Spezialfall Mieter arbeitet beim Stromerzeuger

  • Nach langer Zeit mal wieder eine neue Herausforderung:
    Ich betreibe seit 2009 einen Dachs. Fast alle Mieter haben damals mein Angebot angenommen, über mich Strom zu beziehen. Sie zahlen keine Zählermiete und erhalten einen Rabatt von einem Cent/kWh bezogen auf den lokalen Basistarif. Soweit sind alle zufrieden.


    Bei Neuvermietungen habe ich als Zusatz in den Mietvertrag die Formulierung aufgenommen: Der Mieter bezieht während der Dauer des Mietvertrages vergünstigt Stromn über den Vermieter. Er zahlt keine Zählergrundgebühr und erhält einen Rabatt von 1 Cent / kWh bezogen auf den Basistarif der lokalen Stromerzeugers auf den vom Blockheizkraftwerk des Vermieters erzeugten und anteilig im Haus verbrauchten Strom. Zugekaufter Strom wird zum Einkaufspreis weiter berechnet.


    Damit waren alle in der Vergangenheit zufrieden, weil sie damit immer billiger Strom hatten als bei anderen seriösen Anbietern. Jetzt habe ich an eine Mitarbeiter des lokalen Stromerzeugers vermietet und der sagt mir, er bekomme von dem monatlich Strom im Wert von 40€ gratis und er wolle entweder den auch gratis von mir haben oder zu seinem Arbeitgeber wechseln, was mir in beiden Fällen hohe Kosten verursacht. Hätte er mir das gleich beim Abschluss des Mietvertrages gesagt, hätte ich mir nen anderen Mieter genommen.


    Aber was tu ich denn jetzt? Kann ich auf die unterschriebene Klausel pochen? Wobei ich ihn natürlich auch verstehen kann, aber mir das zu sagen, nachdem er einige Monate drin ist, finde ich auch nicht gut.


    Habt Ihr Ideen für eine brauchbare Lösung für ihn und mich?


  • er hat es doch vorher unterschrieben ;-_ ich denke mal du bist im Recht, aber dein Recht bekommen ist was anderes...Kündige ihn einfach wieder


    gruß Daniel

    db Strom Wärme Wasser
    16356-Werneuchen-Wegendorfer Str. 51
    zertifizierter Vaillant ecoPOWER-Partner
    BHKW: ecoPower 1.0 PV: 26,2 kWp HV: Fröling S4
    geplant für 2014: Vaillant Brennstoffzelle

  • Hallo,
    du beziehst doch bestimmt für 40€ im Monat Strom von seinen Stromversorger.
    Vielleicht kann er diesen Rabatt an dir weiter geben.
    So zahlst du 40€ weniger an den Stromerzeuger diese 40€ können ja dann direkt weiter geleitet werden.
    Viel Glück!
    Gruß
    Pfleger

  • Moin moin Netter Vermieter,


    Du solltest den Mieter von Deinem Stromverkauf entbinden (Lieferungskündigung). Eine Mieterkündigung wird schwierg, da Du die Strombelieferung an dritte (EEG-
    umlagepflichtig) im Mietvertrag als Nebenleistung hast.
    Vorgehensweise für die Durchleitung findest Du:
    http://www.bhkw-infothek.de/na…w-abrechnungsproblematik/


    Für Fragen bitte das Beratungstelefon des BHKW-Forum e.V. 04121-9080509 anrufen.


    Grüße aus Neuendorf


    Claus-H.

    Jeder Verein lebt vom Erfolg, dieser darf sich auch beim BHKW-Forum e.V. in einer steigenden Mitgliederzahl widerspiegeln! :)

  • Zitat

    Bei Neuvermietungen habe ich als Zusatz in den Mietvertrag die Formulierung aufgenommen: Der Mieter bezieht während der Dauer des Mietvertrages vergünstigt Stromn über den Vermieter. Er zahlt keine Zählergrundgebühr und erhält einen Rabatt von 1 Cent / kWh bezogen auf den Basistarif der lokalen Stromerzeugers auf den vom Blockheizkraftwerk des Vermieters erzeugten und anteilig im Haus verbrauchten Strom. Zugekaufter Strom wird zum Einkaufspreis weiter berechnet.


    So eine Kopplung ist rechtlich schwierig. Die BNetzA und das Kartellamt reagieren empfindlich auf "gefangene Kunden". Der Mieter muss jederzeit die Möglichkeit haben, zu einem anderen Stromlieferanten zu wechseln. Der Vermieter muss halt ein Angebot machen, dass er nicht ablehnen kann. Formell darf man Mietvertrag und Strombezugsvertrag nicht aneinander koppeln. Ausser man wählt eine Warm²-Miete, d.h. inclusive Stromversorgung wie es in Studentenwohnheimen gemacht wird. Hier kann man eine Pauschale ansetzen, aber nicht eine nachträgliche kWh-scharfe Abrechnung. Man darf aber die Pauschale anhang vergangener Verbrauchswerte anpassen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Das ist ja alles sehr doof. Der Rückbau kostet mich wahrscheinlich einige 100€. Gibt es keine Vertragsfreiheit?


    Ich will und kann den ja gar nicht kündigen, aber ich habe keine Lust die Umbaukosten zu tragen oder auf 40€ monatlich zu verzichten. Ich such eine gute Lösung für uns beide.


    Die Stromrechnung für das Haus liegt bei 1100€ pro Monat, das kann ich doch nicht den Mieter abschließen lassen oder? Dann könnte ich ihm natürlich 40€ vergüten. :)

  • Zitat

    Der Rückbau kostet mich wahrscheinlich einige 100€. Gibt es keine Vertragsfreiheit?


    Genau. Vertragsfreiheit existiert, und der Mieter muss seinen Stromvertrag dort abschließen können, wo es ihm beliebt. Wenn Du im bessere Konditionen als wer anders machst, bleibt er garantiert bei Dir.


    Wieso Rückbau? Der Mieter brauch nur einen (virtuellen) Zählpunkt. Das kann man mit jedem beliebigen, geeichtem Zähler machen, auch in der Kundenanlage.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Ach so, er kann also Strom beziehen über dne Versorger ohne eigenen Zähler? Ich dachte, ich muß den Zähler wieder rausnehmen, ist ja meiner, und alles umbauen. Dann kann er gerne gehen :)

  • Das ist die kaufmännisch-bilanzielle Durchleitung. Der Wert auf seinem Zähler wird von Deinem Bezug abgezogen. Ganz Einfach. Zum Umbau bist Du nicht verpflichtet. Es ist Deine Anlage. Die Eigentumsgrenze des Netzbetreibers endet am Hausanschlusskasten. Wenn der Netzbetreiber damit ein Problem hat muss der das selbst lösen und nicht Du. Hart bleiben und nicht nachgeben.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • 1 Cent unter dem Basistarif des lokalen Anbieters ist ne Lachnummer, da findet man überall was preiswerteres und das auch noch in seriös! Die Klausel im Mietvertrag ist nichtig, denn sie benachteiligt den Mieter und schränkt ihn in der Wahlfreiheit seines Stromanbieters ein. Man könnte ja noch in den Mietvertrag reinschreiben, dass der Mieter seine Versicherungen bei Dir abschliessen muss u.s.w.


    Sorry, aber für mich ziemlich halskrank...

  • 1 Cent unter dem Basistarif des lokalen Anbieters ist ne Lachnummer, da findet man überall was preiswerteres und das auch noch in seriös! Die Klausel im Mietvertrag ist nichtig, denn sie benachteiligt den Mieter und schränkt ihn in der Wahlfreiheit seines Stromanbieters ein. Man könnte ja noch in den Mietvertrag reinschreiben, dass der Mieter seine Versicherungen bei Dir abschliessen muss u.s.w.


    Sorry, aber für mich ziemlich halskrank...


    Du kennst aber nicht den Mietpreis der Wohnung.....vielleicht liegt er unter dem ortsüblichen Preisen...kannst du gar nicht beurteilen...
    Und nichtig ist es nicht, es steht dem Mieter frei sich eine andere Wohnung zu suchen.


    Gruss Daniel

    db Strom Wärme Wasser
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    zertifizierter Vaillant ecoPOWER-Partner
    BHKW: ecoPower 1.0 PV: 26,2 kWp HV: Fröling S4
    geplant für 2014: Vaillant Brennstoffzelle

  • Zugekaufter Strom wird zum Einkaufspreis weiter berechnet.

    Da verstehe ich jetzt noch nicht ganz wie Du deinen Bezugsstrom, ist ja eigentlich nur ein Zähler, auf die einzelnen Mieter aufteilst und gleichzeitig noch trennen kannst zwischen eigenerzeugt und fremd bezogen :?: Der einzelne Mieter hat ja auch nur einen Zähler :?: :?:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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