Vaillaint EcoPower 3.0 - Vollwartungsvertrag - Heizkostenabrechnung - Wieviel umlegbar?

  • Halli Hallo! Erst ein Mal ein Frohes Neues jahr Euch allen!



    Nachdem ich nun alles zusammen habe - Zählerdaten, Wärmemenge, Brennstoffkosten etc stellt sich mir eine Frage:
    Wie sind die Kosten für den Vollwartungsvertrag anzusetzen?


    Wir bezahlen pro Jahr summe X - in dem die Kosten für die Wartungskits, Reperaturen etc. enthalten sind. Erste Wartung war vor ein paar Tagen - ohne Beanstandung - Verschleißteile getauscht (Lamdasonde, Luftfilter, Zündkerze) und fertig.


    Im Sommer haben wir irgendwann eine neue Platine eingebaut bekommen - kostenlos von Vaillant auf Garantie - das Problem, das wir hatten war bekannt. Da brauch nix umgelegt werden.

    Aufteilungsverhältnis Strom/Hzg/WW wurde bereits berechnet - die Problematik ist bereits bekannt und braucht hier nicht erläutert werden



    Da es sich ja bei dem Vollwartungsvertrag um so was wie eine Reperaturversicherung für die Anlage handelt denke ich, das nicht der gesamte Betrag absetzbar ist - aber was genau können wir ansetzen und umlegen - Strom/Hzg verhältnis berechnen und ansetzen? Was ist wenn wirklich was repariert werden muss - Reperaturen sind ja nicht absetzbar - nur Verschleißteile.


    Kann mir da jemand Vergleichswerte geben, bzw. mal aufschlüsseln wir ihr das macht?
    Was kostet sonst so die Wartung vom Vaillant EcoPower 3.0 pro Jahr inklusive Kits?


    Wir würden die Umlage gern gerecht gestalten und uns nicht angreifbar machen bezüglich etwaige fragwürdige Kosten.


    Es grüßt Euch
    nanomaus
    und würde sich über Antworten freuen.

  • Hallo!


    Ich habe keine Wartungskosten umgelegt da eh ein Kessel vorhanden war. Da wird es etwas schwierig zusätzlich noch Wartungskosten für ein BHKW unterzubringen. Aber das ist eh vorbei. NIE WIEDER BHKW! Hätte mir vorher einer gesagt was da alles für Mist auf einen zukommt hätte ich es gelassen. Alleine die EEG-Umlage. Als ich Anfang 2009 die ganze Zähleranlage für über 2000,-- Euro umgebaut habe war da noch keine Rede von. NEE, NIE WIEDER, schon gar nicht im Miethaus.


    Viele Grüße

  • Hallo.


    Warum Antwortet denn hier niemand??????????


    Ich beschreibe einmal meine Erfahrung, denn ich Stand vor der selben Frage. Eigentlich gibt es eine VDI 2077 3.1, die das regeln soll. Aber dort steht nichts über einen Vollwartungsvertrag. Somit habe ich eine Email direkt an die VDI geschickt. Antwort war, dass es sich um eine rechtliche Frage handelt, ob bzw. wieviel von dem Wartungsvertrag auf die Mieter umgelegt werden kann. Also, VDI redet sich raus oder hat keine genauen Angaben.
    Die Messstellenbetreiber reden sich auch raus. Die sagen Sinngemäß das selbe und meinen ja, dass der Vermieter die Summen der Kosten angibt. Was der Mieter dazu sagt steht auf einen anderen Blatt Papier.
    Laut VDI 2077 kann man die normale Wartung auf die Mieter umlegen. Da man bei einem Vollwartungsvertrag nicht weiß, wiehoch dieser Betrag ist, einfach bei powerplus anfragen, was die dafür berechnen. Das kann dann anteilig, nach Umrechnungsfaktor (Anteil Wärme zu Strom) umgelegt werden.


    Da du aber, wie ich finde, es richtig ausgedrückt hast, dass es sich um eine "Versicherung" handelt und die Mieter auch was davon haben, habe ich das mit meinen Mietern so abgestimmt, das die Kosten des Vollwartungsvertrages nach Umrechnungsfaktor umgelegt werden. Ich denke das ist auch eine gerechte Regelung. Zumal meine Mieter trotz Umlegung der Kosten fast 30% an Heizkosten sparen im vergleich zur alten Heizung.


