Finanzamt geldwerter Vorteil Euro KWH ---Wie hoch?---

  • Servus zusammen,


    Was veranschlagt bei Euch das Finanzamt pro kWh als geldwerten Vorteil? Bei mir sind es 0,18 €/kWh :( , was mit ein bisschen hoch erscheint.
    Gibt es vielleicht eine Gesetzesgrundlage oder Urteil um diese 18 Cent zu drücken?


    Wie geht Ihr vor?


    Danke
    Der Steger

  • Falls Du gezwungen bist, um Deine Kosten zu decken, den überschüssigen Strom in der Exergievernichtungsanlage "Heizstab" zu vernichten, kann Dein geldwerter Vorteil niemals 18 Cent betragen. Du bist verpflichtet, auf Gewinn zu zielen. Also musst Du, um an die Förderung zu kommen, höchstwahrscheinlich Exergie vernichten. Sonst kann das Finanzamt jegliche Förderung zurückfordern.
    Die Gelehrten, unsere Politiker in der Lobby und ihre Gönner in der Großindustrie sind sich da noch nicht ganz einig und diese Unsicherheit wirkt sich auch auf die Finanzbeamten aus: jeder sagt was anderes.
    Eins ist klar, wenn das durchkommt, sind kleine BHKWs durchweg unrentabel.
    Ich entdecke eh etliche Ungereimtheiten in der KWK-Gesetzgebung.
    Tatsache ist, Du verbrauchst eine Menge Überschussstrom für ziemlich sinnlose Zwecke, weil er Dich so billig kommt, nämlich gut 4 Cent inclusive Netznichtnutzungsgratifikation.
    Das erzähl mal dem Finanzbeamten und, dass er sich um eine bessere Gesetzgebung bemühen soll.

  • mannomann Bernd, da solltest nochmal drüber nachdenken :!:

    Du bist verpflichtet, auf Gewinn zu zielen.

    Was machst wenn sich der Gewinn duckt ?(

    Sonst kann das Finanzamt jegliche Förderung zurückfordern.

    Von irgendwas müssen sich die Beamten ja den Betriebsausflug finanzieren. ^|__|^

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  • Als geldwerten Vorteil berechnet es jetzt 18 Cent für den selbstverbrauchten Strom. Wir werden ihn jetzt reduzieren, da wir ihn vozugsweise zur Speicherheizung verwendet hatten. Allein die Steuer darauf macht diese Art der Nutzung unwirtschaftlich. Mal sehen, vielleicht können wir Nachbarn billiger damit versorgen. Dann entfällt die Steuer, es gilt die tatsächliche Einnahme. Wir denken auch an eine Elektroautoladestation, an der wir den Strom kostenlos abgeben. Das ist noch üblich in diesem Bereich. Was nichts kostet, muss auch nicht versteuert werden, behaupte ich mal. Aber bei unseren Politikern kann man nie sicher sein...Immerhin gibt es auch Schenkungssteuern.


    An dieser Stelle möchte ich alle daran erinnern, dass bei denen, die sich die Mehrwertsteuer erstatten ließen, für den selbstverbrauchten Strom ebenfalls die 18 Cent geldwerter Vorteil berechnet werden. Man schneidet sich ins eigene Fleisch, wenn man den Heizstab damit versorgt.


    Es läuft eine ziemlich ungeeignete Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung, mit einem COP von nur 1,6, immerhin. Das lässt sich verbessern.
    18 Cent geteilt durch 1,6 , macht ungefähr 12 cent. Gas ist billiger, inclusive Steuer.

  • ich habs noch nicht ganz verstanden wofür muss steuer gezahlt werden? für den selbst genutzten strom? im kwk gesetz steht doch das man von der steuer befreit ist.

  • Wer darauf reingefallen ist, hat zwar die Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen, zahlt aber jetzt ordentlich drauf, wenn er nicht gerade armer Schlucker ist, der kaum Steuer zu bezahlen hat. Das Stromerzeugungsunternehmen ist ja jetzt zunächst steuerlich unabhängig von Deiner Person und Du solltest dem Unternehmen nun möglichst viel Überweisen, um Deinen geldwerten Vorteil zu beseitigen.
    Angeblich wusste der Finanzbeamte gar nicht, wie die Sache läuft und kassierte erst mal gar nichts. Erst , als die Umstiegsfrist abgelaufen war, kam die Forderung. Ist schon ein arger Schelm, unser Staat. Ich fürchte mal, das ist bundesweit so. Für eingespeisten Strom gibt es 3,2 Cent. Für den selbstverbrauchten kassiert er im schlimmsten Fall fast 9 Cent. Ich persönlich würde auch, wenn es geht, auf die 3,2 cent verzichten und lieber meine eigene Stromvernichtungsanlage damit füttern, wenn diese Vernichtung auch nur 3,3 Cent wert ist. Ihr merkt, ich spreche vom Heizstab. Ich würde notfalls einen Prozess darum führen, damit diese unterschiedliche Bewertung aufgehoben wird. Strom, der an der Börse nur 3,2 Cent bringt, ist in meinen Augen auch nur 3,2 Cent wert. sonst hätte ich mir nicht diese vielen eigentlich ziemlich unnützen Stromverbraucher hingestellt. Die Elektrotankstelle fördert mit ihren Geschenken zwar meine Beliebtheit und wirbt für Elektromobilität. Aber nie und nimmer ist mir das 18 Cent wert.
    Was mir nicht klar ist, die Stromerzeugungsanlage, in Lippstadt Photovoltaik, ist mein eigenes Unternehmen. Wenn dessen Verluste voll mit meiner Einkommenssteuer zum gleichen Spitzensatz verrechnet werden, brauche ich dem Unternehmen gar nichts überweisen, weil alles auf das Gleiche herauskommt.


