Mietvertrag und Stromlieferung

  • Kann der Mieter bei Mietvertragsabschluss verpflichtet werden, nur mit "privat" geliefertem Strom versorgt zu werden?
    Es ist im vorliegenden Haus nur ein privater Stromzähler und auch -anschluss vorhanden. Ich verpflichte jeden Mieter bei Einzug, dass nur
    Strom von diesem privaten Anschluss und auch nur zum Tarif des ortsansässigen Netzbetreibers erfolgt.
    Könnte ein Mieter im nach hinein dagegen klagen!


    Könnte ich bei Aussetzung der Stromzahlungen oder auch von Mieten den Strom abstellen? Natürlich erst nach entsprechenden Mahnungen!


    Jetzt möchte ich ein weiteres MFH auf ein Grundstück bauen, und dieses auch nur mit einem privaten Stromanschluss versehen.
    So habe ich die Möglichkeit den Strom auch selbst per WKA und/oder BHKW zu liefern, ohne dass ich einen weiteren komplizierten
    Contracting-Vertrag abschließen muss.


    Was habe ich zu befürchten?

  • Hallo,
    du darfst den Mieter es schmackhaft machen wenn du billiger bist wie die anderen wird er auch den Strom kaufen wenn nicht wird er diesen auch wo anders kaufen dürfen. Warum soll der Mieter den Strom nicht aussuchen dürfen?
    Gruß
    pfleger

  • Dann kriegt er die Wohnung nicht. Es kann auch aus technischen Gründen nur einer die Wohnung mieten, wenn er mit den Gegebenheiten
    einverstanden ist.
    In einem MFH wurde dies vom Vorbesitzer schon seit Jahrzehnten so gehandhabt. Das MFH steht auf einem Industriegelände und wird vom
    Betriebsstrom einer privaten Trafostation mit versorgt. Das Wohnhaus hat gar keinen öffentlichen Anschluss.


    Ich habe es bei Neueinzügen genauso gehalten, und bis jetzt kein Problem damit.
    Wo steht geschrieben, dass ein Haus einen öffentlichen Stromanschluss haben muss.


    Die Juristen sind hier im Forum gefragt.!

  • Wie so "Diskriminierung" und bitte nicht gleich so eine ordinäre Antwort.
    Ich teile dem Mietinteressenten vor Unterschrift des Mietvertrages mit, dass dies die Gegebenheiten sind. Wenn er die Gegebenheiten
    so nicht akzeptieren will, muss er nicht unterschreiben. Ich hatte auch noch nie ein Problem, deshalb keinen Mieter zu finden.

  • Wie so "Diskriminierung" und bitte nicht gleich so eine ordinäre Antwort.

    Was ist an den Gesetzlichen Regelungen ordinär ? Niemand sagt das es so kommen muß - aber es kann, und dann beschwerst Du Dich das Dich keiner gewarnt hat.


    Da spiel ich lieber jetzt den Buhmann und sage das Du auch den Strom nicht abstellen darfst - der Grundversorger darf es.


    Grüße

  • Jupp, der Mieter behält die freie Wahl. Da kann im Mietvertrag stehen was will. Die entsprechende Klausel ist schlicht unwirksam. Als Betreiber der Kundenanlage ist man notfalls zur unentgeltlichen Durchleitung verpflichtet. Stellt man sich quer, kommt die BNetzA mit Bußgeldern im sehr schmerzhaften Bereich angelaufen.


    § 20 Abs 1d EnWG: "Der Betreiber des Energieversorgungsnetzes, an das eine Kundenanlage oder Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung angeschlossen ist, hat die erforderlichen Zählpunkte zu stellen. Bei der Belieferung der Letztverbraucher durch Dritte findet erforderlichenfalls eine Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler statt."


    Wenn der Mieter also wechseln will, musst Du den Strom kostenlos durchlassen. Der Verteilnetzbetreiber verrechnet dann den Zählwert vom Summenzähler mit dem Unterzähler. Abstellen kann der Stromlieferant nur, wenn der Stromlieferant nicht auch gleichzeitig der Vermieter ist. Sonst verbietet sich aus dem Mietrecht heraus die Abstellung.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo Neuendorfer,


    Und wie schaut es mit sogenannten "all inklusiv Mietverträgen" aus! Bei
    Studentenwohnungen ist es oft üblich eine Warmmiete zu verlangen, in der


    alles pauschal inklusiv ist.


    Auch bei Hotelvermietungen ist alles immer pauschal inklusiv. Ich komme
    selbst aus der Hotelbranche, hier gibt es nur pauschale all inklusive
    Preise.


