• Hallo Dachsfan,


    wenn ich hier lese, dass Dachsbetreiber sich die Umsatzsteuer auf die gesamten Investitionskosten zurück gefordert haben, dann hat dies eben nichts mit der Aufteilung nach Haupt- und Nebenleistung zu tun.


    Wenn das Finanzamt schreibt, dass nur der Stromverkauf umsatzsteuerpflichtig ist, können alle Kosten nur anteilig berücksichtigt werden. Verkaufe ich den Strom komplett sind es also maximal 1/3 der Kosten. Bei 30.000 € Anschaffung kann ich also nur von 10.000 € die Vorsteuer ziehen. Mit den Kosten für Brennstoff, Wartung und Reparaturen ist es das gleiche. Verkaufe ich nur einen Teil des Stroms reduziert sich alles nochmals.


    Habt Ihr euch nun so verhalten oder nicht?




    Mit freundlichen Grüßen

  • Tja, mit den Anteilen in der Mieterabrechnung, habe ich das auch so gemacht.


    In der Aufteilung mit unseren lieben Finanzamt nicht.
    Denn ich benötige den Dachs nicht zur Wärmeerzeugung, da meine Brennwertheizung in der Lage ist genug Wärme zu erzeugen.


    Also habe ich natürlich 100 % Vorsteuer gezogen und die gesamten Anschaffungskosten gemäß AfA abgeschrieben.


    Und ich finde es auch richtig so.


    Auch bei der Vorsteuer auf dem Brennstoff, beachte ich die Werte der Strom - und Wärmeerzeugung, da der Strom pro kWh natürlich auch mehr Wert ist.


    Bei mir also 50 % / 50%


    Und das klage ich gerade durch. :D

  • Moin,


    Also ich sehe das mit der Kostenaufteilung ähnlich.
    Zum einen muß das FA eingestehen das eine "normale"Heizung welche nur Wärme macht ungleich billiger ist als ein BHKW . Zum anderen ist Strom eine "höherwertige Energieform" als Wärme und deshalb sehe ich nicht ein mit der Stromkennzahl des Herstellers zu rechnen bzw. pauschal 1/3 zu nehmen.
    Wo steht denn überhaupt welche Energetischen Verluste mein BHKW erzeugt?
    Wirungsgrad 90% ist klar, also 10% Verlust - entstehen die auf der Thermischen Seite oder mechanisch; im Motor ,im Generator oder Getriebe oder wie?? Wie verändert sich der Wirkungsgrad beim nachschalten eines Abgaswärmetauschers ? dann kann ich auch nicht mehr Stur mit der Stromkennzahl rechnen! Und wie sieht es mit den Verlusten des Pufferspeichers aus der gehört grundsätzlich zum System ist also eine Einheit mit dem BHKW!


    Außerdem sollte sich das FA als staatliche Behörde auch der Umweltpolitik der Regierung verpflichtet fühlen.
    Hört sich blöd an ist aber meine Meinung, wer den CO² Ausstoß mindern will sollte auch ein offenes Ohr für belange der BHKW Betreiber haben!


    Um alle Belange (Ökologische ,Ökonomische , Technische und Finanzielle) bei der Berechnung zu berücksichtigen müßte man eine lustige Formel entwickeln.
    Da das wohl keiner tut werde ich ebenfalls weiterhin 100% Vorsteuer ziehen und mich auch auf "Verhandlungen" mit dem FA einstellen.
    Mehr als die Vorsteuer anteilig zurückzuzahlen kann nicht passieren! evt. muß ich mein Recht bzw. meine Meinung Einklagen.


    MfG

  • Hallo Dachsfan,


    Du verstehst es schon, mich immer wieder zu überraschen.

    Jetzt hast Du also einen Dachs, welcher nicht zur Wärmeerzeugung genutzt wird. Hast Du dann einen Kühlturm im Garten stehen? Wenn Du die Wärme nicht nutzt, dann ist Deine CO2 Bilanz mit der eines herkömmlichen Kraftwerks vergleichbar. Warum bekommst Du dann die Energiesteuer erstattet?


    Wie erklärst Du dem Finanzamt, dass Du deinen Mietern 2/3 der Kosten für die Wärme anrechnest, ansonsten aber maximal 50 % auf den Wärmeanteil entfallen sollen?





    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Fuchs,


    Spass beginn:
    Dachsfan versteht es immer, uns zu überraschen ))))
    Spass ende


    Aufgrund der komplizierten Gesetzgebung, welcher wir uns hier in D-Land unterwerfen müssen, kommen solche Auswüchse, wie sie Dachsfan hier probiert zustande.


    @:-
    Meines Erachtens ist das aufgrund der bisherigen Verlautbarungen so nicht durchsetzbar. Das Finanzamt wird der Argumentation nicht folgen, da es nicht darauf ankommt, warum ein Wirtschaftsgut angeschafft wurde, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse, wie es genutzt wird.
    @:-


    Folgende Szenarien können m. E. einzig zum vollen Vorsteuerabzug führen:
    1. Einsatz des Dachses im eigenen Gewerbebetrieb, welcher vorsteuerabzugsberechtigt ist.
    2. Strom und Wärmefirma gründen (am besten GmbH), diese setzt den Dachs in den Keller und verkauft Strom und Wärme an den Hauseigentümer. Das ist dann aber ein EVU mit allen Auflagen!!!
    3. Einsatz des Dachses im vermieteten Gewerbeobjekt, wobei der Vermieter bei der Vermietung zur Umsatzsteuer optieren muss.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • @ Alikante
    Du siehst richtig, das es natürlich Umwandlungsverluste bei KWK Anlagen anfallen. Dies sind allgemeine Verluste, die weder ausdrücklich der Wärme, noch der Stromerzeugung angelastet werden.


    In Bezug auf meine Mieter, wird wie dargestellt abgerechnet, da dies mit dem Gesetz zur Wärmeabrechnung konform geht.


    http://www.kwk-infozentrum.inf…izkostenabrechnung_4.html


    Diese Abrechnungsart ist zur internen Abrechnung korrekt und rechtlich 100% sicher.


    Natürlich könnte ich auch gegenüber dem Finanzamt dies so durchführen, möchte ich aber nicht.


    Hier ist die tatsächliche Nutzung und Werte der "Ausgangsprodukte" anzusetzen. Also ergibt sich hier ein etwa 50 % Wert für jeweils Wärme und Strom.


    Entsprechend rechne ich meine Kosten auch die Vorsteuer ab.
    Natürlich nehme ich nur die 50% Vorsteuererstattung auf den Stromanteil, ansonsten müsste ich auf die Wärme wieder MwSt auflasten, was natürlich auch geht.


    @ Fuchs wie kommst Du drauf, das ich Wärme nicht nutze ??


    Natürlich wird 100 % Wärme genutzt. Ich habe Dir lediglich versucht zu erklären, das ich mir für die Wärmeproduktion keine Anschaffungskosten abziehen lasse, da ich für notwendige Wärmeerzeugung meine Brennwertheizung habe, die jetzt natürlich nur noch Spitzenlastheizung ist.


    Dem Finanzamt habe ich das bereits erklärt und es ist überhaupt kein Problem. Grundsätzlich wurde das Verfahren auch vom Finanzamt als korrekt angesehen, möchte dies aber vom Vorgesetzten absegnen lassen.. nur der scheint auch einen Vorgestetzen zu haben :rolleyes:

    2 Mal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Hallo Dachsfan,


    1. denke ich, dass Bruno mit seiner Aussage richtig liegt.


    2. habe ich mal, falls Du es doch hinbekommst, über Deine 50 zu 50 Aufteilung etwas nachgedacht. Wenn Du also 50 % aller Kosten der Stromerzeugung zurechnest, ergeben sich pro kWh Strom folgende Werte.


    Wartung 1,65 Cent
    Brennstoff 8,50 Cent
    Abschreibung 7,00 Cent
    Zinsen 2,40 Cent


    gesamt 19,55 Cent !!!


    Wie willst Du mit diesem Preis dem FA eine Gewinnerziehlungsabsicht nachweisen? Das wird doch 100% Liebhaberei!




    Mit freundlichen Grüßen

  • Anfangsverluste schreiben alle Firmen, solange die AfA läuft. Lass doch einfach mal die Abschreibung weg.


    Außerdem habe ich doch einen super Wärmepreis, rechne da doch mal - ohne AfA - nach.


    Wenn Finanzamt sagt, ist Liebhaberei ist mir das auch recht, dann kann ich nachher die dicken Gewinne so einstreichen. ))))

  • Hallo Dachsfan,


    das mit der Liebhaberei ist eine gefährliche Sache. Es stimmt nicht, dass es egal ist, wenn das Finanzamt einen zur Liebhaberei erklärt hat und man danach die (dicken) Gewinne steuerfrei einstreichen kann!


    Das Amt sieht es so: Leute die nur Verluste machen und keine oder ganz wenige Einnahmen haben stehen erst mal unter Beobachtung bzw. vermutet die Behörde, dass derjenige gar keinen Gewinn machen, sondern mit den Verlusten nur die Einkommensteuer drücken will. Das Finanzamt schaut ein paar Jahre zu, fragt vielleicht auch mal nach, wie sich das Geschäft so entwickelt und warum es "hakt" - warum macht man denn keinen Gewinn und hat so viele Ausgaben? Wer also z. B. einen Vertrieb für Tennissocken betreibt und nur Kosten für Auto, Telefon usw. angibt, keine Werbung schaltet, braucht sich nicht wundern, wenn das Amt irgendwann sagt: Ende, dein Laden ist Liebhaberei und die Verluste werden - u. U. sogar rückwirkend - nicht mehr anerkannt.
    Wer aber glaubt, danach richtig einsteigen zu können und die Gewinne seien steuerfrei irrt! Das ist das vertrackte: nur wenn der Laden weiter nicht läuft, ist und bleibt es Liebhaberei, sobald das Geschäft läuft und Gewinne da sind, ist man steuerpflichtig!


    Im Zweifel: fachkundigen Rat einholen.


    Freundliche Grüße


    - Dies ist ein unverbindlicher Hinweis und keine Steuerberatung! -

  • Hallo,


    ja Lingo, so sehe ich das auch. Es gibt nun mal bestehende Regeln und das FA wird sicherlich wegen der bekannten Finanzknappheit in Zukunft nicht großzügiger werden.


    Dachsfan, Dein Hinweis auf den super Wärmepreis ist ja wohl nicht ganz ernst gemeint. Warum soll ich die AfA weglassen? Gut, wenn ich es nicht AfA nenne, dann ist es die Tilgung und die muss ich schon jedes Jahr aufbringen. Rechne ich diese nicht ein, betrüge ich mich doch selber.


    Selbst bei Deiner Kostenverschiebung ergibt sich für die kWh Wärme ein Preis von rund 9 Cent. Wenn ich dann bedenke, dass Du deinen Mietern gegenüber
    die Kosten schon richtig mit 2/3 der Wärmeerzeugung zurechnest, liegen Deine Wärmekosten über 11,5 Cent pro kWh. Da leben meine Mieter, wenn ich Ihnen 7,5 Cent pro kWh berechne, ja im Schlaraffenland.



    Mit freundlichen Grüßen

  • @ Lingo, ist alles richtig was Du schreibst - nur ist es das gleiche was ich immer sage.


    Ich habe kein "Liebhabereiobjekt" sondern mein Dachs bringt ca. 3.000 € Ertrag pro Jahr, abzüglich AfA. Das ich da Steuerpflichtig bn, weiß ich und weise auch jeden der ähnliche Gewinne hat, darauf hin das es kein böses Erwachen gibt.


    Am Anfang ergeben sich für mich, durch die Steuerlichen Erleichterungen, massive Vorteile.


    Auch das jahrelang zurück gerechnet wird, das alles beobachtet wird, das schreibe ich doch immer Lingo.


    @ Fuchs


    Wie der Dachsausbeuter in einem parallelen Beitrag schon geschrieben hat, ( Wärme und Strom Preis Abrechnung ) gibt es sicher unzählige "richtige" Variationen der Abrechnung.


