Finanzamt geldwerter Vorteil Euro KWH ---Wie hoch?---

  • Moin moin Selbstverbraucher,


    http://www.finanzamt.bayern.de…r_Photovoltaikanlagen.pdf


    auf Seite 18 bis 21 wird auch für Nichtsteuerberater verständlich die Berechnung der Selbstkosten für den Eigenverbrauch erklärt.


    Nach diesem Merkblatt ist vereinfacht sogar ein Eigenverbrauchspreis von 0,20 € / kWh anzusetzen.


    Danach sind als Bemessungsgrundlage für die unentgeldliche Weitergabe des Stroms grundsätzlich die Selbstkosten im Zeitpunkt des Umsatzes anzusetzen.


    Ich sehe daher auch für die BHKW-Betreiber gleiches Recht, welches von meinem Finanzamt bisher auch anerkannt wurde. Der Strompreis für den Selbstverbrauch muss für jeden Unternehmer anhand seiner eigenen G & V ermittelt werden. Daher ergeben sich auch für jedes Steuerjahr andere Eigenverbrauchspreise je kWh Strom und eventuell auch für kWh Wärme, da auch die Wärme bei einem BHKW einen Eigenverbrauchsanteil hat. Für ein EFH rechnet sich dadurch ein Vorsteuerabzug für ein 1 KW-BHKW meist nicht. Ist eine PV-Anlage aber auch Bestandteil der Energieerzeugunsanlage, immer einen Steuerberater fragen.
    Bei den genannten Fällen solte bei unterschiedlicher Auffassung durch das Finanzamt von dem Steuerpflichtigen ein Einspruch eingelegt werden.


    Grüße aus Neuendorf


    Claus-H.

    Jeder Verein lebt vom Erfolg, dieser darf sich auch beim BHKW-Forum e.V. in einer steigenden Mitgliederzahl widerspiegeln! :)

  • Mich ärgert die Versteuerung der 18 Cent geldwerten Vorteils. Ob Ihr es glaubt oder nicht, das Finanzamt berechnet Euch 18 Cent, auch, wenn Ihr den Strom nur im unnötig überheizten Warmwasserkessel mit dem Heizstab verballert. In Lippstadt wird man zur Zeit im überheizten Schwimmbad gekocht, damit der vermeintlich billige Strom nur scheinbar sinnvoll genutzt werden kann. Manche Bewohner tragen große Taschen eigens mit sich herum, weil man da einiges hereinpacken kann. Eigene Unwahrheiten? Fragezeichen.
    Ein möglicher Ausweg wäre, das wird in den wenigsten Fällen zutreffen, wenn Ihr die Nachbarn mit Strom zu angemessenem Preis versorgt, selbst aber den unnötigen Selbstverbrauch vermeidet.
    Vielleicht hat ja der Nachbar ebenfalls ein BHKW oder eine Solaranlage und verkauft Dir den Strom zu einem anderen Zeitpunkt, weil Du den Strom dann weniger verlustreich unterbringen kannst? Für die Versteuerung ist dann natürlich der tatsächliche Wert des Überschussstromes anzusetzen, der auch von Konto zu Konto zu fließen hat.


    Inzwischen interessiere ich mich auch wieder für ein BHKW/Photovoltaikanlage/Elektrotankstelle/Elektroauto mit bidirektional arbeitendem Akku.
    Selbstverständlich ohne jede Förderung, Mehrwertsteuerrückerstattung, Behördenkram und viel im Eigenbau. So kann ich den vollen Regelbereich des Verbrennungsmotors ausnutzen, speise nichts mehr ein und habe Puffer genug. Unter 500 Stunden Laufzeit im Jahr, ein, zwei billige, selbst durchgeführte Ölwechsel jährlich, das wars. Das darf dann auch ein gasbetriebener Zündstrahlerdiesel sein mit einem enorm hohen Regelbereich von 10:1.


    Es soll zwar so sein, aber ich glaube es noch nicht, dass ich für meine großenteils selbst aufgebaute Insel, die von einem befreundeten Elektriker und Gasmann abgenommen wird, Förderung bekommen kann. Meine Freunde verkehren nicht in der Lobby des Bundestages, waschen sich mehrmals am Tage die Hände, die auch sonst sauber bleiben und ihr Körpergewicht ist normal.


    Irgendwann stehe ich dann vor dem Europaparlament, noch in Straßburg, und werbe für das zweite, lobbyfreie Netz für ausschließlich alternative Energie nach der Nema-Norm. Die ist die weltweit verbreitetste und am einfachsten zu installierende.