Hallo,
durch eine Änderung des Rechtsrahmens, unter anderem im BGB, welche Modernisierungsmaßnahmen definiert als
Zitatbauliche Veränderungen,
1. durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),
2. durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt,
werden auch BHKW-Installationen in Wohnungseigentümergesellschaften einfacher zu realisieren.
siehe auch Newsletter "BHKW in WEG-Objekten" vom 11.07.2013.
Gruß,
Gunnar