Hallo,
Mein Netzbetreiber verlangt, dass der 2-Richtungszähler zum BHKW und den "BHKW Mieterkunden" nachgelagert ist und ein eigener Zählerkasten angelegt wird ("keine Vermischung" der Zähler). Diese Umstellung ist schwierig und sehr teuer, vor allem da 5 von den potentiell 15 BHKW Kunden (inkl 2 Hauslichtzähler) im Gartenhaus sind, so dass ich eine neue Stromleitung dorthin legen müsste. Zudem müsste ich bei jedem Neumieter, der nicht so wie der Vormieter weitermacht, wieder alles von "meinem Zählerkasten" zum "SWM Zählerkasten" umklemmen lassen.
Die SWM profitieren so natürlich davon, dass ich ihnen Strom für ca. 6,0€ cent/kWh (inkl Mwst) verkaufe, den sie dann hinter meinem 2-Richtungszähler an meine Mieter umleiten und für ca. 26,2€ cent/kWh (inkl Mwst) weiterverkaufen...
Ich hätte gerne, dass der 2-Richtungszähler VOR sämtlichen Mietern (auch die bei den SWM bleiben) eingebaut wird, da so das Problem mit dem Gartenhaus gelöst ist (siehe Situation aktuell und umgestellt im Schema anbei), und dass ich den SWM-Zähler jedes BHKW Mieterkunden in den beiden bestehenden Zählerschränken sobald er von den Stadtwerken ausgebaut ist durch einen eigenen ersetze. Der Saldo des Summenzählers / 2-Richtungszählers zu den verbleibenden einzelnen SWM Mieterzählern kann leicht mit mir als einem Abnehmer verrechnet werden.
Das wollen die SWM aber nicht. Habt Ihr eine Lösung? Kann/soll ich mich an die Bundesnetzagentur wenden? Ein Elektriker, den ich kontaktiert hatte, will sich nicht mit den SWM anlegen...
1000 Dank für jeden Tipp im Voraus!