Hallo zusammen,
angenommen, jemand beheizt sein Gewerbeobjekt (hochgradig BHKW-Geeignet) seit 15 Jahren mit einer Gasheizung und interessiert sich jetzt für ein Blockheizkraftwerk. Dummerweise wird aber zeitgleich die Straße aufgerissen und Fernwärme verlegt, an dieses Netz kann/muss/wird der Eigentümer in etwa 3 Monaten angeschlossen...
Darf derjenige dann jetzt ein BHKW installieren bzw. gibt es einen Anschlusszwang, der dann die Vergütungen BHKW usw. verhindern würde? Ich habe zu einem solchen Fall nix gefunden...
Gruß
Hans