Neuplanung eines Mehrfamilienhauses mit KFW50/70 und BHKW mit Eigenstromnutzung

  • Ich hatte extra nochmal nachgesehen, der Faktor wird nur aufn Heizwärmebedarf gerechnet.
    Muss aber auch, den für Strom gilt fp=2,6. Wenn du da die 60MWh rechnest reißt du die Primärenergiegrenze schon allein mitm Strombedarf.


    Und ich kann mich auch nicht errinnern das ich in der Software die ich mal gefüttet hab irgendwo ein Stromverbrauch hätte angeben können.



    mfg JAU


  • Hallo Kevin.


    zur Klarstellung: die KFW-Regeln beziehen sich neben dem Grenzwert für HT'(mittlerer U-Wert der Gebäudehülle) auf den Primärenergiebedarf.


    (KFW-40: PE-Bedarf<=40% des EnEV-2009 Limits, HT' <= 55 % des EnEv-2009-limits)


    Dieser PE-Bedarf ergibt sich aus dem Produkt aus Endenergiebedarf x Primärenegiefaktor!


    Der Endenergiebedarf entspricht der an der Bordsteinkante zuzuführenden Energiemenge (Heizenergiebedarf (Qh) + Energiebedarf zur Trinkwassererärmung(Qtw))


    Der Primärenergiefaktor(PEV) für Holzpellets beträgt 0,2 KWh Primärenergie/kWh Endenergie, während der PEV von BHKWs bei etwa 0,6-0,7 liegt!


    Somit können Sie leicht selbst sehen, daß ein bestimmter KFW-Standard mit Pellets viel leichter erreicht werden kann als mit einem BHKW!


    Generell zur Wirtschaftlichkeit von BHKWs: wird erreicht bei hohem Eigenverbrauchsanteil - schwierig abzurechnen im MFH(alle Eigentümer haben freie Strom-Anbieterwahl, müssen damit einverstanden sein, dem Strom vom BHKW-Betreiber abzunehmen!
    Also ist eine sehr genaue Fall-Betrachtung erforderlich!


    MfG heizerhermann