Europäisches Gericht bestätigt Unternehmereigenschaft von Nano-BHKW-Betreibern

  • Auch in Deutschland sind Finanzämter hin und wieder der Meinung, die Betreiber stromerzeugender Heizungen seien keine Unternehmer und können dementsprechend bestimmte Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen. Dieser Auffassung erteilte der Europäische Gerichtshof jetzt eine klare Absage: BHKW-Betreiber bleiben Unternehmer!


    Hintergründe -> http://www.bhkw-infothek.de/na…aft-von-kleineinspeisern/


    -