    Ich denke Du hast ein massives Problem mit den Abrechnungen und dem Verständnis. Wie Du z.B. auf die von Dir genannten Wärmepreise kommst...... :rolleyes:


    Also ich benötige für meinen Dachs 2 m3 Erdgas die Stunde und erhalte daraus ca. 15 kWh Wärme.


    Beim Preis von 1 € für die 2 m3 - bei 50% Kostenansatz Primärenergie entfallen bei mir 0,50 € auf den Brennstoffpreis für Wärme.


    Das sind 3,33 ct / kWh Wärme, Wartungskosten rechne ich mit Energiesteuerkosten gegen also erledigt.


    Bleibt erst mal ein Traumhafter Wärmepreis, den ich ja haben will, das ich 200 qm meiner 480 qm selbst nutze.


    Hinsichtlich der AfA müsste ich bei mir rechnen: Nettowert der Anlage 25.000 € / 10 Jahre / 50 % / 75.000 kWh thermisch =1,6 ct


    Zinskosten habe ich übrigen keine, da Eigenkapital.


    Mache ich aber auch nicht, weil ich steuerliche Vorteile dagegen rechnen muss. Ausserdem ist ein Dachs für mich wie eine Haus Anschaffung.


    Einmal Angeschafft, bekommt er Austauschmotoren und läuft ewig.


    Übrigens Haus, wenn Du ein Haus kaufen willst und so rechnest wie Du, wirst Du wohl nie ein Haus anschaffen ))))

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  • Hallo Dachsfan,


    Du kaufst also von Deinem Versorger die kWh Gas für 5 Cent.


    Nach der Umwandlung im Dachs in Wärme und Deiner Rechnung erreicht die Wärme Dein Wohnzimmer mit einem Preis von 3,33 Cent pro kWh. Wenn das kein Wunder ist. Wer steuert die fehlenden 1,67 Cent bei?


    Ich denke dieser absolut praxisfremde Wert ist doch ein eindeutiger Nachweis, dass die 50 zu 50 Aufteilung nur zu falschen Werten und Ärger mit dem Finanzamt führt.


    Übrigens denke ich, Deine Rechnung ist ohne Umsatzsteuer gemacht. Das Eigenverbrauch der Umsatzsteuer unterliegt, ist Dir doch bekannt, oder?


    Vielleicht kannst Du ja mal etwas näher erklären, wie Du bei 5000 Betriebstunden auf den Gewinn von 3000 € kommst?



    Mit freundlichen Grüßen


  • Was genau verstehst Du denn nicht ? Es macht doch keinen Sinn eine neue Rechnung aufzumachen, wenn Du die alte schon nicht verstehst.


    Ich rechne die AfA zwar mit dem Finanzamt ab, aber nicht in meiner Kalkulation. Auto und Hobby rechnet ja auch keiner mit AfA und Zinsen.


    Für mich ist es eine der besten ökologischen und ökonomischen Anschaffungen und müsste eigendlich ewig halten. Natürlich entstehen Reparaturkosten und Wartungskosten, die zahle ich wirklich aus den 600 € Energiesteuer die ich jährlich zurücklege. Da bleiben sogar Rücklagen über.

  • Hallo Dachsfan,


    also nochmal.


    Nach Deinen Angaben erhälst Du für einen Euro 2 m³ Gas.
    Wird der Kubikmeter mit 10 kWh gleichgesetzt, kostet Dich die kWh
    also 1€ : 20 kWh = 5 Cent.
    Nach Deiner Aufteilung ergeben sich dann 3,33 Cent pro kWh Wärme.


    Warum ist die kWh billiger geworden?

    Ob Strom, Wärme oder Bewegungsenergie, eine kWh ist genau eine Kilowattstunde und Umwandlung von einer Energieart in eine andere, ist höchstens zu 100 % möglich.


    Ist es Dir wirklich gelungen, Energie zu vermehren? Daher meine Befürchtungen mit dem Wunder, oder liegt es doch an der 50 zu 50 Aufteilung?




    Mit freundlichen Grüßen