Stromvermarktung in Nahwärmelösung

  • Hallo,


    ich lege für eine Studienarbeit gerade ein Nahwärmenetz mit BHKW aus.
    Es handelt sich um die Versorgung mehrerer Häuser, die sich um einen Innenhof befinden.


    Mit den Wärmeleitungen und der Auslegung der BHKWs bin ich soweit durch.


    Meine Frage stellt sich nun bei dem Strom.
    Kann ich den erzeugten Strom unter den beteiligten Nachbarn verteilen?
    Wie geht das von statten? Nutze ich dazu das öffentliche Netz oder verlege ich eigene Kabel?


    Ist das ein Fall für Direktvermarkung und wenn ja wie ist hier der Ablauf?
    Sind hier irgendwelche Abgaben (Konzessionsabgaben, EEG oä) fällig?


    Würde mich freuen, wenn ihr mich unterstützen könntet.


    Grüße


    Zitat:
    Möglich ist auch die Versorgung von Nachbarn mit Wärme und Strom, sofern
    eine direkte Verbindung der Grundstücke besteht. Der Betrieb einer
    BHKW- und Heizanlage für mehrere Gebäude spart die einzelnen Gas- und
    Stromgrundgebühren, Schornsteinfegerkosten und Wartung sowie
    Investitionskosten.
    http://www.bhkw-infothek.de/bh…en/planung-und-umsetzung/

  • Ein Thema, das genau meine Vorstellungen trifft. Ich bin Physiker und gehe stets von den physikalischen, nicht den politischen Möglichkeiten aus.
    Physikalisch ist die Verteilung und weite Verschickung von Strom die einfachste und preiswerteste Art, Energie zu transportieren. Wärmenetze sind hingegen überaus teuer und sollten am ehesten mit einer Energiesteuer, Mehrwertsteuer und Umlagen belastet werden. Der volkswirtschaftliche Schaden wäre dann viel geringer, als er durch die derzeitige Verteuerungspolitik bei der Nutzung der Exergiegewinnung bei der Hausbeheizung entsteht.
    Immerhin wurde hier im Forum bestätigt, dass man sich mit den (direkten) Nachbarn zu einer Strom- und Wärmenutzungsgemeinschaft zusammenschließen kann, ohne, dass der von der Politik aufgezwungene Geldabschöpfungsapparat greift.
    Das betrifft, wegen der hervorragenden physikalischen Möglichkeiten, insbesondere das eigene Stromnetz, wohingegen der Bau eines Wärmenetzes ungleich kostenintensiver und nur auf kurze Entfernung sinnvoll ist. Solange kein öffentliches Grundstück überschritten wird, fallen, nach derzeitiger Gesetzeslage, keinerlei Gebühren und Steuern mehr an. Meiner Meinung nach ist diese Gesetzeslage keinesfalls auf Dauer sicher, denn es könnte sich bei den Politikern die lukrative Vostellung durchsetzen, dass Exergie einen Mehrwert darstellt und zu besteuern und abschöpfungsfähig ist...
    Von Seiten der konventionellen Stromerzeuger ist damit zu rechnen, dass sie uns alle nur möglichen Hindernisse in den Weg legen. Deren Zusammenarbeit mit unseren Politikern scheint in diese Richtung zu gehen. So besteht hier im Forum die Ansicht, dass ein einziger Übergabepunkt an das Stromnetz vorgesehen werden muss mit einer einzigen Person, die für Abrechnung und Bilanzierung verantwortlich ist, neben vielen anderen Schwierigkeiten, die für die großen Stromversorger nicht bestehen.
    Immerhin kann die juristische Person eine Erzeuger- und Verbraucher-gemeinschaft sein. Angesichts nachbarschaftlicher Streitigkeiten sicherlich die beste Form der Betriebsführung.
    Ich würde gerne bei der Anfertigung der Arbeit behilflich sein, aber viele Mitglieder hier im Forum sind weitaus erfahrener als ich.
    Was da in der Politik läuft, missfällt mir oft zu sehr. Von der Physik her ist die Energiewende möglich, das gegenwärtige politische System arbeitet eher dagegen.
    Ich bin in dieses Forum gekommen, weil ich solch ein Netz aufbauen wollte, habe aber angesichts der diversen Hindernisse gesetzgeberischer Art, die dabei zu überwinden sind, davon Abstand genommen. Zur Zeit beschränke ich mich auf die Neukonstruktion von BHKWs auf dem Papier, da ich meine, dass die technischen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind. Diese kombiniere ich dabei mit elektrischen Wärmepumpenanlagen, die wegen der hervoragenden Möglichkeiten bei der Verteilung elektrischer Energie, auch weit entfernt aufgestellt werden können. Wirtschaftliche Grenze: die Überschreitung eines öffentlichen Grundstücks. Dann greift der juristische Besteuerungs- und Abschöpfungsapparat.
    Die Arbeit kann mithelfen, ein Umdenken, auch in der Politik, anzuregen, dem sich vielleicht auch unser Peter Altmaier nicht mehr auf Dauer entziehen kann.


    Innovationsbremse?

  • mich würde interessieren, ob zur nutzung des eigentstroms die grundstücke miteinander verbunden sein müssen oder ob es auch möglich ist eine eigenstrom gbr zwischen parteil zu gründen, wo die grundstücke nicht direkt nebeneinander liegen.


    grundlage bildet meines verständnisses nach folgendes:


    Als „Kundenanlagen“ können typischerweise z.B. Anlagen in
    Mehrfamilienhäusern, Hotels oder Unternehmen zur betrieblichen
    Eigenversorgung angesehen werden. Eine Kundenanlage kann sich, so die
    Bundesnetzagentur, auch außerhalb von Gebäuden über ein größeres
    Grundstück (Bundestagsdrucksache 17/6072, S. 51) oder mehrere
    Grundstücke erstrecken. Entscheidend sei die Mindestvoraussetzung einer
    gewissen räumlichen Zusammengehörigkeit (Beschluss vom 7. November 2011 –
    Az BK6 – 10/208 ).
    http://www.haufe.de/immobilien…rom-selbst_22_162596.html


    was bedeutet in dem zusammenhang eine gewisse räumliche zusammengehörigkeit

  • Nach dem Hin und Her bei der Besteuerung und Vermarktung wüßrde ich allem misstrauen, was mir nicht eindeutig vertraglich zugesichert wird. Es soll Politiker geben, die sogar eine nachträgliche Besteuerung nach neu verabschiedeten Gesetzen befürworten. Im eigenen Bilanzkreis scheint eine Betreibergemeinschaft direkt aneinandergrenzender Grundstücke, also ohne Überschreitung öffentlichen Grundes, steuer- und abgabenfrei selbst verbrauchen zu dürfen. Ich spreche mal erst im Konjunktiv.
    Eine überaus wichtige Frage, finde ich.