Steuererstattung für Gasverbrauch des Stirlings

  • Hallo zusammen,


    Ich hätte mal eine Frage zur Steuererstattung des Stirling-Gasverbrauchs.
    Unser Vitotwin 300 ist seit dem 7.6.2012 in Betrieb. Leider konnte ich zum 1.1.2013 aber kein Formular einreichen, weil sich bei uns erstmals der "hh.hh" zeigte, der erst seit heute behoben ist. Leider hatte ich mir Ende 2012 auch nicht die Werte des internen Zählers notiert, so dass ich nun vor einem kleinen Problem stehe.


    Kann ich diese Steuererstattung noch nachträglich einreichen? Wie gehe ich dabei am besten vor?
    Für Tips wäre ich wirklich sehr dankbar!

  • Hallo,
    deine Ansprüche aus dem Jahr 2012 dürften am 31.12.2013 unwiederbringlich verfallen sein.


    Das HZA Osnabrück lässt auch keine Gründe gelten, damit nach dem Stichtag eingereichte Anträge ggf. noch berücksichtigt werden. Glaube kaum, dass ein anderes HZA das anders handhabt.


    Berechne doch einfach mal überschläglich den Erstattungsbetrag und wende dich mit deiner Geschichte an den Hersteller deines Gerätes. Möglicherweise lässt der sich dazu bewegen Dir Schadenersatz zu leisten. Nur aufpassen, dass bei einem Schriftwechsel das Briefporto nicht den Energiesteuerererstattungsbetrag für die Stirling Einheit übersteigt.


    Gruß


    John