• MaUdo hat dasselbe Problem wie ich.
    Mein FA erbittet sogar, daß ich einen Steuerberater zu Hilfe nehme, das habe ich aber abgelehnt, weil ich diese Kosten nie wieder sehen würde.
    Das liegt daran, dass jedesmal wenn ich den Ausgleich mache immer was fehlt, oder ich persönlich zum FA muß.
    Die steuerliche Seite ist die schrecklichste Seite des Dachs!

  • Hallo MaUdo und Dachser,


    bitte steckt den Kopf nicht in den Sand !!!!


    Glaubt nicht Angaben "3.000 € " und so, meines Wissens ist noch alles offen. Ich selbst rufe regelmäßig beim Finanzamt an und spreche mit vielen Steuerberatern und Steuerfachkräften, die können auch nur so wie sie`s gelernt haben abrechnen und einreichen.


    Genauso warten wir alle, auf die neue Verbesserten Staatlichen Beschlüsse, auch hier weiß man noch nix. ^^


    Aber jedesmal wurde das KWK-Gesetz bisher verbessert, also sehen wir vertrauensvoll in die Zukunft, wir KWKèr ^^

  • Moin Kollegen,


    von diesen 3000Euro "Gewinnschwelle" habe ich auch schon gelesen. Habe aber versucht das zu umgehen indem ich keinGewerbe angemeldet habe aber trotzdem den Vorsteuerabzug vom Finanzamt beantragt habe!!


    Das geht seit Oktober gut und ich habe jeden Monat meine Mwst vom FA zurückbekommen - meine Anlage ist ja noch im Bau.
    Das ganze hat zur Folge das ich auch weder Gewerbesteuer zahlen muß noch das die AfA der Anlage den Gewinn schmälert!
    Sondern ganz einfach, ich die positiven Beträge in meiner Einkommenssteuererklärung als einnahmen aus "Quasi" selbständigkeit angebe.( wichtig! nicht pseudo Selbständigkeit)
    Damit habe ich jedes Jahr einen geringen Gewinn, punkt um.


    Habe nun auch meine Umsatzsteuererklärung abgegeben und noch nix negatives gehört.


    Natürlich finde ich das Modell des Kontrakting auch sehr interrresant aber dann müsste ich geeichte Wärmezähler einbauen - macht zuviel Arbeit.
    MfG


    Das ist meine Sicht der Dinge und stellt keine Steuerberatung dar!!!!

  • Hallo alikante,


    glaubst Du wirklich, dass Dir das Finanzamt als Privatperson den Vorsteuerabzug genehmigt hat? Für die bist Du ein Unternehmer.


    Warum fürchtest Du dich vor der Gewerbesteuer? Rechnest Du wirklich mit einem Gewinn von über 24.500 € pro Jahr mit deinem BHKW?

    Warum verzichtest Du auf die AfA? Jeder Unternehmer, welcher Gewinn erzielt, freut sich über die AfA weil sie seine Steuern und nicht seinen Gewinn senkt.


    Glaubst Du wirklich das alles so bleibt wie es ist, weil das FA Dir die Vorsteuer 3 Monate wieder ausgezahlt hat?


    Ich kann Dir nur folgendes empfehlen. Entweder Du suchst einen Steuerberater auf, oder Du sammelst die Steuererstattungen des FA ohne sie auszugeben, damit diese nach Aufforderung des FA wieder zurückgezahlt werden können.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo alikante


    wenn du sagst du hast kein Gewerbe angemeldet, heißt das du hast eine Investition mit Gewinnbeabsichtigung angemeldet. Auch dabei solltest du wie bei allen anderen Varianten etwas vorsichtig sein. Habe jetzt mit einem FA-Beamten gesprochen der seinen eigenen Dachs auch Steuerfrei bekommen will (und bisher auch hat), aber selbst er weiß noch nicht genau wie es weiter geht, auch weil er seinen Wohnort nicht da hat wo sein FA in dem er arbeitet ist. Er hat bei sich auf der Arbeit zwei Sachbearbeiter gefragt was er machen kann und hat zwei völlig unterschiedliche Antworten bekommen.


