...so stehts im Gesetz
Zitat(1) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber sowie Betreiberinnen und Betreiber von KWK-Anlagen müssen ihre Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit
1.
die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und
2.
die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
Interessanterweise stolper ich nun ständig über netzbetreiber,
die unbedingt deren Reduzierungmimik anhand der Werte des ERZEUGUNGSzählers anklemmen möchte.
Wieso Erzeugungszähler,
wenn man doch bei entsprechenden Eigenbedarf gar nichts einspeist?
Die wollen doch nciht etwas dann was drossel?
Wie sind Eure Erfahrungen?