• Wenn du darlegst das dein BHKW eine Betriebszeit von mehr als 20 Jahren hat. Siehe Möglichkeit Motortausch etc.
    Durch die Anschaffungskosten in den ersten 10 Jahren ist kein Gewinn zu erwarten, aber über die gesamte Laufzeit sehr wohl.
    Bei denjenigen die es auch dann nicht schaffen müsste man sich halt etwas anderes ausdenken.


    Ich hatte bis jetzt noch nicht das Vergnügen...
    Aber da ich steuerlich "immer" Verluste mache, hat mein Steuerberater auch so langsam kalte Füsse. Er bittet mich fast dauernd um neue Infos zu dem Thema.


    Evtl. sollten wir mal eine Sammlung von Anlagenumgebungen und deren steuerlicher Aussagen sammeln.
    Ohne eine Diskussionsmöglichkeit, nur halt eine reine Infoumgebung, das habe ich und das sagt mein FA.
    Evtl. auch mal den Bundesverband BHKW ansprechen, da muss man aber kostenpflichtiges Mitglied werden um Unterstützung zu erhalten.
    Sammlung von Steueranwälten die sich in diesem Thema bereits auskennen.


    etc.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Zitat

    [i] Es gibt viele Betriebe, die ein Minus davor stehen haben.


    :tongue: @ Dachser für Betriebe ist es kein Problem Minus zu machen soviel sie wollen :D ich mache auch dauernd Projekte die ein dickes Minus machen, na und.....

  • Hallo,


    es gibt da eine Anweisung an die Finanzämter zur Stromerzeugung. Darin wird festgelegt daß man als Stromerzeuger ein Unternehmer ist.
    Wichtig ist das man auf die Kleinunternehmer Klausel verzichtet. Nur so bekommt man die Mehrwert Steuer der Investitionen zurück.
    Das bezieht sich auf Strom-Gewinnung im Privat Haushalt. Daran müssen sich die Finanzämter halten.
    Habe das mal in unsere Database geladen.



    Gruss
    Spornrad

  • Zitat

    [i]Darin wird festgelegt daß man als Stromerzeuger ein Unternehmer ist.


    Hier ging es um das EEG Gesetz, bei Anlage die keine Brennstoffkosten haben und zu 100 % einspeisen.


    Wir haben KWK Anlagen die gemäß KWK Gesetz betrieben werden und Brennstoffkosten haben.


    @ Dachser, ich würde Dir raten leg bei Dir Einspruch ein und lasse die Sache ruhen, bis eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes ergangen ist.
    Wenn Dein Sachbearbeiter das nicht will teile ich Dir gern Namen und Tel.Nr. meines Sachbearbeiters in Bochum mit, der hat gesagt, da würde etwas rauskommen und darauf warten sie.

  • Ich habe heute auch Post vom Finanzamt bekommen, darf nun bis März die damals erstattete Vorsteuer von 4188,30€ zurückzahlen, na vielen Dank auch.
    Erstmal Einspruch :D


    Gruss,Udo.

  • Aha das scheint ja mein Vorbringen zu bestätigen oder ???


    Nicht das ich Bestätigung brauche, ich weiß das es so ist, nur für die anderen. :tongue:


    Einspruch ist richtig, wie gesagt, alles ist noch drin, positives und negatives für uns.

  • Hallo,


    irgendwie habe ich das Gefühl ihr lebt von folgender Vorstellung.


    Das BHKW ist grundsätzlich mit finanziellem Vorteile, sprich Gewinn verbunden.
    Dem Finanzamt gegenüber, kann man ja Verluste machen. Ich denke aber, nur eins von beiden ist möglich.


    Dachsfan, wovon lebst Du , wenn Du dauernd Projekte machst, welche ein dickes Minus einbringen?


