Vergütung von BHKW Strom und Wärm

  • Hallo verehrte SpezialistInnen




    Ich bin dabei die für die
    Errichtung und den Betrieb von einem BHKW an einem großen Objekt die
    Wirtschaftlichkeitsrechnung durchzuführen.





    Zur Erzeugung thermischer
    Energie wird derzeit in das Objekt jährlich 950.000 kWh Erdgas verbraucht. Die
    Kesselanlage hat ein Wirkungsgrad von 90%. Somit ergibt sich ein Energiebedarf
    von 855.000 kWh.



    Nach der Auswertung der
    monatlichen Verbrauchswerte kann ich eine BHKW mit 50 kWel und 80 kWth Leistung
    installieren. Die Anlage würde ca. 6000 h/a laufen.





    BHKW-Strom =
    50kWel.*6000h/a= 300.000 kWhel.



    BHKW-Wärme=80 kWth *
    6000h/a= 480.000 kWhth





    Die Komplette Energie von
    BHKW wird in das Objekt verbraucht.





    Die Frage ist: Wie kann ich die Vergütung (den Preis) für die BHKW-Energie
    ermitteln. Hab ich immer noch Anspruch auf die gesetzliche Förderungen, wenn die
    die ganze Energie selbst verbrauche


  • Vielen Dank Alikante


    Die Höhe der Förderung ist mir klar, allerdings weiß ich nicht ob das für den selbestverbrauchten Energieanteil auch gültig isr. Also folgendes:


    Für das Objekt beziehen z.Z ca. 2.000.000 kWhel Energie aus dem Strommix Deutschlands. Dafür zahlen wir ca. 26 Cent/kWh. Wenn ich 300.000 weniger Energie beziehe, kann ich die 300.000kWh * 26 Cent/kWh nehmen, um die Wirtschaftlichkeit des BHKWs zu ermitteln. Wie wirkt die gesetztliche Förderung auf diese Rechnung

  • Hallo,
    du bekommst Geld von der EEX für den verkauften Strom.
    KWK-Zuschlag bekommst du immer.
    Die Förderung von der Bafa und KFW auch ganz normal.
    Stromsteuer, Netzentgeld muß nicht bezahlt werden.
    EEG?
    Für den Bezugsstrom ganz normaler Preis.
    Klar dürfte auch sein Abschreibung, Gas, Wartung...
    Gruß
    Pfleger

  • Moin Robin,


    Ja, die 5,41Cent bzw. 4Cent ( über 50KW ) bekommt der Betreiber auf jede erzeugte kWh.


    Die Förderung kommt auf den eingesparten Strombezugspreis oben drauf aber Achtung brutto/netto nicht verbuchteln.


    Und mal im ernst, welcher Betrieb mit 2.000.000kWh Verbrauch zahlt 26Cent Arbeitspreis ?? Beachte auch bitte den Leistungsanteil der durch das BHKW "gekappt" werden kann.



    Grüße Marcus





  • Zuesrt vielen Dank für eure Hilfsbereitschaft.




    alikante  Pfleger




    Die 26 Cent/kWh ist von mir angegeben, weil ich die betriebsinterne
    Angaben nicht veröffentlichen darf. Es ist auch egal, ob wir 26 oder 16 Cent zahlen.
    Mir ist es wichtig eine richtige Wirtschaftlichkeitsrechnung durchzuführen.





    Die Kosten für ein kWh gekauften Strom setzt sich folgender
    Maßen zusammen.







    Strompreis (base, exkl. StromSt,
    exkl. EEG, exkl. KWK)


    EEG Umlage


    Abgabe nach KWKG


    Konzessionsabgabe (KA)


    Netzentgelte


    NE Arbeit


    NE Leistung


    NE Messung / Abrechnung



    In der Summe kommen wir auf 26 Cent/kWh.



    Jetzt möchten wir nicht kaufen sondern mit einem BHKW selber
    erzeugen. Um die Wirtschaftlichkeitsrechnung durchzuführen muss ich wissen, mit
    welchem Preis ich rechne.


    Wenn es so ist wir ihr meint


    Dann würde ich für ein kWh Strom, folgende Vergütung haben:


    BHKW-Stromvergütüng= 26 Cent/kWh + 5,11 Cent/kWh +Stromsteuer)


    Die 26 Cent/kWh ist die ersparte Strombezungskosten
    5.11 Cent/kWh ist die gesetzliche Förderung
    Stromsteuer?
    BAFA würden wir nicht bekommen, weil die BAFA-Zuschüße nurfür Anlagen mit einer el Leistung bis 20 kWel gezahlt werden.



    Dann würde jedes BHWK bei 2000 Betriebsstuden wirtschaftlich
    sein.



    Ist das nicht zu schön, um wahr zu werden?????

  • Was willst Du dauernd mit 5,11Cent und Stromsteuer ??


    Die KWK Vergütung ist ( bis 50KW ) 5,41Cent/kWh netto !


    Stromsteuer fällt für Eigenverbrauch ( bis 2MW ? ) nicht an !


    Deine 26Cent sind Brutto.


    Grüße

  • Fußend darauf, dass ich auch mal eine Wirtschaftlichkeitsrechnung gemacht habe (hab ja mal klein und unwissend hier angefangen), nützt mir der Kapitalwert oder die Annuität einer Realisierungsmöglichkeit nicht wirklich was, wenn ich sie nicht gegen eine andere vergleichen kann.
    In dem Fall "mit BHKW" gegen "ohne BHKW"... Vermutlich.
    Ansonsten sagt Dir ein positiver Kapitalwert nur, dass du mit dem Invest mehr Geld verdienst, als wenn du damit zocken gehst - was abh. vom vorgegeben Kalkulationszinssatz ist.


    tschau

  • Bei Stromverkauf an Dritte muss auch die EEG-Umlage abgeführt werden (6,24 Cent/kWh ab 2014).


    Ich denke wenn ich eine Leitung zu meinem Nachbarn lege und den mit Strom beliefer brauche ich keine Abgaben bez.
    Was ist nun richtig ?


    Gruß und frohe Weinachten
    Matzi

  • Das Thema EEG-Umlage hatten wir gefühlt mind. 100x hier im Forum -> Suchfunktion!
    Kleiner Tipp: In der BHKW-Infothek gibt es auch zwei Artikel dazu...

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: