KWKG-Zuschlag: Hab ich da was falsch verstanden???

  • Wenn man sich mit KWK beschäftigt, braucht man neben Kenntnissen aus der Energietechnik sicher auch 5 Semester Jura sowie 25 Semester in Verwaltungsrecht, ist leider so... Da ich nur Ersteres (Energietechnik) habe, nachfolgende Frage:


    Man kann bei dem KWKG-Zuschlag die 10-Jahres-Variante wählen, sprich man bekommt 10 Jahre 5,41 Cent für jede kWh, die das BHKW gemacht hat.... Variante 2:


    Ich nehme die 30.000 Vollbenutzungsstunden. Steht so auf bafa.de, siehe:


    bzw.</abbr> für
    fabrikneue KWK</abbr>-Anlagen über 2 bis 50kWel</abbr> entweder 5,41 Cent/kWh</abbr> für 10 Jahre oder 30.000 Vollbenutzungsstunden ab Erstaufnahme des Dauerbetriebs


    Wenn nun jemand ein 16kWelek BHKW fabrikneu kauft, wären dies dann ja 30.000h * 16 kW = 480.000 kWh * 5,41 Cent = 25.968 Euro!!!!!


    Kann das stimmen? Wenn ja: Wann bekommt derjenige denn die Kohle, sofort nach Anzeige beim BAFA? In einer Summe oder in Teilbeträgen, so wie bei sonstigen hohen Lottogewinnen auch üblich :) ????


    Wer weiß es??? Ich kann es wie gesagt nicht glauben...

  • Schon klar, Marcus, aber es gibt ja auch Anlagen, die sich bei 3.000h (100% Eigenverbrauch, Umstellung von Heizöl auf Erdgas) trotzdem rechnen...


    Dann würde ich sogar bei 3.500h/a die direkte Variante nehmen, was man hat, hat man....


    Was meinst Du denn mit "auf Abruf"?

  • Nee,


    das gibts wie bei den Großen für die ersten 30.000 Vollbenutzungsstungen
    eben nach tatsächlicher Laufzeit


    Wenn z.B. imersten Jahr 4.000 VBh,
    dann gibts auch nur 4.000x5,41x16kW
    und auf der "Rest-Förderuhr" stehen dann noch 26.000 Stunden


    Für Anlagen bis 50kW sollte eigentlich immer die 10-Jahresvariante die bessere sein,
    nur das alte Lcihtblickkonzept mit Laufzeiten unter 2.000h könnte hier punkten,
    aber das Konzept macht ja Lichtblick selber nicht mehr.

  • Ich hatte also Recht mit meinen 25 Semestern Verwaltungsrecht.... Was stimmt denn nun, denn Eure Antworten sind ja total gegensätzlich...


    Geht es bei der 30.000h-Variante darum, länger als 10 Jahre den KWKG zu kriegen (z. B. bei Anlagen, die nur 2.200h laufen)???? oder was ist der Hintergrund?


    Beim BAFA geht leider keiner ans Telefon, ist wohl noch früh.... Wer weiß zu 100% die richtige Antwort?

  • nö, gegensätzlich ist da nix in unseren Aussagen.


    30.000 Stunden sind 30.000 Stunden ob in 5 oder 15 Jahre ist Wurst.


    Die Regelung ist m.M. entstanden um Bürokratie abzubauen und für Anlagen die weniger als 3000h p.a. laufen.



    Grüße Marcus


    PS: wenn Du die Auszahlungsmodalitäten haarklein wissen möchtest lies einfach die Antragspapiere online bei der bafa!!


    PPS: rein Hypothetisch könnte man ja ein BHKW der 5KW Klasse mit entsprechend großem Pufferspeicher + Batteriespeicher + PV in ein EFH einbauen rein Stromgeführt fahren und damit unter 1000 Betriebstunden p.a. bleiben. Für sowas ist die 30.000h Regelung Spitze ^|__|^

  • Hab es gefunden:
    Wenn die elek. Leistung bis 2 kW ist, gibbet das Geld sofort. Bei größeren Anlagen eben wie von fire beschrieben...


    Also ne Lösung für Leute, deren Anlage p. a. <3.000 Stunden läuft... Die kriegen dann eben z. B. bei 2.500h/a 12 Jahre lang KWKG-Zuschlag, weil dann erst dei 30.000 Stunden rum sind...


    Hab mir gleich gedacht, dass es nicht sein kann, dass einer 26.000 Euro auf einen Schlag kriegt....

  • Wenn die elek. Leistung bis 2 kW ist, gibbet das Geld sofort. Bei größeren Anlagen eben wie von fire beschrieben...

    ok, mein Fehler - ich war wieder auf das Eco1.0 fixiert ( hatte mir das für meine Kiste auch Überlegt aber wieder Verworfen weil ich auf knapp 6000h p.a. komme )


    Steht da Mittlerweile drin wie die Stunden nachzuweisen sind, da gabs damals noch rege Diskussion ?



    Grüße Marcus

  • Öhh ne, keine Ahnung... Denke mal, die nehmen die Stromproduktion und teilen die durch die Nennleistung der Anlage.... Wenn Du also 6.000 kWh produziert hast mit dem 1.0er, ist die Anlage dann eben 6.000h gelaufen...


    Kann aber auch alles ganz anders sein, wie gesagt: Mir fehlen halt 25 Semester Verwaltungsrecht...