    Das Finanzamt möchte eigendlich bei einem Unternehmer folgendes erleben.
    Nach einer gewissen Anlaufzeit wird ein jährlicher Gewinn erwartet. Nun ist der Staat gegenwärtig nicht gut bei Kasse und wird sich daher nicht mehr so leicht auf mögliche Gewinne in 20 Jahren vertrösten lassen. Ich denke schon 10 Jahre wären sehr großzügig. Im Gegensatz zu Bernd der Dachsausbeuter sehe ich nicht warum es, wenn in 10 Jahren kein Gewinn entsteht, anschließend besser laufen soll. Wie wird es werden mit dem Entfall der 5 Cent Stromzuschlag, wie werden sich die Reparaturen entwickeln, was machen Öl- und Gaspreis?


    Weiterhin hat das Finanzamt auch ein Auge auf die Umsatzsteuer. Um es kurz zu machen, wer jedes Jahr mehr Umsatzsteuer erstattet bekommt als er ans Finanzamt abführt, wird früher oder später wie MaUdo die Erstattungen wieder zurückzahlen.


    Noch ein Wort an Dachser. Du wirst als Liebhaber (Dachsliebhaber) nicht zusätzlich bestraft. Schließlich wird Dein ökologischer Einsatz mit stark subventioniertem Preis für Deinen Ökostrom belohnt. Denke bitte daran, dass allen anderen Stromkunden dafür tiefer in die Tasche gegriffen wird.
    Wenn Du trotz Subvention keinen Gewinn erzielst, liegt es an Laufzeit und Anschaffungskosten Deiner Anlage.



    Mit freundlichen Grüßen

    Einmal editiert, zuletzt von Fuchs ()

  • @Fuchs
    Das stimmt, wenn du schreibst es liegt an zu geringer Laufzeit und Anschaffungskosten, dass ich keinen Gewinn erziele.
    Und trotzdem bin ich der Meinung, dass es nicht richtig sein kann, die Anlage zu 2/3 privat einzustufen. Würde die Anlage draußen im Freien stehen und die Wärme in die Luft blasen, wäre es zu 100% als "Betrieb" angerechnet. Das ist doch blödsinn. Wenn ich meine Fotovoltaik zusätzlich an der Nordseite montiert hätte, würde diese evtl. auch keinen Gewinn mehr erzielen. Dort scheint es aber egal zu sein.
    Und wenn schon in meinem Fall von einem Liebhabereibetrieb ausgegangen wird, dann dürfen doch die Einnahmen nicht versteuert werden, aber da will das FA natürlich kassieren.
    Letztendlich werden die mich nicht von meinem Weg abbringen, egal was denen alles so einfällt.

  • @ Fuchs


    da hast Du mich aber gründlich missverstanden, vieleicht drücke ich mich aber auch ab und zu falsch aus. :D


    Wenn ich eine Werbeveranstaltung durchführe, ein Inserat schalte oder so was, das sind verlustbehaftete Dinge, die mein Finanzamt als "normal" ansieht. ))))
    Auch Spenden und vieles mehr wird hier anerkannt. Ganz im Gegensatz zu einer Privatperson.


    Manchmal mache ich dagegen Dinge, die meinem Betrieb Geld bringen und davon lebe ich. ^^ ))))


    Mein Frau sagt immer, das ich letzteres viel zu selten mache :-(/ :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Nach 10 Jahren ist die Kreditseite getilgt und die "hohen" Kostn fallen nicht mehr an.
    Da ich auch jetzt schon vor ansetzung von Arbeitszeit, Arbeitszimmer, Wegegeld und den "anderen" Kosten eine positive Bilanz habe sehe ich halt nach den 10 Jahren eigentlich nicht mehr "rot".
    Und wenn ich numal eine so lange Zeit brauche um meine Anlage schwarz zu machen, sollte das auch vom FA hoffentlich so gesehen werden.


    Wir werden sehen, bis jetzt habe ich halt noch nichts von dort gehört, daher kann ich auch noch nichts zu deren Meinung zu solch einem Thema sagen.
    Ich führe meine Dachse allerdings auch wie ein Contractor, das heißt ich berechne mir selber entsprechend wie allen anderen vom Dachs Versorgten die gelieferten Mengen an Energie.


    Für alles andere gilt halt Hoffen und Beten...