    Ob meine Regelung bei einem Prozess stand hält, kann nur eine Gericht klären. Nur meine Mieter sind auf jedenfall zu frieden!!!


    Gruß.

  • Bei Vaillant gibt es doch gar keinen Vollwartungsvertrag für das 3.0/4.7 mehr. Das ist zumindest die Info meines Reparateurs. Die evtl. noch laufenden Vollwartungsverträge werden alle gekündigt bzw. nicht verlängert.
    Eine Wartung (alle 4000 Stunden) beim 3.0 mit Kit fällt mit ca. 750 Euro mittlerweile exorbitant hoch aus. Darin enthalten ist seit Mitte letztem Jahr zusätzlich die Zündkerze. Daher stieg der Preis von 450 Euro auf 750 Euro. Das hat zur Folge, dass ein solches BHKW derzeit eigentlich nicht mehr wirschaftlich zu betreiben ist....selbst wenn man wohlwollend rechnet. Nicht vergessen - beim Ecopower 3.0 und 4.7 kommt immer ein Motortausch (meist zugleich mit Abgaswärmetauscher/Katalysator) innerhalb der Laufzeit mit dazu, welcher bei ca 20000 Betriebsstunden (die Hälfte der beworbenen Lebensaduer) mit ca 3500-4000 Euro zu Buche schlägt.


    Jährliche Warungskosten auf 10 Jahre Laufzeit bei 40000 Betriebsstunden gerechnet sind also ca. 1100-1150 Euro.

  • Die evtl. noch laufenden Vollwartungsverträge werden alle gekündigt bzw. nicht verlängert.


    Es wird nichts gekündigt. Es werden sogar die zugesagten Verträge noch abgeschlossen. Es gibt z.Zt. nur keine neuen Angebote bzgl. Vollwartung.


    Eine Wartung (alle 4000 Stunden) beim 3.0 mit Kit fällt mit ca. 750 Euro mittlerweile exorbitant hoch aus.


    Bei uns kostet die 4000h-Wartung 560,-€ netto. Bestellst Du bei uns nur das Kit und machst die Wartung selber wird es billiger.


    Darin enthalten ist seit Mitte letztem Jahr zusätzlich die Zündkerze.


    Wer hat Dir denn den Bären aufgebunden. Die Zündkerze war immer drin.


    Nicht vergessen - beim Ecopower 3.0 und 4.7 kommt immer ein Motortausch (meist zugleich mit Abgaswärmetauscher/Katalysator) innerhalb der Laufzeit mit dazu, welcher bei ca 20000 Betriebsstunden (die Hälfte der beworbenen Lebensaduer) mit ca 3500-4000 Euro zu Buche schlägt.


    Aber nicht mehr mit den neuen Motoren von Schrick. Die sind um Klassen besser.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Zitat

    Es wird nichts gekündigt. Es werden sogar die zugesagten Verträge noch abgeschlossen. Es gibt z.Zt. nur keine neuen Angebote bzgl. Vollwartung.


    Das habe ich anders gehört, aber ich gehe davon aus, dass Vaillant sich da was einfallen lassen wird.


    Zitat

    Bei uns kostet die 4000h-Wartung 560,-€ netto. Bestellst Du bei uns nur das Kit und machst die Wartung selber wird es billiger.


    Das werde ich tun, aber ich befürchte Probleme mit der Kulanz bei einem vermutlich bald fälligen Motortausch wenn ich Wartungen selbst durchführe. Danach werden wir weitersehen...


