Hallo Dachsfan,
wenn ich hier lese, dass Dachsbetreiber sich die Umsatzsteuer auf die gesamten Investitionskosten zurück gefordert haben, dann hat dies eben nichts mit der Aufteilung nach Haupt- und Nebenleistung zu tun.
Wenn das Finanzamt schreibt, dass nur der Stromverkauf umsatzsteuerpflichtig ist, können alle Kosten nur anteilig berücksichtigt werden. Verkaufe ich den Strom komplett sind es also maximal 1/3 der Kosten. Bei 30.000 € Anschaffung kann ich also nur von 10.000 € die Vorsteuer ziehen. Mit den Kosten für Brennstoff, Wartung und Reparaturen ist es das gleiche. Verkaufe ich nur einen Teil des Stroms reduziert sich alles nochmals.
Habt Ihr euch nun so verhalten oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen