Hallo zusammen,
wir sind mehr oder minder stolze Neubesitzer eines Kirsch micro in einem MFH mit noch 2 Mietparteien
1. Nun würde ich gern den Strom über eine Zusatzvereinbarung als Betriebskosten an die Mieter "verkaufen" (so sie denn mitmachen, das kriegen wir aber hin)
2. So weit ich es hoffentlich richtig verstanden habe geht das und da es eine Kleinkundenanlage ist zähle ich nicht als "gewerblicher" Energieerzeuger mit dem ganzen Formularkrempel etc..
3. Da ich aber nun Strom an den "Endkunden" also meine Mieter liefere ist dieser EEG Umlagepflichtig, oder???
4. Wenn Punkt 3 zutrifft: wie kann ich meinen Eigenverbracuh (der ja nicht EEG pflichtig ist) davon trennen. Mir wurde gesagt es gibt den BHKW Zähler, der aber nur anzeigt wieviel Strom das BHKW produziert hat. dann gibt es den 2-Richtungszähler für den eingespeisten und den bezogenen Strom. Und jede WE kriegt einen Stromzähler (nicht vom Netzbetreiber sonder quasi von mir) wie kann ich dann aber trennen zwischen den aus dem Netz und vom BHKW bezogenen Strom?? Anders ausgedrückt, wie schaffe ich es nur den EEG Umlage pflichtigen BHKW Strom der Mieter zu erfassen?? Geht das nicht??
Und bevor jetzt alle mit GbR etc. anfangen. Ich weiss, das es diese Konstrukte gibt, halte sie aber für mich für unpraktikabel bzw. scheue den Aufwand und nehme die Renditeminderung in Kauf.
Vielen lieben Dank im Voraus