    Zitat

    Wer hat Dir denn den Bären aufgebunden. Die Zündkerze war immer drin.


    oh, da hast du recht - mein Fehler. Ich meinte die Lambdasonde. Die wird jetzt mitgetauscht. Ich habe höcht unterschiedliche Laufzeiten der Lambdasonde in meinem BHKW festgestellt...von 12000h bis 1800h war schon alles dabei. Von daher ist ein routinemäßiger Tausch bei 4000h bedingt sinnvoll. Ich lasse mir die Sonde geben, baue sie aber nach eigenem Ermessen ein.
    Dummerweise ist die Sonde sehr teuer - nicht nur bei Vaillant. Alleine das erklärt schon den deutlichen Preisanstieg beim Wartungskit. Es ist eine Bosch LSM-11 Breitbandsonde, die bei Bosch Motorsport in der Gegend von 150 Euro gehandelt wird (im Handel teilweise deutlich mehr). Erfreulicherweise braucht das Ecopower keinen speziellen Stecker, da die Kabel der Sonde direkt auf der Platine angeschlossen werden. Bei der LSM 11 sind mir bisher zwei unterschiedliche Versionen in die Finger gekommen - eine mit Referenzluftbohrungen im Gehäuse und eine ohne. Vaillant verwendet die ohne Bohrungen. Es gibt zwar eine alternative Sonde zur LSM-11 von NGK, aber die ist auch nicht preiswerter...


    Zitat

    Aber nicht mehr mit den neuen Motoren von Schrick. Die sind um Klassen besser.


    Das habe ich auch gehört, aber auch bei Schrick Motoren gibt es Ausfälle. Die Lösung aller Probleme ist wohl auch der Schrick Motor nicht.....

  • Bei einem Vollwartungsvertrag handelt es sich um ein sogenanntes "Betriebsführungs-Contracting". Sofern ein solches Contracting im Mietvertrag nicht vorgesehen ist, halte ich es für nicht umlegbar. Der Bundesgerichtshof sieht im Übergang zur gewerblichen Wärmelieferung mittels Energieliefer-Contracting eine zusätzliche, in der Regel unzulässige, Belastung des Mieters, als Folge der unterschiedlichen Struktur der Kosten einer in Eigenregie betriebenen Heizungsanlage auf der einen und der Kosten der gewerblichen Wärmelieferung durch Contractoren auf der anderen Seite. Ich bin der Ansicht, dass eine Verpackung der Reparaturkosten in ein Betriebsführungs-Contracting eine ebensolche Benachteiligung darstellt.


    Zusammenfassend sind bei einem Vollwartungsvertrag die im Wartungspreis enthaltenen Reparaturkosten vor der Umlage auf die Mieter abzuziehen.
    Siehe auch Schmidt-Futterer, Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts, Kommentierung zu HeizKV § 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme; sowie Bernhard Gramlich, Kommentar zum Mietrecht, ebenfalls die Kommentierung zu § 7 HeizKV.


    Grundsätzlich sind bei einem BHKW alle Mehrkosten und Erlöse im Vergleich zur Gas-Heizung der Stromseite zuzuschlagen. Bedeutet: Besteht eine Spitzenlasttherme, gehen alle Wartungskosten des BHKW auf die Stromseite. Wird das BHKW monovalent betrieben, können die durchschnittlichen Wartungskosten einer Gasheizung auf die Wärme gewälzt werden.


    Was die Aufteilung der Gaskosten angeht, so war dieser Punkt ja nicht gefragt, aber da hier häufig falsch mit der Stromkennzahl operiert wird, noch ein paar Worte dazu: Die Stromkennzahl ist für eine Aufteilung der Kosten auf den thermischen und den elektrischen Anteil nicht geeignet. Die Stromkennzahl ist eine Skala von 0 bis unendlich und drückt das Verhältnis von elektrischer Leistung zu genutzter Abwärmeleistung innerhalb dieser Skala aus. Maßgeblich für eine Kostenaufteilung kann jedoch nur der prozentuale Anteil an der nutzbaren Sekundärenergie sein. Hierfür muss die thermische und elektrische Leistung addiert und der prozentuale Anteil der thermischen Energie berechnet werden. Im Fall des Erdgas-Dachs mit Brennwertmodul sind dies 72,9% thermisch bzw. 27,1% elektrisch.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • also ... erste ein mal - Vollwartungsvertrag haben wir ja grade erst abgeschlossen (PowerPlus) - gibt es also noch (1350,- / Jahr bzw. 6000h)
    wenn wir den nicht hätten hätte ich ja nicht gefragt ... inwiefern das sinnvoll oder überteuert ist stellt sich hier die frage nicht, da mein Vermieter/Freund der Techniker ist, aber absehbar für längere Zeiten am Stück nicht da sein wird (Seefahrer)


    Es steht nix davon im Mietvertrag, allerdings haben wir ja umgestellt von Gasdurchlauferhitzer ( eine pro Wohnung) zu Zentralheizung. Im rahmen dieser Umstellung wurden die Mieter schriftlich darüber informiert, dass dieses Jahr erstmalig die Heizkosten zu den umzulegenden Nebenkosten hinzukommen und in der ersten Abrechnung entsprechend detailliert aufgeschlüsselt und erklärt werden würden - Kein Widerspruch - heißt für mich erstmal Zustimmung und soweit ich weiß befinden wir uns hier rechtlich auf der sicheren Seite, sofern wir uns an bindende Gesetze und Regelungen halten. Da sehe ich nicht so sehr ein Problem, sofern wir die Kosten fair umlegen (was ja als Mieterin auch in meinem Interesse ist!)


    Bezüglich der Aufteilung Strom/Wärme verlasse ich mich da nicht auf statistische theoretische Werte. Beim Einbau habe ich auf das Setzen der entsprechenden Uhren für die messtechnische Methode gemäß VDI 2077 Blatt 3.1 bestanden. Somit kann ich die entsprechenden gemessenen Werte nehmen und brauche keine komplizierte Formel erklären. Nur bei der Trennung Warmwasser/Heizung muss ich auf die Formel im Gesetz zurückgreifen (2,5 * T-10 * V)/Hu (gemäß Abrechnung Versorger) da es technisch nicht möglich ist einen Wärmemengenzähler für das Warmwasser zu setzen.


    Klar werden wir die nicht umgelegten Wartungskosten für das BHKW zumindest für die wirtschaftlichkeitsberechnung in die Erzeugerkosten für strom hinzuziehen.


    Werde also unseren Wartungsmenschen fragen was die normale 4000h wartung sonst kostet, diesen Betrag * 1,5 nehmen - entsprechend zwischen strom/hzg aufteilen und zu den umlagefähigen Kosten hinzunehmen. Die Mieter sparen trotzdem noch Geld durch den Wegfall überteuerte Zählermieten, Thermenwartungs- und Schornikosten - von den eingesparten Gaskosten durch effizienterer Technik ganz zu schweigen.


    Danke für die Denkanstösse - Habt mir wieder mal sehr geholfen!!!!
    nano
    p.s. Ist dieses Jahr wieder ein Treffen in Osterholz vorgesehen???

  • Google sagt, es sei technisch belanglos einen Energiezähler für Warmwasser zu kaufen/verwenden., bzw. das es zur Pflicht werden könnte.

  • Es ist jetzt bereits Pflicht - seit dem 1.1.2014


    Ausnahme gibt es nur, wenn es unzumutbare Kosten verursachen würde, bzw. technisch nicht machbar ist. Laut unserem Heizungsbauer ist es bei unserer Anlage technisch nicht machbar! Das bekommen wir auch schriftlich. Wir haben einen 800l Pufferspeicher (3 Schichten) für das Hzgswasser, welches das Brauchwasser im Durchlauferhitzungsprinzip wärmt und 2 Zirkulationsleitungen speist. Dies hat auch Vorteile bezüglich Legionellen Entstehung - dementsprechend entfällt bei uns die Prüfungspflicht - Rohrlänge etc. mit berücksichtigt!!!!


    Wo soll man da ein Wärmemengenzähler einbauen, der nur die Ernergiemenge erfasst, welches zur Wassererwärmung benötigt wird? Das geht bei unserem System einfach nicht - daher die Formel, die im Gesetz für diesen Fall vorgesehen ist. (2.5 * V * (t-10)) / Hu - Das Volumen ist hierbei die abgenommene Warmwassermenge laut Warmwasserzähler. Der Wasserverbrauch für die Zirkukationsleitung ist laut Heizungsbauer hier irrelevant.


    Schönen Abend noch
    nano