Strompreis Gemeinde

  • Nun ist mein 16 KW Smart Block ja endlich installiert. Da ich ja selber permanent 8 KW/h brauche
    kann ich ja noch Strom verkaufen was auch geplant war. Als erstes will ich der Gemeinde den Strom für die Straßenlampen verkaufen. Nun war ich gestern mit unserm Bürgermeister auf dem Amt um das zu klären.
    Nun haben die mir einen Preis von netto 12 cent gesagt. Das ist so billig weil halb Schleswig Holstein mit Lichtblick so einen Vertrag gemacht hat. Braucht denn die Gemeinde keine EEG Umlage oder Stromsteuer bez ?
    Weiß einer von Euch darüber etwas näheres ?
    Gruß Matzi

  • Finde ja deine Idee nicht schlecht es an die Gemeinde zu verkaufen.. Wie wollt ihr das bewerkstelligen? Läuft das dann als "Eigenverbrauch" doer wie?

  • Ich habe jetzt mal die Stromrechnungen der Gemeinde bekommen. die bez auch 21,5 Cent netto.
    Bei mir ist das ganz einfach. Ich brauche nur 24 mtr Kabel legen und dann bin ich bei den Straßenlampen.
    Im Jahr sind das ca 4500 KW/h. Das wird Montag im Gemeinderat beschlossen.
    gruß matzi

  • Ähm und wie muss ich mir das vorstellen sind die Lampen dann an deinem Stromnetz? Was für einen Zähler habt ihr dazwischen und wie ist das Vertraglich mit der Gemeinde geregelt. Nimmt sie dir quasi den ganzen Einspeisestrom komplett ab?


    Straßenlaternen hab ich ja auch am Grundstück liegen nur ist mir der Anschluss da grad nen bisschen fraglich wie ihr das gelöst habt?
    Gebe im Jahr knapp 10.000 kw/h als Einspeisestrom für 4 Cent ab und da ist ja wirklich schade drum


    Danke im Voraus

  • Nein das Stromnetz der Lampen gehört natürlich der Gemeinde.
    Aber die Straße wo die Lampen stehen ist 25 mtr neben meinem Kraftwerk.
    Nur zur Erklärung, in meinem Kraftwerk steht ein 250 KW Biogas BHKW und ein 16 KW Smart Block wo ich mein Eigenstrom mit mache.
    Eigenstrom habe ich ca 8 KW/h sodass ich noch Strom über habe.
    Ich lege jetzt ein Kabel bis an die Straße zum Lampenkabel setze einen Zähler bei mir und klemme das Lampenkabel am Zähler der Gemeinde ab. Wir sind nur eine kleine Gemeinde mit 100 straßenlampen.
    Gruß Matzi

  • Moin

    Ich lege jetzt ein Kabel bis an die Straße zum Lampenkabel setze einen Zähler bei mir und klemme das Lampenkabel am Zähler der Gemeinde ab.


    "Klugscheissermodus AN"


    Die arbeiten werden sicher von einem konzessionierten Elektriker in Deinem Auftrag ausgeführt. Und er wird auch die bestimmt vorhandene Schaltuhr bzw. Dämmerungsschalter auf Deinen Stromkreis umklemmen




    "Klugscheissermodus AUS"


    Finde das aber eine gute Idee, eine klassische Win-Win Situation :thumbup:



    Grüße

  • Ok, jetzt verstehe ich.. Hast ja ordentlich was an Leistung..Also laufen die Lampe dann über deinen Zähler und sind somit von der bisherigen öffentlichen Versorgung getrennt. Die Idee ist ziemlich gut.. Könnte mir das auch für nen Straßenzug bei mir vorstellen, alles andere würde glaub ich die Anschlussleistung meines Hausanschlusses übersteigen.


    Weißt du was so ne normale Straßenlampe an Leistung zieht bzw verbraucht?

  • Eine klassische Gehweglaterne mit HQL brenner zieht 80W


    Grössere Nebenstrassenlaternen so um die 125 W


    und Hauptstrassenlaternen, und an Kreutzungen bis zu 250 W


    Aufgrund von Modernisierungen werden aber da schon 20-30 % eingespahrt....


    Keine Ahnung, was die modernen LED-Funzeln so ziehen. 40 W?

  • Hallo, mich würde auch interessieren, inwieweit die Verantwortung bei dir liegt, immerhin wärst du ja verantwortlich, dass die Lampen nachts leuchten :)


    Worauf genau legt man sich in so einem Vertrag fest?

  • Sobald über den Stromzähler eine Stromlieferung "abgerechnet" wird ist EEG-Umlage zu vereinnahmen und abzuführen. Auch Stromsteuer wird wohl fällig, da wahrscheinlich kein eigener Bilanzkreis vorhanden ist. Besser ist es "Licht" zu Messen und abzurechnen oder eine Lohnverstromung Strom zu Licht abzubilden. Ansonsten ist die Idee nicht schlecht.

  • Wie das mit der Lohnverstromung ist, hatten wir ja hier: http://www.bhkw-infothek.de/na…owie-photovoltaikanlagen/
    Stromsteuer ist im "räumlichen Zusammenhang" nicht fällig. Der ist innerhalb einer Gemeinde und deren Straßen anzunehmen.
    Licht müsste messbar sein, um abrechenbar zu sein. Dazu müsste die Gemeinde allerdings die Lampen an den BHKW-Betreiber verpachten.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Es soll jetzt erstmal geprüft werden, ob es rechtlich zulässig ist das ich den Strom für die Gemeinde liefere.
    Wir haben das mal gemessen, der Stromverbrauch ist ca 4,5 KW wenn die Lampen brennen.
    Gruß Matzi

  • Ich verstehe nur nicht warum die da so ein Theater daraus machen. Ich finde das ist eine echt gute Idee.
    Ein Bekannter von mir wollte auch strom liefern für die Gemeinde auf dem selben Weg. Das wurde aber sofort abgelehnt, woran könnte das denn liegen weil es ist ja im Grunde genommen eine gute sache.


    Gruß Gerd