Spezialfall Mieter arbeitet beim Stromerzeuger

  • Des is ja eine geile Variante, aber wenn die Mieter das mitmachen........
    Da würd ich mich aber jetzt mit dem einen wegen seiner 40 Euronen nicht anlegen. |__|:-)

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Das ist die kaufmännisch-bilanzielle Durchleitung. Der Wert auf seinem Zähler wird von Deinem Bezug abgezogen. Ganz Einfach.


    Und wenn der Verbrauch des abtrünnigen MIeters höher ist als der Netzbezug vom lokalen Anbieter?


    NetterVermieter


    Überleg' mal, ob es nicht vielleicht sogar von Vorteil sein könnte, wenn einer der Mieter Kunde beim lokalen EVU ist und der Strom bilanziell durchgeleitet wird...:


    Es gibt immer wieder Situationen, in denen z.B. bei laufendem BHKW der abtrünnige Mieter rein physikalisch Deinen Strom bezieht und damit zur Erhöhung des Eigenverbrauchs / zur Absenkung der erforderlichen Einspeisung beiträgt. Wenn er jetzt Dein Kunde wäre, würde er Dir diesen Strom mit Deinen gewährten Rabatten abkaufen. Bei einer physikalisch getrennten Stromleitung und komplett eigenem Zähler des Mieters würdest Du mehr einspeisen müssen. Wenn er zwar Deinen Strom mitverbraucht, aber nicht von Dir kauft, sondern bilanziell vom EVU bezieht, heißt das ja unter dem Strich, daß Du den Strom, der sonst ja billig verkauft oder sogar noch billiger eingespeist werden müsste, durch den Abzug von deinem Bezugsstrom quasi zum Bezugsstrompreis vergütet bekommst...


    Ist doch gar nicht so schlecht - oder habe ich da jetzt einen Denkfehler? :S


    Und das mit den 40EUR Gutschrift macht ja dann der Netzbetreiber mit seinem Mitarbeiter auf der Abrechnung - damit hast Du doch gar nichts zu tun.


    André

  • Und wenn der Verbrauch des abtrünnigen MIeters höher ist als der Netzbezug vom lokalen Anbieter?


    Dann hast Du die Differnz zusätzlich eingespeist oder der Stromanbieter des Mieters muss dann bei Dir den zusätzlichen Strom kaufen.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
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  • Hallo,

    Dann hast Du die Differnz zusätzlich eingespeist oder der Stromanbieter des Mieters muss dann bei Dir den zusätzlichen Strom kaufen.


    Das ist wie in der "Mengenleere": Wenn 5 Leute im Raum sind, und 8 gehen raus, dann müßen 3 wieder rein gehen, damit der Raum leer ist..... ;(

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Das Problem ist bekannt (siehe Folie 7 http://www.clearingstelle-eeg.…es/FG15_Vortrag_Stahl.pdf). Neben der rein rechnerischen Subtraktion der Zählerablesewerte, können diese Werte auch auf Standardlastbänder gelegt werden und dann in Viertelstundenblöcken verrechnet werden. Aus diesem Grund werden Ferraris-Zähler auch Standardlastprofilzähler genannt, eben weil im Energiemarkt in Viertelstundenblöcken gearbeitet wird und der Ablesewert für den Strombilanzkreis des EVU und VNB dann auf typische Viertelstundenwerte heruntergerechnet wird.


    Zuständig dafür ist der VNB, welcher für die Durchleitung entsprechende virtuelle Zählpunkte anlegen muss. Wenn Dein Mieter also beim örtlichen VNB oder dem diesen nahestehenden EVU arbeitet, werden sich seine Kollegen bei Ihm vermutlich bedanken, weil das im SAP nicht abgebildet sein wird und kräftig Arbeit verursacht...

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: