Zoo/Reptilium Vorsteuerabzugsberechtigt nach BHKW-Einbau?

  • Hallo liebes Forum,


    wir projektieren aktuell ein Reptilium mit einem BHKW.
    Das Reptilium ist derzeit nicht vorsteuerabzugsberechtigt
    (so wie wohl alle zooähnlichen Einrichtungen)
    Wie sieht es allerdings NACH dem Einbau bzw. ab
    Betrieb eines BHKWs aus?
    Gibt es hier Erfahrungsberichte? Werte? Vorgehensweise?


    Freue mich über Euer Feedback bzw. Hilfestellung.


    Beste Grüße
    Michael

  • hallo Michl,
    zu Deiner Anfrage meine Erfahrung:
    Ich betreibe ein Alten u. pflegeheim wir sind vom Geschäftsbetrieb her auch Mwst. befreit.
    Für alle anderen Maßnahmen--Pv u. Bhkw mußten wir eine gesonderte Gewerbeanmeldung tätigen, dh. alle Investitionen und der daraus entstehende Ertrag ist Mwst pflichtig, bzw. Vorsteuer abzugsberechtigt.
    spez. beim Bhkw die Erlöse aus Strom und Wärme.
    Der Haupt Geschäftsbetrieb bleibt Umsatzsteuer frei.
    das kann Dir aber der St. berater sicher erzählen.
    Ich hoffe, Dir geholfen zu haben,
    und grüße Dich
    Erwin

    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
    Pv seit 2007- 7,64 kwp
    .
    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0