    Der Finanzbeamte setzt für den geldwerten Vorteil übrigens den Verkaufspreis der Stadtwerke ein. Möglicherweise ohne Mehrwertsteuer, wenn das so im KWK-Gesetz steht.
    Genau weiß das dort keiner.
    Auf jeden Fall, wofür ich nur 3,2 Cent erhalte, ist niemals 18 Cent wert.
    Die Stadtwerke bekommen den Strom so billig und verkaufen ihn teuer. da bekommt das Finanzamt eh seine Mehrwert- und Einkommenssteuer.
    Ich würde ihn für 3 Cent von meinem Unternehmen abkaufen und dann verschenken oder den Garten heizen.
    Der Schriftkram Eurer Sekretärin ist schon teurer, als dass es sich lohnt, bezahlende Abnehmer zu finden.
    Dumme Frage, habt Ihr schon eisfreie Wege im Winter und eine Dachrinnenheizung? Ein elektrisch beheiztes Dach kann verhindern, das Fußgänger von Eislawinen getroffen werden.
    Also, wehrt Euch!
    Ja, Frau Merkel, so schaffen wir unsere Energiewende.



    Ich habe vorerst auf irgendwelche alternative Energiegewinnung verzichtet. Da ist einiges nicht so, wie einem gerne weisgemacht wird.
    Wird die abschöpfungsfreie Verteilung von Strom über ein öffentliches Netz freigegeben und kann ich mit den anderen Teilnehmern eine Erzeuger- und Verbrauchergemeinsschaft bilden, verzichte ich gerne auf die Rückerstattung der Mehrwertsteuer und wir kaufen und verkaufen unter uns zu einem fetsgesetzten Preis, der sich an den wahren Kosten orientiert. nein, nicht 3,2 und auch nicht 18 Cent.

  • habt Ihr schon eisfreie Wege

    Hallo Bernd.....da is momentan bei + 38° C alles im grünen Bereich. Und wenn da der Doc rät, mindestens 3 ltr. /Tag Flüssigkeit zu sich zu nehmen, dann meint der Überkinger und ned Warsteiner. Hast Du da was falsch verstanden ?(

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  • In der Prognosstudie wird die Steuerfreiheit verlangt und Frau Merkel möchte alternative Energie fördern, um die Energiewende zu schaffen. Die Gesetzeslage ist so, dass wir die Wahl haben, unseren Strom für 3,2 Cent an der Börse zu verkaufen oder ihn selbst zu verbraten. Der Staat schreibt uns die 3,2 Cent vor, gleichzeitig sagt er uns, der gleiche Strom sei 18 Cent wert. Das passt doch irgendwie nicht zusammen. Dann "schenke" ich den Strom doch lieber meinem Nachbarn, für 3,2 Cent, damit keine Schenkungssteuer fällig wird. Der Preis, der an der Börse ausgehandelt wird. Gleichzeitig tue ich unserem Staat ja noch einen großen Gefallen damit, weil ich sein teures Stromnetz, das ja eh "so überlastet ist", schone. Da will ich gar nichts für haben und der Nachbar läßt endlich die Wurzeln meines Apfelbaumes in Frieden an seiner kostbaren Erde naschen.
    Übrigens, Aluminiumelektrolyse ist schon bei 4 Cent Stromkosten eine lukrative Sache. Wird im großen Stil noch von unserem Staat gefördert. Eine Alternative, wenn Baulion bei diesem Wetter nicht seine Dachrinne heizen und sein bayrisches Bier anwärmen will. Jedenfalls, noch nie war der Strom so billig. Nur selbst dürfen wir ihn nicht so preiswert verbrauchen.
    Lauter Trickserei, darin ist unser Staat groß.
    Andererseits, ich persönlich habe ja etwas dagegen, wenn unser kostbarer alternativer Strom in Heizstäben und Ähnlichem verschwendet wird. Aber muss unser Staat denn unbedingt solche faulen Tricks anwenden, um das zu unterbinden? Vorerst kann ich nur raten, ins Ausland zu gehen, wenn man bei der Erzeugung von Strom im BHKW auf seine Kosten kommen will. Auch lasse man sich vorher steuerlich beraten und nicht mit der Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf falsche Fährten locken.

