Ich bin nicht sicher ob das so mit der Grundversorgung klappen wird, denn diese setzt voraus, dass ein Haushaltskunde seinen gesamten Strombedarf vom Netzbetreiber bezieht. Das ist bei Dir jedoch nicht der Fall, Du bist dann Sonderkunde.
Genau dieses Thema hat jedoch das Urteil des BGH vom 5. Oktober 2016 verneint.
Die Frage ist, wie ist es weitergegangen, der BGH hat lediglich die Verletzung des Recht festgestellt, nicht die genaue Umsetzung geregelt.
Ich kenne viele die es versucht hatten, jedoch dann aufgegeben haben. Grundsätzlich wäre eine gangbare Lösung sicherlich für viele sehr interessant.