Neuplanung eines Mehrfamilienhauses mit KFW50/70 und BHKW mit Eigenstromnutzung

  • Hallo zusammen,


    ich bin Mitglied einer Bauherrengemeinschaft nahe Stuttgart. Wir planen aktuell ein Haus mit 21 Parteien und ca. 1800m² beheizter Wohnfläche; "Zwangsbelüftung" über Lüfter im Bad. Jetzt soll über die Heizung entschieden werden. Es wurden diverse Vorschläge gemacht, mit denen KFW50/70 erreichbar wären. Nun wird mir gesagt, dass das mit BHKW nur problematisch zu erreichen wäre. Von unseren planenden Organen wird eine Pelletheizung favorisiert. Damit würde KFW 50 erreicht.


    Meine Fragen:


    Gibt es ähnliche Mehrfamilienhäuser die den Standard erreichen, wenn ja wo? (Wenn es das gibt, dann könnte ich wenigstens sagen Referenzobjekte: hier und da mit KFW 50 oder KFW 70)


    Welche Daten muss ich vom Architekten / Planungsbüro anfordern, damit mir hier jemand sinnvolle Aussagen machen kann?




    Über Hilfe würde ich mich freuen.




    Danke im Vorraus


    Kevin

  • Hallo Kevin,
    wenn in diesem Haus KWK-Anlage nicht wirtschaftlich dann in kein Haus.
    Im Verhältnis hoher Warmwasserverbrauch und wenig Heizenergie.
    Die Wärme wird das ganze Jahr realativ gleichmäßig verbraucht.
    Las doch mal von Deinem Architekten folgenden Link ausfüllen: WICHTIG: Fragebogen für eine Anlagenberatung


    Soll die Zwangsbelüftung nur im Bad oder in der ganzen Wohnung aktiv sein?
    Wegen der Energiekosten und der Behaglichkeit soll die ganze Wohnung Zwangsbelüftet mit WRG werden.
    KFW50 ist mit der Badbelüftung auch wesentlich schlechter zu erreichen.


    Wichtig bei der Berechnung ist das möglichst viel KWK-Strom selber benuzt wird also für das Haus die Mieter und Eigentühmer


    Gruß
    Pfleger


    Gruß
    Pfleger

  • Hallo Pfleger,


    Danke erstmal.
    Die Zwangsbelüftung funktioniert über Membrane in den Fenstern. Also ist die ganze Wohnung ist belüftet. WRG ist nicht vorgesehen, da Kosten/Nutzen wohl nicht zu rechnen sind.


    KWK-Strom wird hauptsächlich selbst verwendet.


    Gruß


    Kevin

  • Moin,


    sorry, aber eine Zwangsbelüftung ohne Wärmerückgewinnung macht für mich überhaupt keinen Sinn! Es wird permanent warme Luft abgesaugt und frische kalte Luft strömt nach _()_ - also immer Fenster nen Spalt offen?
    Da fehlen mir 10 Groschen zur Mark, nach meinem letzten Wissensstand ist Stoßlüften sehr viel effizienter.


    Oder verwechselt (verkauft) hier jemand eine stinknormale Nasszellenabsaugung als Wohnraumlüftung ??


    mfg

  • Ich hab jetzt nur schnell mit Kevins Schlagworten gegoogelt, es gibt Lüftungssysteme an den Fenstern mit Enthalpietauscher (Memrane?). Die brauchen aber auch Strom und Wärmerückgewinnung ist da auch ein wenig möglich. Wie das jetzt aber mit "ganze Wohnung" zusammengeht versteh ich auch nicht.


    Das sich eine zentrale Lüftung mit WRG nicht rechnet kann ich aber nachvollziehen. Schließlich brauchen die Lüfter auch Strom und irgendwann muss das System auch mal gereigt werden...


    Jedenfalls möcht ich wie Pfleger nochmal auf den Fragebogen hinweisen, ohne die Daten stochern wir nur im Nebel.



    mfg JAU

  • Die Lüftung macht schon Sinn. Wie viel Wärme gewinnt man aus ca. 30m³ Luft? das saugt die Anlage pro Stunde ca. ab. Aber um die Lüftung geht es ja nicht.



    Ich habe mal versucht, die Daten zu ermitteln:


    Verbrauchsdaten
    Jährlicher Stromverbrauch: 60000 kWh
    Jährlicher Brennstoffverbrauch:??


    Derzeitige Heizung
    Energieträger der Heizung: Gas
    Alter und Typ der der Heiztechnik: neu
    Art der Warmwasserbereitung: ??
    Pufferspeicher, Solarthermie:??
    Temperaturen der Heizkreise:??
    Hydraulischer Abgleich: ja
    Art der Heizkörper: Fußbodenheizung , evtl. Handtuchwärmer


    Immobilie und Rahmendaten
    Beheizte Fläche, Anzahl Bewohner: ca. 1700m², aktuell 50
    Art und Baujahr der Immobilie:2014 Niedrigenergiehaus (KfW 50/70)
    Zweiter Abgasstrang für BHKW frei: ??




    Hoffe, das reicht.



    Danke und freundliche Grüße



    Kevin

  • Hallo Kevin,
    ich kenne mich mit KFW 50/70 nicht aus.
    Ich nehme an das das Haus max. 50 W Wärme pro m² in der h benötigt.
    50W*1800m²/1000=90Kw Spitzenleistung.
    90/5= 17KW wärme KWK.


    Also 90-17= 73kWwärme Spitzenlastkessel und 17KW wärme KWK.


    Nun schau in dieses Link welche Anlage für dich am besten eignet und schau sie im Internet an.
    http://www.bafa.de/bafa/de/ene…igen_mini_kwk_anlagen.pdf


    Thema Fensterlüfter: Eine Zentrale Belüftung mit WRG ist zwar teurer als ein Fensterlüfter.
    ca. 30KWh (incl. Stromverbrauch und "falsches Lüften" ca. 15kWh im Jahr zu sparen) Das sind ca. 1800€ im ersten Jahr bei 5,5Cent je kWh.In 20 Jahren 36000€ eine Jährliche 6% Steigerung nicht berechnet und ohne Ausgaben.
    Alikante hat schon recht das Stoßlüften am günstigsten ist aber was ist wenn niemant zuhause ist? Kinder zuhause sind, Mieter nicht Lüften oder zu viel, Pollenallergie...


    Gruß
    Pfleger

  • ich kenne mich mit KFW 50/70 nicht aus.
    Ich nehme an das das Haus max. 50 W Wärme pro m² in der h benötigt.


    Ne, die maßgebende Einheit ist kwh/m²a.


    Aaaber: Erstmal sind es bei kfW50 nicht 50kwh/m²a sondern nur 37kwh/m²a (bzw. 56,5 bei KFW70). Die Grenzen wurden zwischenzeitlich mal verschärft.
    Dazu kommt das es Primärenergiebedarf (Nicht Heizwärmebedarf!) ist und den kann man sich schönrechnen (z.B. mitm BHKW ;) ). Deswegen darf man die KFW-Klasse nicht zur Berechnung der Heizlast heranziehen.


    Der Heizwärmebedarf müsste bei etwa 30-40W/m² liegen.



    mfg JAU

  • Hallo
    dann gehe ich von 5-8 kW thermisch aus oder?
    Wenn die Anlage so klein ist so muß diese im Jahr 16000h (ca. 8000h hat das Jahr) laufen um den Strom zu 100 % zu nutzen.
    Also sollten noch eine große Potion Solarzellen auf das Dach! Mit ost-West Ausrichtung da die Sonne länger Strom Produkziert aber etwas weniger.


    Gruß
    Pfleger

  • Strom ist nur drin wenn er verheizt wird.


    Anders ausgedrückt:
    Mit 40W/m² kommen wir auf einen Heizwärmebedarf von 156,4MWh/a.
    Bei Pellets wären das 31,2MWh/a Primärenergiebedarf.
    Beim BHKW 109MWh/a, also zuviel. Da muss man den Heizwärmebedarf für KfW70 auf unter 37W/m² drücken (was ich ohne Winkelzüge für machbar halte).
    Für KfW50 wären es schon <25W/m².



    mfg JAU

  • Mal den Taschenrechner gefüttert, jeweils identisches Objekt:
    35W/m² * 1700m² * 2300h =136,9MWh Heizwärmebedarf.
    (2300h = Vollnutzungsstunden eines Heizkessels)


    136,9 / 0,8 = 171,1MWh in Pellets.
    171,1MWh / 4,9kWh/t = 34,9t Pellets
    34,9t * 240€/t = 8376€ Pellets
    6MWh * 0,25€/kWh = 15000€ Strom


    Energiekosten: 23376€/a



    Stromeigennutzung mal ~90% angenommen.
    55MWh/a Strom erzeugt in einem BHKW mit 10kW el.
    55MWh el. / 10kW el. = 5500h
    5500h * 20kW th. = 110MWh th.
    ( 55MWh el. + 110MWh th. ) / 0,9 = 184MWh Gas durchs BHKW
    136,9MWh - 110MWh = 26,9MWh erforderliche Heizwärme aus Gaskessel
    26,9MWh / 0,95 = 28,3MWh Gas durchn Gaskessel
    184MWh + 28,3MWh = 212,3MWh Gas gesamt
    212,3MWh * 0,065€/kWh = 13800€ Gas gesamt
    5MWh * 0,25€/kWh = 1250€ Strom zukauf
    5MWh * 0,10€/kWh = 500€ Strom verkauf
    55MWh el. * 0,04€/kWh = 2200€ Wartung


    Kosten: 16750€/a


    Die 90% Eigenstromnutzung sind mit einem modulierenden BHKW auf jeden Fall möglich. Je nachdem wie sparsam die Bewohner sind schätze ich die elektrische Grundlast auf 3-4kW.
    Dafür sind 5500h eher schmal, das würden dann mehr werden. Die Wartungskosten sind deswegen großzügig angesetzt.
    Ob man die Pellets noch zu dem Preis bekommt bin ich mir nicht sicher.



    Das Ersetzt jetzt keine Rechnung von nem Fachplaner, aber zeigt die Tendenz. ;)
    Ist halt die Frage wie es von der Investition her ausschaut, der Pelletkessel (>60kW) und das Lager sind sicherlich auch nicht billig. Wenn man aber die Transmissionswärmeverluste entsprechend auslegt ist die KfW50-Förderung kein Thema.
    Das dürfte beim BHKW ohne Lüftung+WRG schwer werden. Also nur KfW70, nicht so guts fürs Ego aber vermutlich wirtschaftlicher.



    mfg JAU

  • Moin,


    ne Verständnissfrage für mich:


    Wenn Strombezug nur zu Heizzwecken berücksichtigt wird müsste es ja eine Gutschrift für Stromerzeugung geben - oder ist das mit dem Faktor 0,6 schon abgegolten _()_ kann ich mir ganz ehrlich nicht vorstellen.


    mfg