• Hallo, ich bin neu und bitte um Nachsicht.


    Habe meinen Dachs als Gewerbe angemeldet, USST- Voranmeldung für Dez.06 eingereicht und vorgestern stand das Finanzamt st. augustin an der Tür.


    "sie erzeugen doch auch wärme?"


    Meine Frage an Euch Dachser: " Wie berechnet Ihr den Wert der eigengenutzten Wärme?


    Gibt es eine %tuale Verteilung der Öl- und Betriebskosten von Wärme und verkauftem Strom?


    Muß ich meine eigengenutzte Wärme der UST unterwerfen?


    Grüße eijkelr

  • Derzeit warten die Finanzämter auf Anweisung, wie das zu rechen ist.


    Daher gibt es leider zur Zeit viele Meinungen und es würde Dir sicher nicht viel helfen auch noch meine Meinung zu hören. Rechne es wie Du meinst, ziehe Vorsteuer auf alle Kosten, so wie es am günstigsten für Dich ist. Meines Wissens will das Finanzamt 10 Jahre zurück nach den neuen Richtlinien, auf die ich jetzt schon einige Jahre warte zugreifen.

  • Hallo eijkelr,


    ich frage mich immer noch wie es scheinbar einige schaffen ein Gewerbe mit dem Dachs anzumelden. Ich habe dieses zweimal versucht und wurde immer wieder abgefertigt. Begründung ist auf grund interner Anweisung daß Photovoltaik und Klein BHKW´s nicht als Gewerbe anzumelden sind.


    Warum ist es denn hier so verschieden oder habe ich etwas verpasst was oder wie man Einspruch einlegen kann?


    Danke Andreas

  • Hi,


    Zitat

    interner Anweisung daß Photovoltaik und Klein BHKW´s nicht als Gewerbe anzumelden sind


    ich kenne aber auch einige FA die wollen das ein Gewerbe für Photovoltaik anzumelden ist @:pille


    Wat is denn nu richtig ?(


    Gruß
    Thomas


    P.S. Ich habe für beides ein Gewerbe angemeldet :P

  • Hallo eijkelr,


    es ist erstaunlich, aber leider auch normal. Da werden 30.000 Euro investiert aber ein Steuerberater ist zu teuer. Gewerbe hin oder her, wenn Du Strom verkaufst bist Du Unternehmer und somit ist das Finanzamt auch beteiligt.


    Was das Steuerliche betrifft, habe ich das Gefühl, dass von der Anbieterseite kein Interesse besteht, für Aufklärung zu sorgen. Wenn Dachsfan hier von neuen Richtlinien spricht, geht es doch nur um das Durchsetzen der bestehenden Gesetze.


    Das bedeutet, wenn auf alle Kosten die Vorsteuer gezogen wird, müssen auf alle Erträge also auch auf die selbstgenutzte Wärme Umsatzsteuer abgeführt werden. Da können viele nur hoffen, dass, falls dies nicht geschehen, für die letzten 10 Jahre die Abgaben nicht neu berechnet werden.


    Zur Berechnung der eigengenutzten Wärme können sicherlich die im Forum vertretenen Unternehmer ein paar Tips geben, schließlich müssen sie in ihren Gewinnrechnungen diese Werte ja mal ermittelt haben.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Fuchs,


    glaube mir, ich habe schon mit zig Steuerberater gesprochen. Die tun ihr bestes und trotzdem heißt es, alles unter Vorbehalt laut ich glaube AO ( = Abgabenordnung )


    Bei bivalenten Heizung gehts noch, aber bei monovalenten ist der Dachs einerseits betrieblich genutzt, andererseits notwendiges Privatvermögen weil das Haus geheizt wird.


    Fast alle Betreiber haben ganz verschiedene Ergebnisse erzielt, meines Wissens macht kein einziges Finanzamt aber den Deckel drauf, sondern behält sich vor, das innerhalb der 10 Jahresfrist "anders zu sehen".


    Das ist mein Wissensstand, wer wirklich mehr weiß, bitte raus damit. Aber bitte mit konkreter Quellenangabe in Sachen KWK nicht PV Anlage, denn die ist lt. Finanzamt Bochum n i c h t vergleichbar, da 100 % betrieblich genutzt. :rolleyes:

  • Hallo Füchse,


    hier ein Tipp: http://www.heizkostenfrei-leben.de
    Stichwort: "Ein Heer von Kleinunternehmer"


    Was für die Solaranlagenbetreiber gilt muss
    auch für uns gelten, und ich scheue keinen finazgerichtlichen Streit.


    Übrigens kenn das UST-Gesetz das Wort Liebhaberei ohnehin nicht.


    Und was die Rückrechnung für 10 Jahre angeht, dass geht nicht, da nach 5 Jahren die Verjährung einsetzt.


    Einen Steuerberater benötige ich seit 3o Jahren noch nicht, da ich meine Finanzstreitigkeiten (Widerspruch , Klage) auch alleine gewinnen kann.

  • Zitat

    [i]Was für die Solaranlagenbetreiber gilt muss
    auch für uns gelten, und ich scheue keinen finazgerichtlichen Streit.


    Der Artikel auf den immer wieder verwiesen wird, handelt von Brennstofffrei betriebenen Sonnenstrom Anlagen.


    Hier ist ein zu 100 % betrieblicher Nutzen zu sehen, da der Strom auch zu 100 % verkauft wird.


    Wie bereits aus meinem Beitrag zu entnehmen, stellen sich die Finanzämter jetzt auf die Hinterbeine und sagen, das bei einem Kleinkraftwerk eine gemischte Nutzung vorliegt. Außerdem wird in der Regel Wärme zu 100 % und Strom ebenfalls zumindest anteilmäßig selbst verbraucht, was gegen eine betriebliche Nutzung spricht.

  • war heute morgen beim Finanzamt und es gibt grünes Licht.


    Ich brauche lediglich die private Nutzung der UST zu unterwerfen.
    (optiert 5 Jahre)


    Wichtig ist die Tatsache, dass ich , da das im vorigen Jahr gekaufte Heizöl keine Vorsteuer ausgelöst hatte, auch bis zum nächsten Ölkauf auf die private Nutzung keine USt anfällt.


    Ich bleibe dran.


    Gruß eijkelr

  • Hallo eijkelr,


    wie hoch ist den nun in Deinem Fall der Anteil der privaten Nutzung?



    Mit freundlichen Grüßen

  • Mit der Mehrwertsteuer gab es bei mir keine 'Probleme. Seit gestern geht es darum, eine "Geweinnerzielungsabsicht" nachzuweisen. Sonst "Liebhaberei"


    Hatte jemand schon dieses Problem ?


    Danke für jeden Tipp !


    der dax

  • Hallo dax,
    auch ich bin davon betroffen. Ich wurde in den Liebhabereibetrieb eingestuft. Ich bin der Meinung, das darf nicht sein, denn wenn jemand den Dachs aus ökologischen Gründen anschafft und deshalb nicht in den Gewinnbereich kommt, darf der m.E. nicht noch zusätzlich bestraft werden. Es gibt viele Betriebe, die ein Minus davor stehen haben.