Mietvertrag und Stromlieferung

  • Ja Fritz, wir sind alle gegen KWK. Schlimm. Schlimm. Nur geht es bei deinem Ärgernis nicht um KWK- oder Energierecht, sondern Mietrecht. Ob der Vermieter eine KWK-Anlage hat oder nicht ändert nichts.


    Viel ärgerlicher sind so Sachen wie die EEG-Umlage auf verkauften Strom. Die soll ja jetzt auch für selbst verbrauchten Strom kommen. Das ist ein Punkt, wo etwas getan werden müsste. Aber dank der 10 kW mit 10.000 kWh Regelung bleiben die ganzen kleinen EFH-PV-Besitzer ruhig und die Politik wird das ganz entspannt durchdrücken. Betroffen sind dann alle BHKW-Besitzer mit BHKWs > 2 kW. Und die erkennen teilweise nichtmal, dass die geplante Grenze nicht 10 kW sondern 10 kW UND 10.000 kWh Erzeugungsmenge sind.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Welche Freude nach langer Zeit wieder einmal ein Urgestein des Forums zu hören/lesen.
    Hallo Fritz,
    denk Dir wegen der Begrüssung durch den Forumschef nix, des is so und den änderst auch nimmer.
    Wegen den Mietverträgen kann ich Dir meine Erfahrungen schildern. Ich mach Studentenvermietung und Boarding bis 6 Monate.
    Für Studentenvermietung gibts im BGB sogar extra Paragaphen.
    Im Prinzip kannst das mit der Betriebskostenpauschale als Anlage zum Mietvertrag schon so machen. Nur solltets da bei Strom, Heizung und Wasser keine € Beträge angeben sondern die incl. Einheiten wie kWh oder m³. Beim Strom z.B. 1500 (Jahresdurchschnitt für 1 P.) und was drüber geht wird mit X €/Einheit in der NK-Abrechnung berechnet.
    Für Deinen Fall mit dem einen Mieter ist das etwas komplizierter. Richtig ist, dass Du dem nicht verbieten kannst, einen Stromlieferanten nach Wahl zu haben. Du musst auch durchleiten.
    Aber der neue Stromlieferant des Mieters muß sich mit dem Netzbetreiber auseinandersetzen wie er dem Mieter seinen Strom gezählt kriegt. Das würde ich drauf ankommen lassen. Strom abstellen geht jedenfalls nicht. Ich würd abmahnen und nach den Fristen sofort klagen. Dass Du im nachhinein, auf Deine Kosten an der Installation was ändern musst glaub ich jetzt nicht und zu Deiner eingangs gestellten Frage:

    Zitat

    Könnte ein Mieter im nach hinein dagegen klagen!

    Wenn Du es vorher nicht ausdrücklich verboten hast und er sich mit dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber rumgeschlagen hat wird der das nicht tun |__|:-)

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • Hallo miteinander, Ich denke auch, dass Mieter selbst ihren Lieferanten auswählen dürfen und sollten. Es sei denn, es gibt nur einen Lieferanten, dann haben sie keine andere Wahl

  • Hallo miteinander, Ich denke auch, dass Mieter selbst ihren Lieferanten auswählen dürfen und sollten. Es sei denn, es gibt nur einen Lieferanten, dann haben sie keine andere Wahl


    Wurde ja oben schon ausführlich besprochen. Wenn der Mieter einen Drittlieferanten möchte, muss der Betreiber der Kundenanlage durch seine Summenemessung kostenfrei durchleiten. Wenn der BHKW-Betreiber faire Preise macht, will aber meist keiner Wechseln. Ausführlich gibts das auch nochmal auf sechs Seiten: http://www.bhkw-infothek.de/na…owie-photovoltaikanlagen/

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo alle zusammen im Forum :) ,


    ich weiß jetzt nicht hundert prozentig, wie das dann abläuft, wenn der Mieter einen anderen Stromlieferanten verlangt. Aber damit das nicht einfach so passiert und man am Ende mit leeren Händen dasteht, gibt es einige Methoden. Unter anderem liegen die Vorteile einer Mietkaution klar auf der Hand. Somit hat man im Ernstfall genug Handlungsspielraum.


    Lg Judith

  • @ Judith,


    was hat die Mietkaution mit dem Stromliefervertrag oder überhaupt mit einer, von wem auch immer, erfolgten Stromlieferung zu tun? ?(

    Energie(sche) Grüße Herzogsweg 16 :thumbup: