PV+BHKW - Netzbetreiber bewegt sich nicht

  • Hallo,


    Ich lese schon seid über einem Jahr in diesem Forum, was mir sehr viel geholfen hat und sage an dieser Stelle schonmal Danke dafür! Nun habe ich jedoch ein Problem bei dem ich keinen passenden Beitrag finden konnte und hoffe auf einen guten Ratschlag.


    Kurz die Vorgeschichte:
    Letztes Jahr (2012) haben wir uns entschlossen die Stromrechnung zu reduzieren indem wir Strom selber produzieren. Dies sollte über eine kleine PV-Anlage und ein Micro/Nano-BHKW passieren. Im August letzten Jahres haben wie als ersten Schritt eine 3kWp PV-Anlage auf das Dach geschraubt und im Oktober, nach 4 Monaten warten auf den Netzbetreiber, endlich in Betrieb genommen. Dabei wurde unser Stromzähler gegen einen Zweirichtungszähler getauscht. Das hat unserem Elektriker zwar einige Nerven und mehrmalige Besuche beim Netzbetreiber gekostet aber am Ende hat es geklappt.
    Im April diesen Jahres (2013) wurde dann, als zweiter Schritt, das BHKW (Vitotwin) installiert. Der Viessmann Mitarbeiter hat das BHKW (Anfang Mai) auch anstandslos in Betrieb genommen, da in dem Protokoll lediglich nach einem Zweirichtungszähler gefragt wurde der ja bereits vorhanden war. Der Stromanschluss des BHKW und die Meldung beim Netzbetreiber wurde von der gleichen Firma ausgeführt, die bereits die PV-Anlage angeschlossen hatte. Die Meldung beinhaltete auch das Schema der Zählerkaskade aus diesem Forum. Die mündliche Reaktion vom Netzbetreiber war etwas seltsam, denn der Mitarbeiter entgegnete das es sich ja "nur um ein kW Leistung handelt". Seitdem ist trotz mehrmaligen Nachfragens unseres Elektrikers nichts passiert.


    Nun Fragen wir uns langsam, wie wir uns verhalten sollen. Am Anfang haben wir noch gedacht, dass die paar kWh BHKW Strom im Sommer ehh kaum auffallen (bis die Zählerkaskade installiert ist) aber jetz wo es kühler wird und das BHKW fast den ganzen Tag läuft speisen wir zusammen mit der PV-Anlage ziemlich viel Strom ein. Wir sind uns nicht sicher ob das bei der Abrechnung auffällt denn noch haben wir weniger als 70%, des insgesamt erzeugten PV-Stroms eingespeist aber wenn das BHKW jetzt den ganzen Winter durchläuft könnte das umschlagen und evntl. nächstes Jahr zum Problem werden.


    Nun sind wir etwas in der Zwickmühle. Auf der einen Seite bekommen wir den eingespeisten BHKW Strom als PV-Strom vergütet, was unserem Geldbeutel zugute kommt und auf der anderen Seite plagt schon etwas das schlechte Gewissen und die unterschwellige Angst was passieren könnte wenn wir nix machen und das so weiterlaufen lassen. Ausserdem Fragen wir uns wie wir die 5,11cent/kWh BHKW Förderung beantragen sollen wenn das ganze noch nicht offiziell beim Netzbetreiber durch ist. Die BAFA hat schon gezahlt.


    Über Ratschläge oder ähnliche Erfahrungen wären wir sehr dankbar.


    Gruß
    Erdenkind

  • Du darst nicht den BHKW Strom als pv Strom abrechnen. Die zählerkaskade muss vorher beim Netzbetreiber angefragt werden. Wenn das rauskommt hast du ein Problem, illegal ans Netz angeschlossen.....trenn das BHKW vom Netz , beantrage die Kaskade und mach noch mal eine Inbertiebnahme....vielleicht merkt es keiner ;)


    Gruß Daniel

    db Strom Wärme Wasser
    16356-Werneuchen-Wegendorfer Str. 51
    zertifizierter Vaillant ecoPOWER-Partner
    BHKW: ecoPower 1.0 PV: 26,2 kWp HV: Fröling S4
    geplant für 2014: Vaillant Brennstoffzelle

  • Hallo Erdenkind !


    Das ist aber ganz dünnes Eis auf dem Ihr Euch bewegt. Was ich aber noch nicht ganz gecheckt habe ist die Frage, habt Ihr die Kaskade schon installiert?
    Wenn ja steht einer differenzierten Abrechnung nichts im Wege. Wenn nein dann schnell installieren lassen. Das darf man selbst durch einen Installateur beauftragen.
    Ich habe fast das gleiche System. Der mit dem EVU maßgebliche Punkt ist der Zweirichtungszähler und der "BHKW-Erzeugerzähler". Das ist bei mir das einzige, was den EVU interessiert. Die dortige Einspeisung aus BHKW und PV ist von Dir auseinander zu dröseln. Da ist der EVU überhaubt nicht gefragt. Der EVU wird maximal die Einspeisung vergüten und Du musst Ihm melden was was ist. Am besten erstellst Du dafür (pro Forma) zwei Rechnungen. Ich habe mir da mal was in Excel gebastelt. Wenn Du interesse hast kurz sagen.


  • Du darst nicht den BHKW Strom als pv Strom abrechnen. Die zählerkaskade muss vorher beim Netzbetreiber angefragt werden. Wenn das rauskommt hast du ein Problem, illegal ans Netz angeschlossen.....trenn das BHKW vom Netz , beantrage die Kaskade und mach noch mal eine Inbertiebnahme....vielleicht merkt es keiner ;)


    Das BHKW heizt das Haus und das Wasser. Wenn ich das vom Netz trenne sitzen wir im kalten. Das ist keine Option :)


    Hallo Erdenkind !


    Das ist aber ganz dünnes Eis auf dem Ihr Euch bewegt. Was ich aber noch nicht ganz gecheckt habe ist die Frage, habt Ihr die Kaskade schon installiert?


    Nein, die Kaskade ist noch nicht installiert. Das geht auch nicht weil beim Einbau des Zweirichtungszählers alle freien Zählerplätze (die für die Kaskade vorgesehen waren) vom Netzbetreiber plombiert wurden. Deshalb will unser Elektriker das ja auch mit dem Netzbetreiber zusammen machen.


    Ich habe fast das gleiche System. Der mit dem EVU maßgebliche Punkt ist der Zweirichtungszähler und der "BHKW-Erzeugerzähler". Das ist bei mir das einzige, was den EVU interessiert. Die dortige Einspeisung aus BHKW und PV ist von Dir auseinander zu dröseln. Da ist der EVU überhaubt nicht gefragt. Der EVU wird maximal die Einspeisung vergüten und Du musst Ihm melden was was ist. Am besten erstellst Du dafür (pro Forma) zwei Rechnungen. Ich habe mir da mal was in Excel gebastelt. Wenn Du interesse hast kurz sagen.


    Danke für das Angebot! Falls es notwendig wird würde ich gern darauf zurück kommen. Aber derzeit haben wir schon eine gute Exceltabelle die mir alles, soweit möglich, berechnet.


    Eine Frage. Der BHKW Erzeugerzähler ist ja schon im Vitotwin drin. Ich kann nur nicht aufspalten was über den Zweirichtungszähler eingespeist wurde (PV oder BHKW). Wie macht das dein EVU?


    Vielleicht sollten wir provisorisch einen zusätzlichen Hutschinenzähler einbauen lassen der die Differenz zwischen eingespeisten PV und BHKW Strom mißt.

  • Zitat

    Zweirichtungszählers alle freien Zählerplätze (die für die Kaskade vorgesehen waren) vom Netzbetreiber plombiert wurden.


    Dein Zählerschrank.
    Deine Plomben.


    Alles was nach dem zweirichtungszähler kommt ist Sache des Netzbetreiber, alles davor Deine!!!!!
    Zange Plomben weg und sofort!!!!! die in dem Zählerschema geziegten Zähler in geeichter Form einbauen lassen.
    Und die Abrechnung des PV Strom anhand des Wechselsrichters nachahmen,
    falls das nicht geht lieber auf die PV Vergütung verzichten, wegen "Zählerdefekts" als zu riskieren bei der KFW als Subventionb.....er dazustehen.


    Wenn die euch dahinter kommen, kann das richtig unangenehm werden.
    Verlust der kpl. PV und BHKW Vergütung ist da nur so ein Gedanke.


    Wenn das mit den Zählern alles erledigt ist, diesen Thread vom Admin hier sofort löschen lassen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Du sollst nur den Strom trennen nicht die Wärme...
    Du brauchst insgesamt 4 Zähler. 1 BHKW Erzeugung ,1 PV Erzeugung, 1 gesamteinspeisezähler und 1 einspeisezähler entweder pv oder BHKW ....dann noch rausreichenden was pv und was BHKW Strom ist...
    So wie du es jetzt machst ohne vorher zu fragen....da ist auch schnell dein vergütungsanspruch für pv und BHKW weg...
    Bei mir hat der Netzbetreiber 3 Zähler geliefert und einen (BHKW) anerkannt.....alles vorher abgesprochen


    Gruß Daniel

    db Strom Wärme Wasser
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    zertifizierter Vaillant ecoPOWER-Partner
    BHKW: ecoPower 1.0 PV: 26,2 kWp HV: Fröling S4
    geplant für 2014: Vaillant Brennstoffzelle

  • Dein Zählerschrank.
    Deine Plomben.


    Alles was nach dem zweirichtungszähler kommt ist Sache des Netzbetreiber, alles davor Deine!!!!!
    Zange Plomben weg und sofort!!!!! die in dem Zählerschema geziegten Zähler in geeichter Form einbauen lassen.
    Und die Abrechnung des PV Strom anhand des Wechselsrichters nachahmen,
    falls das nicht geht lieber auf die PV Vergütung verzichten, wegen "Zählerdefekts" als zu riskieren bei der KFW als Subventionb.....er dazustehen.

    Dem kann ich mich nur anschliessen. Die Plomben des Zweirichtungszählers sollten (wenn möglich) nicht geöffnet werden, aber der Rest dahinter gehört Dir. Ich habe das alles mit eigenen geeichten Zählern bauen lassen. Allerdings nach einer 6 wöchigen Diskussion und mehren Vorort Terminen hat der EVU einen eigenen Schrank gefordert. Dem habe ich dann nachgegeben und dann hatte ich meine Kaskade durch. Mein Elektriker hat das dann umgesetzt. Die meisten Elektirker dürfen sogar verplomben.
    Kurz: "Du solltest Dich kümmern!!"

  • Hallo,

    Dein Zählerschrank.
    Deine Plomben.


    Bei mir hat der Dachseinsperrer alles Verblombt, vor dem Dachseinbau war alles unverplombt, hat auch bei den Zählertauschaktionen nie jemanden interesiert....

    Alles was nach dem zweirichtungszähler kommt ist Sache des Netzbetreiber, alles davor Deine!!!!!


    Jain, Eigentumsgrenze ist der HAK (Hausanschlußsicherungkasten) aber im Vorzählerbereich haben die zwar ein wörtchen mitzureden, aber es ist Kundeneigentum...

    Bei mir hat der Netzbetreiber 3 Zähler geliefert und einen (BHKW) anerkannt.....alles vorher abgesprochen


    Wie lässt sich der Netzbetreiber denn die Zähler vergolden - ähm vergüten? ?(
    (Nach dem Eichgesetz hat der Lieferant das recht zum Zählen, zumindest beim BHKW, Im EEG gibt es/gab es da glaube ich beim Erzeugungszähler eine Ausnahme)


    Da der Zweirichtungszähler schon sitzt ist ja schon die hälfte gewonnen. Zählerkaskade schnellsten nachinstallieren, wenn jemand fragt gab es beim BHKW nur Probebetrieb (kann in dem Umfang eh keiner nachvollziehen, ob PV Strom oder BHKW Strom eigenverbrauch stattgefunden hat)


    Wenn sich der nette Netzbetreiber bei der Annerkennung/Abnahme des ganzen querstellt Missbrauchsverfahren bei der BNA androhen!
    Wenn der Netzbetreiber anfängt das Hausanschlußkabel auszubudeln um dieses zu kappen ;-_ Presse holen, Anwalt anrufen wg. einstweiliger Verfügung und Mißbrauchsverfahren (Soll kein Bangemachen sein, ab und an kommen die schon mal auf so schräge Ideen, anschliesend wurden die Anschlüsse aber wieder auf deren Kosten wiederhergestellt)


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Jain, Eigentumsgrenze ist der HAK (Hausanschlußsicherungkasten) aber im Vorzählerbereich haben die zwar ein wörtchen mitzureden, aber es ist Kundeneigentum...

    OK. Das stimmt. Nach dem HAK kommt dann die Zuständigkeit des Meßstellenbetreibers den man mittlerweile frei wählen kann. Im Regelfall handelt es sich um den EVU. Was danach kommt ist "Verhandlungssache". Eigentlich ist es Sache des Betreibers, aber es müssen natürlich gewisse Vorschriften eingehalten werden. Deswegen ist hier dringend die Kommunikation (und Einigung) mit dem EVU anzustreben. Mein EVU wurde ziemlich flexibel als ich ihm aufgezeigt habe, dass ich auch einen anderen Meßstellenbetreiber beauftragen kann.
    Noch was anderes:
    Der Betrieb des BHKW's muss/soll beim Bafa angemeldet werden und die Bescheinigung ist doch dem EVU zu übersenden, damit dieser die Vergütung kennt. Hast Du das schon gemacht ? Dann weiß Dein EVU doch schon von dem Betrieb ?

  • Nach dem HAK kommt dann die Zuständigkeit des Meßstellenbetreibers den man mittlerweile frei wählen kann.


    Ich habe mal was aus einen anderen Thread "geklaut":Beschlußkammer.PDF


    Soweit ich das verstehe muß nur der Bezugszähler vom NB sein. Das es, wenn man mit dem NB klarkommt evtl. anders besser läuft, das stht auf einem anderen Blatt. |__|:-)


    Gruß Dachsgärtner

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  • Hallo Dachsgärtner !


    Ich gebe Dir völlig Recht. Ich wollte auch nur andeuten das die "eigenen Rechte" des Betreibers, wenn man zu sehr darauf Pocht, beim NB oft zu Trotz Reaktionen führt. Man kann dann zwar mit Schreiben, Klagen, einschalten BNA u.s.w. seine Interessen durchsetzen. Aber oft ist ein wenig Kompromissbereitschaft hilfreich und spart Ärger und Nerven. Die NB/EVU müssen sich ja auch erst mal daran gewöhnen nicht mehr das Monopol zu haben. ^^

  • Hallo,


    man kann das ganze ein wenig mit einer gegebenheit aus dem Bereich Kfz Vers. vergleichen:
    Es gibt einen großen Vers. Konzern, der möchte keine Kfz Gutachter mehr bezahlen: Wenn sich ein Kunde/Unfallgegner sich erdreistet sein gutes Recht warzunehmen, dann wird die Rechnung einfach nicht bezahlt...
    ...Es gab einen Filmbeitrag, da wurde ein Gutachter gezeigt, der hatte eine Ordnerparade mit einigen zig gewonnenen Gerichtsverfahren. Aber sowas dauert, die meisten Gutachter winken bei der Vers. dankend ab...
    Also hat dieser Konzern doch schon ein wenig gewonnen.


    Jeder BHKW/PV Betreiber, der seinem Nachbarn erzählt wie schwierig es ist sein Recht gegenüber dem Netzbetreiber durchzusetzten ist für die EVU´s ein guter Partner....
    ...Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder seinen Strom selber macht!
    Ich bin seit 7 Jahren hier im Forum, man könnte über dieses Thema Bücher schreiben! ^|__|^

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  • Bei mir hat der Netzbetreiber 3 Zähler geliefert und einen (BHKW) anerkannt.....alles vorher abgesprochen


    Wie lässt sich der Netzbetreiber denn die Zähler vergolden - ähm vergüten? ?(
    (Nach dem Eichgesetz hat der Lieferant das recht zum Zählen, zumindest beim BHKW, Im EEG gibt es/gab es da glaube ich beim Erzeugungszähler eine Ausnahme)


    Gruß Dachsgärtner[/quote]


    Dachsgärtner
    nix vergolden...1 Zähler ist der Bezugszähler... 5 euro/monat über die Stromrechnung
    der Einspeisezähler BHKW und der Erzeugungszähler PV ca. 25 Euro im Jahr...ich weiß das ich selbst die Zähler stellen darf..ist schon im April beantragt worden. da muss ich jetzt eine Anwalt einschalten weil die edis nicht darauf eingeht.


    Gruß Daniel

    db Strom Wärme Wasser
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    BHKW: ecoPower 1.0 PV: 26,2 kWp HV: Fröling S4
    geplant für 2014: Vaillant Brennstoffzelle

  • Moin moin,


    die Diskussion hat nur einen Haken das ist das EEG in Verbindung mit dem KWK-G. wo es verschiedene Messvorschriften gibt.
    Eine Anlage nach EEG verlangt immer seit 01.01.2012 einen Messstellenbetrieb und die alten Ausnahmen sind seitdem abgeschafft.
    Das hat auch nichts mehr mit dem „wer Liefert hat zu zählen oder messen“ zu tun. Daher ist immer ein Messstellenbetreiber zu beauftragen.
    Laut KWK-G. darf der BHKW-Betreiber bis 100 KW selbst Messstelle sein, Voraussetzung er kann Lesen und Schreiben. Das Bedeutet der KWK-Erzeugungszähler ist bis 100 KW Eigentum des Betreibers und auch der Abgrenzungszähler kann vom Betreiber gesetzt werden.
    Die Erntezähler für die PV-Anlage und der Zweirichtungszähler am Netzübergabepunkt sind vom Messstellenbetreiber zu setzen. Der Netzbetreiber hat aber keinen Anspruch auf einen separaten Zählerschrank wenn die Zählerplätze entsprechend dem Schaltbild D der Anlage (S-H Netz AG) im gleichen Zählerschrank verkabelt sind.
    Bei mir ist die Zähleranordnung seit der Erweiterung PV-Anlage siehe Anhang.


    Grüße aus Neuendorf


    Claus-H.