Hallo,
ich habe den Betrieb eines BHKW übernommen und streite mich mit einem Mieter wegen der Betriebskostenabrechnung. Es geht um die umlagefähigen Brennstoffkosten. Im Gebäude gibt es einen Hauptgaszähler sowie einen Gaszähler für das BHKW. Damit lässt sich also unzweifelhaft der Verbrauch des Spitzenlastkessels berechnen. Dann wäre da noch der umlagefähige Teil des Gasverbrauchs des BHKW. Hier bin ich nach den Angaben des Herstellers zum Verhältnis der produzierten elektrischen zur thermischen Energie gegangen. Dies scheint ja auch die allgemein übliche Verfahrensweise zu sein. Die Existenz der VDI Richtlinie 2077 ist mir bekannt, ich habe aber bisher angesichts der Kosten auf eine Bestellung verzichtet. Ich bezweifle auch, dass sie mir bei meinem Problem helfen wird:
Grundproblem in dem Gebäude ist eine für den Betrieb eines BHKW unzureichende Wärmeabnahme, da es sich um ein Bürogebäude handelt, in dem neben der Heizwassererwärmung keine zentrale Brauchwassererwärmung statt findet. Es gibt nur Teeküchen und Handwaschbecken mit Durchlauferhitzern. Hier kann man sich jetzt natürlich mit der flachen Hand an die Stirn klatschen, aber so ist die Situation nun mal.
Nun kritisiert der Mieter, dass ja nur im Winter überhaupt eine Wärmeabnahme erfolgt sei, während die Wärme im Sommer nutzlos verpufft wäre.
Meine Frage: Welche Abrechnungsmethode kann ich verwenden, ohne langwierige Diskussionen mit dem Mieter führen zu müssen?
P.S.: Diesen Thread zur Wärmemengenabrechnung inkl. des dort angehängten Artikels habe ich gelesen - habe mich also so weit es geht informiert!