Summenzählermodell - eigene Zähler, potentielle Kundin hat einen 24 Monate Tarif - was tun?

  • Hallo liebes Forum,


    seit einer Weile lese ich schon fleißig mit,
    zu meiner aktuellen Frage habe ich aber noch keine Antwort gefunden
    (über die Suche).


    Wir haben bei einem Projekt das
    Summenzählermodell realisiert, sprich ein Zweirichtungszähler und
    dahinter die 8 Haushaltszähler.
    Aktuell versuche ich die Leute zu werben. Eine Mieterin hat nun einen 24 Monate Tarif beim Grundversorger.


    Endet
    dieser Vertrag dann automatisch, wenn der Zähler getauscht wird? Ich
    weiß leider aktuell noch nicht den Tarif um in den AGB nachzulesen.
    Wir
    haben mit dem Netzbetreiber vereinbart, dass wir ihm eine Liste senden
    mit den Zählern die mitmachen und dann werden diese "stillgelegt", bzw.
    unsere eigenen Zähler eingebaut.


    Vielleicht hattet ihr aber auch das Problem und könnt mir sagen, wie das bei euch war.


    Viele Grüße und herzlichen Dank
    korkeichenwald

  • Hallo,


    hier kommet eine Erwerbsregel der Ferengi zum tragen "ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag". 8)


    Bedeutet Sie soll den Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen, erst dann übernehmt Ihr die Versorgung. In wesssen Eigentum sich der Zähler befindet ist für die Stromlieferung und damit Vertragserfüllung unerheblich.


    Eine Variante um den Vertrag vor Frist loszuwerden sehe ich nur bei Wegzug der Kundin. Ob es für diesen Fall finanzielle Konsequenzen gibt steht sicher in den Vertragsbedingungen oder AGB.


    Grüße Marcus

  • Eine Variante um den Vertrag vor Frist loszuwerden sehe ich nur bei Wegzug der Kundin. Ob es für diesen Fall finanzielle Konsequenzen gibt

    Ein Wegzug der Kundin hat gewiss finanzielle Konsequenzen. Denn ein Umzug verursacht nun mal Kosten, selbst wenn ich den Umzug selber mache. :thumbup:

  • Ich meine finanzielle Konsequenzen in Bezug auf den Liefervertrag - also zusätzliche Gebühren oder ein Malus.


    Man könnte ja konstruieren das die Kundin angibt wegzuziehen, damit der Vertrag erlischt und unser korkeichenwald die tatsächlich in der Wohnung verbliebene Kundin beliefert. Wie sollte der Versorger erfahren das der Wegzug nicht stattgefunden hat?? Kundendaten gelöscht, Zähler ausgebaut, Verbrauchsstelle nicht mehr existent.


    Also rein Hypotetisch gedacht


    Grüße Marcus

  • danke schonmal für die Tipps, ich habe nun die AGB zum Vertrag gefunden:
    https://www.enbw.com/media/tar…00-01-5975-03-1042012.pdf


    Wegzug wäre auf jeden Fal ein Grundl, dabei entstehen (bei der ENBW;-) keine Kosten (sonst natürlich schon). Preiserhöhung wäre auch ein Grund.


    Dann findet sich in den AGB noch:


    (5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäߧ 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bleibt erhalten.


    im BGB steht dann das:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html


    Glaubt ihr das hätte vielleicht auch Erfolg:
    Sprich Kündigung da auf eigenen Zähler umgebaut, oder so Ähnlich?


    Gruß
    Korkeichenwald

  • danke nochmal für die Tipps, der Deal wird jetzt wohl so sein, dass wir den Zähler abbauen und so lange die Grundgebühr aussetzen bis der Vertrag mit dem ehemaligen Versorger zu Ende ist...

  • Mal rein aus Interesse, wieviel % willst du den unter die aktuellen Konditionen der Mieterin gehen, damit die sich auf das "Theater" einläßt.

  • @ korkeichenwald,


    ich habe meinen Mietern in ihrem Stromliefervertrag garantiert, dass sie nie mehr pro kwh zahlen, als der günstigste Anbieter im Bezugsgebiet anbietet. Weiterhin entfällt die Zählergebühr bzw. der Arbeitspreis. Ausgenommen sind Tarife mit Neukundenbonus und Paketverträge. Somit haben sie keinen Grund zu wechseln, da sie nix günstigeres finden werden und ich kann mich an die steigenden Strompreise dranhängen. Funktioniert nun schon 4 Jahre sehr gut.

    Energie(sche) Grüße Herzogsweg 16 :thumbup: