Hallo,
nach 35073 Betriebsstunden und fast 5 Jahren Betrieb hat sich an meinem EC-Power XRGI15 der Generator in Rauch aufgelöst.
Zum Glück hatte ich die Gewährleistungsverlängerung auf fünf Jahre nachgekauft!
Nun wird also die Motor/Generator Einheit von EC-Power im Rahmen der Gewährleistung gegen ein generalüberholtes Gerät ausgetauscht, die restliche Technik bleibt bestehen.
Damit bekommt die Anlage eine neue Seriennummer, da die Motoreinheit diese trägt. Die Kosten für Tausch und Einbringung bekomme ich mit einer Proforma-Rechnung ausgewiesen, die endet logischerweise auf 0,- Euro wegen der Gewährleistung.
Nun meine Frage:
Wird durch de Austausch eines wesentlichen Bestandteils der Anlage ( >50% der Gesamtkosten der Anlage) und der Neuanpassung der Abschreibung für die Restanlage auf weitere 10 Jahre die Anlage erneut nach KWK förderfähig.
Das würde dann die 5,41ct KWK-Zuschlag aktivieren - oder?
Wie seht ihr das?