    Gruß Dachs

    ;) Nur ein Dachs der läuft ist ein guter Dachs ;)

  • Hi,


    da sieht man mal wieder schön was wir für ein Steuersystem in Deutschland haben ;( ;(


    Da kennen sich noch nicht mal die Mitarbeiter des FA aus @:pille


    Wie war das mit ... das Steuersystem soll vereinfacht werden???.... )))) )))) ))))


    Die großen Firmen zahlen weitestgehend keine Steuern (bei Milliardenumsätzen) aber den armen Dachsbetreiber wo es um "Peanuts" geht da können die die Hände aufhalten.


    Traurig, traurig :(


    Gruß
    Thomas

  • Das liegt vermutlich daran, daß die BHKW´s eine Nische sind. Und deshalb entscheidet wohl jeder Finanzbeamte nach bestem Gewissen, aber jeder Mensch hat eine andere Meinung und Einstellung, deshalb kommen verschiedene Resultate raus. Eine Musterentscheidung eines Gerichtes wäre evtl. hilfreich.

  • Tom3244,
    natürlich soll es einfacher werden...
    schließlich sollen wir irgendwann alle unsere Steuererklärungen auf einem Bierdeckel machen können.


    Es hat nur nie einer gesagt auf wie vielen Deckeln :D


    Schließlich muss die "Wirtschaft" angekurbelt werden, je mehr Deckel umso mehr Bierumsatz ))))

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Moin Gemeinde.


    @Fuchs - ja das Finanzamt hat mir als Privatperson den Vorsteuerabzug genehmigt!! Ich habe mich dabei auf dieses BMF Schreiben berufen http://www.kiesi.de/Download/Photovoltaik-Betriebsform.pdf
    und ja ich habe die erstattete Steuer nicht ausgegeben sondern angelegt :D bin ja nicht total verblödet


    Ich habe keine Angst vor der Gewerbesteuer es rechnet sich nur nicht,denn alle entstehenden Kosten wie Gewerbeschein,Versicherungen etc. rechnen sich gegen meinen Gewinn. Als Privatperson brauche ich das nicht!
    Genauso wie die AfA: bei Einnahmen von weniger als 3000€ und Spritkosten von knapp 2700€ würde die lineare AfA mich jedes Jahr in die roten Zahlen katapultieren und damit in die "Liebhaberei".
    Deshalb schreibe ich das BHKW als Heizung auf die Immobilie -welche unter Denkmalschutz steht- ab. (90% in 10Jahren) Punkt um!


    @ Dachs - ja so ist es. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, ich muß die Sache nur 3Jahre "durchhalten" dann könnte ich theoretisch den Vorsteuerabzug wieder abmelden ohne etwas zurückzuzahlen.
    Ich werde mit meinem Steuerfuzzi auserdem den Wärmeverkauf an mich selbst durchrechnen. Dabei werde ich mit ca. 2cent/KWh rechnen. Mein Finanzamt sieht das übrigens so: " Verkauf elektrischer Energie ist Umsatzsteuerlpflichtige Hauptleisung und verkauf von Wärme ist Steuerfreie Nebenleistung" Das hab ich sogar schriftlich!!


    MfG


    auf den Bierdeckel freue ich mich auch schon :D

  • Zitat

    [i]Mein Finanzamt sieht das übrigens so: " Verkauf elektrischer Energie ist Umsatzsteuerlpflichtige Hauptleisung und verkauf von Wärme ist Steuerfreie Nebenleistung" Das hab ich sogar schriftlich!!
    :D


    Das sehen alle Finanzämter so, nur wie das alles gerechnet wird das ist die Frage.


