Kann der Mieter bei Mietvertragsabschluss verpflichtet werden, nur mit "privat" geliefertem Strom versorgt zu werden?
Es ist im vorliegenden Haus nur ein privater Stromzähler und auch -anschluss vorhanden. Ich verpflichte jeden Mieter bei Einzug, dass nur
Strom von diesem privaten Anschluss und auch nur zum Tarif des ortsansässigen Netzbetreibers erfolgt.
Könnte ein Mieter im nach hinein dagegen klagen!
Könnte ich bei Aussetzung der Stromzahlungen oder auch von Mieten den Strom abstellen? Natürlich erst nach entsprechenden Mahnungen!
Jetzt möchte ich ein weiteres MFH auf ein Grundstück bauen, und dieses auch nur mit einem privaten Stromanschluss versehen.
So habe ich die Möglichkeit den Strom auch selbst per WKA und/oder BHKW zu liefern, ohne dass ich einen weiteren komplizierten
Contracting-Vertrag abschließen muss.
Was habe ich zu befürchten?