Stromverkauf an Dritte über den Netzbetreiber! Möglich?

  • Ich bin nicht sicher ob das so mit der Grundversorgung klappen wird, denn diese setzt voraus, dass ein Haushaltskunde seinen gesamten Strombedarf vom Netzbetreiber bezieht. Das ist bei Dir jedoch nicht der Fall, Du bist dann Sonderkunde.


    Genau dieses Thema hat jedoch das Urteil des BGH vom 5. Oktober 2016 verneint.

    Die Frage ist, wie ist es weitergegangen, der BGH hat lediglich die Verletzung des Recht festgestellt, nicht die genaue Umsetzung geregelt.


    Ich kenne viele die es versucht hatten, jedoch dann aufgegeben haben. Grundsätzlich wäre eine gangbare Lösung sicherlich für viele sehr interessant.

  • Moin,

    Knackpunkt war damals der Bilanzkreis nicht die Messung, es wurden dann Unterbilanzkreise gebildet - die natürlich bezahlt werden mussten/müssen. Im Grunde ist es Möglich den eigenen Strom an Dritte zu verkaufen aber die ganzen Kosten für Messung und Durchleitung fressen den Nutzen bei Kleinanlagen wieder auf.

  • Im Grunde ist es Möglich den eigenen Strom an Dritte zu verkaufen aber die ganzen Kosten für Messung und Durchleitung fressen den Nutzen bei Kleinanlagen wieder auf.

    Das hatte ich versucht ihm zu sagen und das ist so mein Wissenstand, wobei man nicht nur von einem Auffressen reden sollte, sondern mit Ersatzstromlieferung wird das alles absolut unwirtschaftlich.


    Wie ich bereits mitgeteilt hatte, ein Recht auf Grundversorgung besteht in diesem Fall nicht.