Guten Tag !
Ich habe eine Dachs Anlage übernommen und brauche nun eure Hilfe als Volllaie zu dem Thema
Folgende Situation :
Im August wird die Anlage 10 Jahre alt. So viel ich weiss ... (bitte korrigiert mich)
-Entfällt ab August dann der Zuschuss für den erzeugten Strom gemäß "KWKModG § 7 Abs. 4 Satz 2"
-Entfallen damit auch noch weitere Zuschüsse wie z. B. die "Mineralsteuer Gas" vom Zoll ?
Mein betreuender Händler hat mir geraten eine sogenanntes "Paket 50% Generator für Gas-Dachs (603)" zu verbauen. Die Zuschüsse aus dem KWK-Gesetz für die kommenden 10 Jahre würden in Summe dann bei meinem Anlagenbetrieb, etwas mehr als die kompletten Investitionskosten aus dem Umbau abdecken.
Mein Händler verwies auch auf den Umstand, dass bei der Fortführung des Betriebes meines DACHSes ohne Modernisierung, mit der doppelten Höhe an Vollwartungs- und Instandhaltungskosten zu rechnen sei im Vergleich zu einer Neuanlage. Ich weiss, dass die Ventile wohl ihre Verschleissgrenze fast erreicht haben und ein Austausch des Zylinderkopfes (?) nötig wird in der Zukunft.
Laut der Aussagen meines Händler scheint mir die Sache klar, dass eine Modernisierung Sinn macht, nur ich hätte gerne nochmals eine andere sachkundige Meinung zu dem Thema, da der Invest nicht unerheblich ist. Davon ab teilte mein Händler mir mit, dass er vermutet das Herr Gabriel zum 01.08.2014 über das EEG Entgelt auch für die DACHSe nachdenkt und das bis dahin umgebaute / aufgebaute Anlagen darunter nicht fallen würde aufgrund des Bestandschutzes ?
"Paket 50% Generator für Gas-Dachs (603)" - Motorzylinder G/F neu, Katalysatorkit neu, Reglerkit für MSR 2 Dach G/F, Wärmetauscher neu, Zündanlage 2.o neu, Dachs Ethernet MSR 2, Schwerschicht für Schallkapsel, Generator 5,5 kW neu
Grübelnde Grüße
Der Newbug