  • Hallo Bernd ,


    aus Deinem Beitrag kann ich leider nicht entnehmen , ob bzw. wo im KWK - Gesetz eine Steuerbefreiung steht .
    Und wo ist festgeschrieben , dass das Finanzamt 18 Cent Steuern auf meinen selbst erzeugten und zugleich selbst verbratenen Strom
    erheben kann .


    Gruß Heinz

  • Jedenfalls die Finanzbeamtin. Sie sagt zwar, dass sie keine Ahnung hat, aber die Forderung ist da und bei einigen im Forum auch. Mehrwertsteuer zu erheben ist völlig rechtmäßig, auch, wenn sich die anfängliche Rückerstattung nicht gelohnt hat. Das BHKW-Unternehmen ist eine "eigene Person", trotzdem, steuerlich schlägt sich jeder Gewinn oder Verlust beim Betreiber nieder.
    Die Versteuerung des selbst verbrauchten Stroms als mit dem Spitzensteuersatz zu versteuernderden Gewinn ist mit Sicherheit Unrecht.
    Vielleicht spuckt aber nur der Computer der Finanzbeamtin solch eine falsche Maßnahme aus, weil nicht , wenigstens formell von Dir als Person ein Betrag von 3,2 Cent oder weniger überwiesen wurde. Ich kann nur alle BHKW-Betreiber auffordern, das nachzuprüfen und gegebenenfalls, wenn man wieder mal im Nachhinein Gesetze nach Belieben auslegen will, die Mehrwertsteuer zurückzuzahlen, weil die Frist für die Wahl der Art des Unternehmens unrechtmäßig abgelaufen ist.


    Ich kann nur sagen, ein toller Reibach für das Finanzamt, wenn bei 18 Cent und 45% Spitzensteuersatz 8,1 Cent plus abgeschaffter Soli abgezockt werden.


    Ja, ich habe auch nichts davon gelesen, dass das so richtig wäre, fettiO. Dass das Finanzamt fett wird, ist keinesfalls immer in Ordnung, fettiO.


    Ich könnte dann nur raten, das BHKW schnellstmöglich stillzulegen und wenigstens als Verlust abzubuchen...


    Aber vielleicht interessiert das auch nur kaum jemanden.

  • ich kanns nicht mehr ertragen |:-( |:-( |:-(


    demjenigen der ein BHKW nur als "Steuersparmodell" eingebaut hat gönne ich jeglichen Ärger mit dem Fiskus - auch das völlig abgefahrene Konstrukt von Bernd!!


    Für Betreiber von BHKW im EFH haben und werden wir immer dazu raten mit spitzem Stift zu rechnen und im Zweifelsfall auf Vorsteuer und ggf. AfA zu verzichten. Dann ist gegenüber dem FA lediglich die Einnahme aus Stromverkauf+KWK-Vergütung zu deklarieren.


    Alle anderen die ein BHKW gewerblich bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht und Vorsteuerabzug betreiben sind rein von der logik schon gezwungen mindestens eine schwarze Null zu schreiben. Die Einnahmen für diese schwarze Null müssen ja irgendwo herkommen - ob das FA nun 18 oder 20 oder 25Cent für den Eigenverbrauch ansetzt ist doch völlig buggi !! Beim einem 1KW Gerät sind das bei ca. 4500-5500kWh aunter 1000€. Nun will ich den Betreiber sehen dem diese 1000€ für ne schwarze Null reichen ??!!


    mfg

  • ich kanns nicht mehr ertragen |:-( |:-( |:-(


    Immer ruhig bleiben auch wenns schwer fällt. Bei einem 1 kW-Gerät sind das bei 4000 kWh ca. 800€ Privatentnahme. Dagegen hat man dann die Kosten aus der Stromproduktion, die das dann wieder steuerlich neutralisieren. Unterm Strich bleiben ein paar Euronen plus oder minus. Kann man ein Ei drauf hauen. Bei einem 20 kW-Gerät würde ich schon mal nachdenken wie man es macht. Werden dann aber unterm Strich bezogen auf die Privatentnahme auch keine 4-stellige Summen sein.


    Meine Kollegin sagt immer. " Kleine Kinder bekommen eine Eisenbahn, große ein BHKW". Damit ist eigendlich alles gesagt. :pfeifen:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
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