    Der Begriff Hotelvermietung ist äußerst dehnbar. Es gibt einen Markt für
    Kurzaufenthalte 1-4 Nächte, und auch einen Markt für mittelfristige


    Aufenthalte für 1 - 12 Monate, und auch länger. Als Hotelier darf ich auch langfristig vermieten.


    Das neu entstehende MFH mit kleinen Apartmenteinheiten, will ich auch
    als Hotelapartments genehmigen lassen. Das Bauamt will dies auch so


    genehmigen. Das schon bestehende Wohnhaus lass ich momentan für ein
    Gästehaus (Hotel) umnutzen. Auch die Stellplatzberechnung ist hier


    wesentlich günstiger. Sollte ich spezielle Hotelmietverträge anlegen!

  • Ohne Gewähr: All-Inkl kann man soweit ich weiß vermieten. Aber dann wird man bluten, wenn die Raumtemperatur durch Öffnung der Fenster reguliert wird oder der Mieter Gefallen an diesen schmucken 300 Watt Leuchtmitteln findet, die vom Frühstück bis zur Nachtruhe für so angenehme Strahlungswärme sorgen. Für letzteres kenne ich einen aktuellen Fall einer Wohnung mit 4 Zimmern in Hamburg... ;-_

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo Neuendorfer,
    ich verwende momentan Mietverträge mit pauschalen Nebenkosten, mit dem Muster
    Heizung pauschal x €
    Wasser pauschal x €
    Strom pauschal x €
    usw.
    Ich lege jedem Mietvertrag eine Betriebskostenanlage bei, und erwähne, "sollten sich die Nebenkosten erhöhen, so ist eine Anpassung der NK
    vorzunehmen.
    Ich verspüre im BHKW-Forum immer so viel Gegenwind. Ich suche nur nach Möglichkeiten um die dezentrale Energieversorgung voran zu bringen.
    Die Gesetzgebung hat bisher die KWK-Technologie nur verhindert. Niemals wird sich KWK dezentral durchsetzen, wenn der Mieter wegen jeder Kleinigkeit die Zahlung der NK verweigern kann. Warum arbeitet ihr nicht daran, die vorhandene Gesetzgebung zu verbessern.
    Bei meinen Lösungsansätzen, sollten sie realisierbar sein, hätten wir mit einem Schlag in jedem 5ten Haus ein BHKW, und bräuchten keine
    Stromtrassen.


    Fritz

  • Hallo!


    Zitat: Die Gesetzgebung hat bisher die KWK-Technologie nur verhindert. Niemals wird sich KWK dezentral durchsetzen, wenn der Mieter wegen jeder Kleinigkeit die Zahlung der NK verweigern kann. Warum arbeitet ihr nicht daran, die vorhandene Gesetzgebung zu verbessern.
    Bei meinen Lösungsansätzen, sollten sie realisierbar sein, hätten wir mit einem Schlag in jedem 5ten Haus ein BHKW, und bräuchten keine
    Stromtrassen.


    Mein Reden. Aber es ist halt so wie es ist. Ich befasse mich auch gerade mit der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen. Da langt ja bereits ein Formfehler das das ganze Ding für die Tonne ist. Und was das pauschalieren mit einer Anpassungsklausel angeht :?::?::?: Lass dich halt mal von Haus- und Grund beraten. Die haben da letztes Jahr ein Seminar gehalten das ich leider verpasst habe. Ich lass mir jetzt davon mal die Unterlagen zukommen.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Moin

    alles pauschal inklusiv

    hättest Du das schhon Eingangs geschrieben wäre Dir die ordinäre Exkursion ins Energie- und Mietrecht erspart geblieben.


    Zitat

    und bräuchten keineStromtrassen


    das wiederum wird erst Möglich wenn man W-Lan für Leistungsübertragung erfunden hat.



    Grüße

  • hättest Du das schhon Eingangs geschrieben wäre Dir die ordinäre Exkursion ins Energie- und Mietrecht erspart geblieben.


    Es ist traurig, dass man solche Verrenkungen machen muss, um den selbst erzeugten Strom an den Mieter zu bringen.
    Warum hat nur der Grundversorger das Recht, bei Nichtbezahlung den Strom abzustellen?
    Ware gegen Geld, bzw. Geld gegen Ware. Im Internet ist es sogar üblich, dass vorher bezahlt werden muss, dann bekommt man erst die Ware.
    Warum muss der dezentrale Stromerzeuger solch einen technisch immens großen Aufwand betreiben, und auch den Grundversorger auf seine Kosten
    anbinden.
    Und dann freut man sich hier im Forum noch, wenn man als BHKW Betreiber vor Gericht verlieren würde.


    Ich habe sehr oft den Eindruck hier, dass dieses Forum, ein BHKW-Verhinderungsforum ist.


    Man verkompliziert hier alles, bis es so teuer wird, dass es sich nicht mehr lohnt.


    Fritz