    Man muss kein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, wen ndie Stadt es nicht verlangt. Das hat alles nichts mit der Gewerbeeinstufung beim Finanzamt zu tun. Ausserdem kommst Du sowieso nicht in den Genuss Gewerbesteuer zu zahlen, da der Freibetrag bei etwa 23.000 € / JAhr Gewerbegewinn liegt und soviel macht der Dachs nicht :D


    Grundsätzlich ist mir Dein Handeln unverständlich, da gerade der Abzug von Steuerminderungen sehr wichtig ist.


    Selbstverständlich sollte jeder die AfA Abschreibungen nutzen und alle Steuermindernen Aufwand, Wartung, Brennstoff, Schornsteinfegerkosten etc. Steuermindernd buchen.


    So wie Du das geschrieben hast, sorry ich kann nur davor warnen und nach drei Jahre abmelden aber weiter Strom verkaufen, da wird das Finanzamt aber nicht mitspielen.


    Ich denke Du unterschätzt das Finanzamt gewaltig, die sehen sich die Sache erst mal einige Jahre an und beurteilen dann, so wie es ihnen am besten passt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Jo Dachsfan,


    wie das gerechnet wird weis keiner so richtig. Das hat aber den Vorteil das man sich selbst mit dem FA einigen kann!! Da habe ich bislang recht gute Erfahrungen gemacht.
    Im übrigen brodelt die Sache jetzt in den "alten Bundesländern" hoch, bei uns im Osten herscht noch ruhe. Da hat noch keiner auf dem Amt was von BHKW oder EEG gehört :D
    Ich kann nur hoffen das Ihr günstige Entscheidungen erstreitet bevor die Thematik zu uns rüber schwappt!


    Mfg @:-



    Du hast ja grundsätzlich recht Dachsfan - aber wo nix ist kann man nix absetzen!!!
    Wie soll ich bei einem angenommenen Gewinn p.A. (nach abzug von Wartung und Brennstoff) von 1000€ noch AfA,Schornsteinfeger,Versicherungen,Gewerbeschein etc absetzen???
    Das wird nix!!

  • Unterscheidungen zwischen Ost und West - das ist auch schon etwas was ich nicht mag. :evil:


    Ihr dürft jetzt auch so viel Spaß mit Finazämtern und so haben wie wir - irgendwann schmeißen wir sie dann gemeinsam in die Ostsee, mit genügend Gewicht an den Füßen natürlich ))))


    Schießlich sind wir ein Volk ^^


    Also im Ernst natürlich kannst Du Verluste machen, aber wenn die AfA vorbei ist, hast Du in der Regel Einnahmen.


    Zu Deinem "Privatman" ist zusagen, auch wer z.B. Bücher über e-bay regelmäßig verkauft, ist kein "Privatman" mehr sondern Gewerbetreibender, auch wenn er nie im Besitz eines Gewerbescheins ist.


    Wie Du / Ihr richtig schreibst, sind diese Bürger ohne Gewerbeschein, im Gegensatz zu "richtigen" Gewerbetreibenden im Nachteil, da ständig Liebhaberei geprüft wird.


    Wenn mein Gewerbe auf Liebhaberei geprüft werden würde und dies so eingestuft würde, würde ich Tagelang feiern )))) )))) ^^ :tongue:

  • Jawohl EIN Volk; EINE Steuerbehörde darauf stossen Wir an :-)@@(-:
    und im suff brennen plötzlich die Finanzämter :D


    Kurz nach diesem posting fahren die schwarzen Limousinen bei mir vor und die Herren mit den Knöpfen im Ohr verschleppen mich nach Guantanamo. Dort lass ich mir nen Bart bis zum Bauch wachsen und schreib nen Brief ans Bundesverfassungsgericht. :~~



    Nö mal im Ernst muß jetzt los, bekomme heute 6000Liter Pflanzenöl zu 7% Mwst und ohne Energiesteuer :D


    Mfg

  • ^^ Da hast Du aber Glück gehabt. :D


    Ein Mitglied hat auch von seinem Erfolg berichtet, das er günstig Diesel zum Heizölpreis erhalten hat. Leider aber vorschriftsmäßig eingefärbt ;(


    Ich wollte sonst auch Diesel :D