Aufteilung Stromlieferung Mieter vs Eigenverbrauch bzgl EEG

  • Hallo zusammen,
    wir sind mehr oder minder stolze Neubesitzer eines Kirsch micro in einem MFH mit noch 2 Mietparteien
    1. Nun würde ich gern den Strom über eine Zusatzvereinbarung als Betriebskosten an die Mieter "verkaufen" (so sie denn mitmachen, das kriegen wir aber hin)
    2. So weit ich es hoffentlich richtig verstanden habe geht das und da es eine Kleinkundenanlage ist zähle ich nicht als "gewerblicher" Energieerzeuger mit dem ganzen Formularkrempel etc..
    3. Da ich aber nun Strom an den "Endkunden" also meine Mieter liefere ist dieser EEG Umlagepflichtig, oder???
    4. Wenn Punkt 3 zutrifft: wie kann ich meinen Eigenverbracuh (der ja nicht EEG pflichtig ist) davon trennen. Mir wurde gesagt es gibt den BHKW Zähler, der aber nur anzeigt wieviel Strom das BHKW produziert hat. dann gibt es den 2-Richtungszähler für den eingespeisten und den bezogenen Strom. Und jede WE kriegt einen Stromzähler (nicht vom Netzbetreiber sonder quasi von mir) wie kann ich dann aber trennen zwischen den aus dem Netz und vom BHKW bezogenen Strom?? Anders ausgedrückt, wie schaffe ich es nur den EEG Umlage pflichtigen BHKW Strom der Mieter zu erfassen?? Geht das nicht??


    Und bevor jetzt alle mit GbR etc. anfangen. Ich weiss, das es diese Konstrukte gibt, halte sie aber für mich für unpraktikabel bzw. scheue den Aufwand und nehme die Renditeminderung in Kauf.


    Vielen lieben Dank im Voraus

  • Sobald du Strom (auch marginale Mengen) in ein öffentliches Netz einspeist - und das läßt sich ja lastgangbedingt nun mal nicht vermeiden - zählst du fiskalisch als Unternehmer. Wenn du dann noch Strom an die Mieter verkaufst, erst recht. Dann hast du allerdings die Wahl, ob du die Kleinunternehmerregelung (Umsatzgrenze 17.500 € p.a.) in Anspruch nehmen willst oder nicht. Wenn nicht, kannst du aber auch keinerlei Vorsteuern geltend machen. Mußt du selbst wissen, ob sich "der nicht unerhebliche Papierkram" lohnt...
    Den Stromzählern der Mieter ist ja bekanntlich völlig Wurscht, woher der Strom kommt. Du selbst kannst jedoch in Differenz BHKW-Einspeisung zu Erzeugung die an die Mieter gelieferte Strommenge (in Summe !) ermitteln. Die teilst dann halt prozentual nach dem Verbrauch auf...

  • Hallo pamiru,


    danke fuer die schnelle Antwort.
    Kleinunternehmer mit Umsatzsteueroptierung war mir soweit klar.
    Aufteilung prozentual ok, mag fuer private Zwecke villeicht genuegen. Wenn es aber um die EEG Umlage geht befuerchte ich das da behoerdlich doch wahrscheinlich so eine prozentuale Aufteilung nicht akzeptiert wird oder???
    Das muss man doch bestimmt (wenn überhaupt möglich) auf irgendeinem Wege mit geeichten Zählern nachweisen etc....

  • Kennst bestimmt das Sprichwort: "Wo kein Kläger - da kein Richter..." ^^
    Wer will dir andere Strommengenermittlungen nachweisen ???
    Die EEG-Umlage ist dem übergeordetem NB zu melden - frag Herzogsweg16 nach seinen Erfahrungen...

  • Moin,


    für die EEG-Umlage ist nur die Summe des im Objekt verbrauchten selbst produzierten Stromes maßgebend, der ÜNB fragt nicht nach welcher Anteil davon von Mieter X oder Y stammt. Das ist ausschließlich für deine Eigene Buchführung und Argumentation gegenüber deinen Mietern nötig - und da sollte ein Schlüssel Gesamtverbrauch zu Mieterverbrauch das Mittel der Wahl sein.


    mfg