Kann der Allgemeinstromverbrauch über die Differenz Hauptzähler/Summe der Wohnungszähler bestimmt werden oder benötige ich noch einen eigenen fünften Allgemeinstromzähler neben den 4 Wohnungszählern?

  • Hallo,


    also gehen wir mal davon aus das es dann künftig für die 5 Häuser nur einen Hausanschluss gibt, der sitzt dann am sinnvollsten in dem Gebäude wo auch das BHKW installiert ist. In der Siedlung werden auch Erdarbeiten ausgeführt in denen dann auch die Rohrleitungen für die Heizungsanlage liegen. Die Kabel zu den Häusern sollen laut VNB von uns dorthin verlegt werden.


    Was ist mit den Zählerschränken? werden die nach wie vor in den einzelnen Häuser installiert? Und wie sieht es dann aus wenn ein Bewohner kein BHKW Strom will? ist deswegen der zweite Zähler notwendig?


    Glaube nicht das hier eine Wandlermessung angewendet wird, weil ja pro Kundenanlage nicht mehr als 60KW zustande kommt.



    Gruß,


    Stefan



    Komme direkt aus Reutlingen, wo kann man eine solche Anlage mal anschauen?

  • Moin

    1 x Hausanschluß mit 2-Richtungszähler, zählt gleichzeitig auch den Allgemeinstrom (Treppenhaus, Stromverbrauch Heizung etc.)
    1 x Stromzähler geeicht je Wohneinheit vom Vermieter bereitgestellt und installiert und hinter den 2 Richtungszähler geschaltet.

    Ja

    Zitat

    Kann der Allgemeinstromverbrauch über die Differenz Hauptzähler/Summe der Wohnungszähler bestimmt werden

    denke ja, mir wäre kein Hinderungsgrund in der Betriebs- / Heizkostenverordnung bekannt. Allerdings ist ein Zähler weniger anfällig gegen Zweifel als es eine rechnerische Ermittlung ist |__|:-)

  • Hallo Stefan,


    lasst euch bloß nicht vom Verteilnetzbetreiber verschaukeln, die legen einem gerne Steine in den Weg. Seid bitte auch vorsichtig mit dem Begriff Arealnetz. Ihr erweitert nur eure Kundenanlage!
    Mehr dazu gibts auf unserer Seite und natürlich bei mir.


    Viele Grüße


    Philipp