Ich bin heute beim suchen auf den Senertecseiten über die FAQ Energiesteuergesetz gestolpert (FAQ Energiesteuergesetz)
ZitatIn diesem Jahr müssen 2 Anträge auf Rückerstattung der Energie- bzw. Mineralölsteuer gestellt
werden, für verbrauchten Brennstoff bis zum 31.7.06 nach altem Mineralölsteuergesetz, ab
1.8.2006 nach dem neuen Energiesteuergesetz. Eine Aufteilung 7/12 zu 5/12 wird von den
Hauptzollämtern toleriert, falls die genaue Aufteilung nach Betriebsstunden nicht möglich ist.
Ich hab´s ja nun schon abgeschickt
Hat das von Euch einer gewusst?
Gruss, Udo.