• Da Du das Recht auf "Steuerliche Gestaltung" hast, kannst Du meines Wissens wählen, wie Du rechnest. Ob allerdings das Finanzamt damit einverstanden ist, erfährst Du dann anschließend. ))))

  • Hallo alikante,


    ich denke, wenn Du von den gesamten Anschaffungskosten die Vorsteuer zurückerhalten hast, wirst Du auch auf alle Erträge egal ob Strom oder Wärme die Umsatzsteuer abführen müssen.


    Weiterhin bist Du im grünen Bereich, wenn Du jährlich mehr Umsatzsteuer an das FA abführtst, als Du im gleichen Jahr Vorsteuer erhalten hast. Für das Jahr der Anschaffung gilt das natürlich nicht.




    Mit freundlichen Grüßen

  • @Fuchs
    Jo, hatte ich mir schon so gedacht - werde aber versuchen das mit meinem FA zu meinen Gunsten "auszuhandeln"
    Weil ich den Punkt 2 - mehr abgefürte MwSt als erstattete Ust - auch ohne Wärmeverkauf erfülle!!! Wegen den 7% aufs Pöl und 19% für den Strom!!


    Mfg

  • In Sachen Mehrwertsteuer ist dem Finanzamt nur eine Frage zu stellen.
    Die lautet: "Wo bitte steht es im Gesetz, dass Stromerzeugung keine gewerbliche Tätigkeit ist ?"
    Das Finanzamt wird es nichtmit dem Gesetzestext belegen können, und irgendwelche Anweisungen müssen sich auf das Gesetz beziehen. Deshalb ist bei einer Entscheidung dagegen immer ein Einspruch einzulegen.
    Ich denke, wir müssen nur hartnäckig genug unser Ziel verfolgen.

  • Hallo miteinander!


    Ich bin leider total der Unwissende... Da ich mir was für den Ersatz meines wasserführenden Feststoffbrenners suchen möchte / muß u. den Umweltaspekt beim Dachs nicht unerheblich finde, spiele ich mit dem Gedanken, mir einen zuzulegen.


    Was hat´ s mit dem Gewerbe beim Stromerzeugen so auf sich (außer, dass die METRO dann einen Kunden mehr hat...)?


    Dann wäre noch interessant zu wissen, ob für einen Rapsöldachs die selben Förderrichtlinien gelten, wie bei Gas/Heizöl/Biodi.


    Gruß - Kiam