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • @Fuchs nochmal
    Außerdem meine ich, sind das EEG nach dem ich bezahlt werde und die Abrechnung mit dem Finanzamt 2 Paar Schuhe und daher nicht miteinander vergleichbar. Jemand der viele Betriebsstunden hat und deshalb nicht im Liebhabereibetrieb eingestuft ist, erhält ja auch die hohe Einspeisevergütung für 20 Jahre garantiert.

  • Ja sehe ich auch so, wer seinen Dachs ausbeutet, kriegt noch als Belohnung das Gewerbe anerkannt. :rolleyes:


    Arme Dachse :tongue:

  • Hallo Dachser,


    betreibe ruhig mal den Dachs im Freien. Bei 100 % Kosten ist der Stromertrag der Gleiche und Du wirst relativ schnell die im Haus nun fehlende privat genutzte Wärme vermissen. Du musst also irgendwie anders mit zusätzlichen Kosten heizen.


    Du kannst auch 100% der Kosten ansetzen ohne den Dachs ins Freie zu lassen. Nur musst Du in diesem Fall die selbstgenutzte Wärme als Einnahme berücksichtigen. So wie es Bernd der Dachsausbeuter macht. Ich halte seine Variante als Wärmecontraktor für eine gute Lösung, bei der auch das FA die Sache versteht und es somit zu wenig Problemen kommt.


    Zurück zum Dachser. Was würde diese Lösung Dir bringen. Jetzt hast Du bei 1/3 Kosten auch nur 1/3 Erträge durch den Stromverkauf. Setzt Du Deine selbstgenutzte Wärme ebenfalls als Ertrag an, kannst Du zwar alle Kosten in voller Höhe ansetzen, am Verhältnis Aufwand und Einnahmen ändert sich aber nur wenig. Es liegt also nicht am FA ob Du Gewinn machst oder nicht. Diese Regelung für den Eigenverbrauch gilt übrigens für alle Unternehmer und ist keine Schikane für BHKW-Besitzer.

    Was aber nicht sein kann ist, dass Du als Liebhaber eingestuft auf Deine Einnahmen Steuern zahlen sollst. Wenn Deine Bemühungen als Liebhaberei anerkannt sind, hat das FA Dir doch bescheinigt, dass Du keinen Gewinn erzielst. Kein Gewinn bedeutet keine Einkommensteuer.




    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Fuchs,


    Als ich mich damals vor knapp 2 Jahren für den Dachs entschieden habe wurde von meinem Dachsverkäufer eine Rechnung aufgemacht, in der dargestellt wurde wann sich der Dachs bezahlt gemacht hat.
    In dieser Rechnung wurde die Vorsteuer abgezogen, Abschreibungen über 10 Jahre, zinsgünstiges Darlehen, alles Gründe für den Dachs.


    Es wurde ein Technikraum für den Dachs vor dem Haus errichtet weil es platzmässig nicht so richtig passte, auch habe ich Vorbereitungen getroffen um meinen Nachbarn mit kostengünstiger Wärme zu versorgen.


    Leider waren die Anschlusskosten für knapp 100 Meter Fernwärmeleitungen mit ca 8000€ nicht im akzeptablen Rahmen.


    Auf Anraten meines Verkäufers hab ich ein Gewerbe angemeldet um eben den Dachs und das Gebäude in die Abschreibung zu bekommen.


    Nun haben sich die oberen Finanzbehörden diese Klausel mit den 3000€ Umsatz einfallen lassen.


    Da ich nun mit meinem Einfamilienhaus zu wenig Wärme verbrauche komme ich nun nicht auf einen Entsprechenden Umsatz um als Unternehmer zu gelten.


    Unnützer Luxus wie zum Beispiel ein Schwimmbad könnten die Einnahmen steigern und ich wäre Vorsteuerabzugsberechtigt.


    Hätte ich damals die Kosten für den Anschluss des Nachbarn voll übernommen und würde die Wärme zum halben Preis verkaufen.....

    Ist das nicht paradox. Warum wird man für grüne Gedanken und Taten bestraft. Und warum darf man (wenn man es sich leisten kann) auf der einen Seite minus machen und wird dazu noch in Form von Steuerermässigungen belohnt.


    Laut Grundgesetz sind alle Menschen gleich, Unternehmer nicht???


    Gruss, Udo.