Umlage der Heizkosten strittig

  • Hallo,


    ich habe den Betrieb eines BHKW übernommen und streite mich mit einem Mieter wegen der Betriebskostenabrechnung. Es geht um die umlagefähigen Brennstoffkosten. Im Gebäude gibt es einen Hauptgaszähler sowie einen Gaszähler für das BHKW. Damit lässt sich also unzweifelhaft der Verbrauch des Spitzenlastkessels berechnen. Dann wäre da noch der umlagefähige Teil des Gasverbrauchs des BHKW. Hier bin ich nach den Angaben des Herstellers zum Verhältnis der produzierten elektrischen zur thermischen Energie gegangen. Dies scheint ja auch die allgemein übliche Verfahrensweise zu sein. Die Existenz der VDI Richtlinie 2077 ist mir bekannt, ich habe aber bisher angesichts der Kosten auf eine Bestellung verzichtet. Ich bezweifle auch, dass sie mir bei meinem Problem helfen wird:


    Grundproblem in dem Gebäude ist eine für den Betrieb eines BHKW unzureichende Wärmeabnahme, da es sich um ein Bürogebäude handelt, in dem neben der Heizwassererwärmung keine zentrale Brauchwassererwärmung statt findet. Es gibt nur Teeküchen und Handwaschbecken mit Durchlauferhitzern. Hier kann man sich jetzt natürlich mit der flachen Hand an die Stirn klatschen, aber so ist die Situation nun mal.


    Nun kritisiert der Mieter, dass ja nur im Winter überhaupt eine Wärmeabnahme erfolgt sei, während die Wärme im Sommer nutzlos verpufft wäre.


    Meine Frage: Welche Abrechnungsmethode kann ich verwenden, ohne langwierige Diskussionen mit dem Mieter führen zu müssen?


    P.S.: Diesen Thread zur Wärmemengenabrechnung inkl. des dort angehängten Artikels habe ich gelesen - habe mich also so weit es geht informiert!

  • Da Trinkwasser nur elektrisch erwärmt wird, meine erste Frage:
    Läuft im Sommer, also solange keine Wärmeanforderung des Gebäudes besteht, das BHKW überhaupt?
    Wenn ja, warum?
    Wenn nein, wäre der Einwand des Mieters gleich obsolet.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • @ elektronaut,


    unter diesem Aspekt erscheint mir der Einwand des Mieters schon berechtigt. Da in den Sommermonaten ( hier vorausgesetzt es erfolgte keine Wärmeabnahme über die Heizkörper ) scheinbar nur der Pufferspeicher nach entsprechender Abkühlung wieder geladen wurde, ist also für den Mieter in diesem Zeitraum kein Nutzen erkennbar. Es wäre also sinnvoller, in den Sommermonaten das BHKW einfach abzuschalten. Somit bleiben einem diese Diskussionen erspart.


    Auf jeden Fall ist da ein cleverer Verkäufer auf einen sehr einfältigen Käufer getroffen.

  • während die Wärme im Sommer nutzlos verpufft wäre.

    So einfach verpufft ist die bestimmt nicht. Da müsste schon im Sommer, warme Heizkörper und Fenster auf der Normalfall sein ?(
    Wieviel BHKW-Betriebsstunden sind denn im Sommer? Weil, die Wärme von einem Eco 4.7 zu vernichten is ned so einfach, da brauchts schon gewisse Technik.
    Irgendwas is da oberfaul bei deiner Heizung

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Ja, das ganze Konzept war oberfaul. Aber das ist Geschichte. Mittlerweile ist das BHKW auch noch kaputt, weil die wartende Heizungsfirma Mist gebaut hat. Das ist nun wiederum eine andere Baustelle, auf der sich jetzt mein Anwalt betätigt.


    Die Betriebsstunden im Sommer sind mir leider nicht bekannt, da mir nur die Stände zum Jahreswechsel vorliegen.


    Das Gerät hat im Sommer halt einfach so lange gearbeitet, bis im Pufferspeicher der Temperatursollwert erreicht war. Dann hat es sich wieder abgeschaltet bis die Temperatur auf das Minimum abgesunken war. Ihr kennt das Prinzip ja. Die Wärme wurde nicht abgenommen, sondern wanderte langsam aus dem Pufferspeicher.

  • Moin,


    welche Leistung hat das BHKW therm. , wie groß ist der Pufferspeicher , sind die Heizungspumpen im Sommer On oder Off , gibt es Wärmemengenzähler wenn ja wo ???


    Einfachster Weg über obige Anhaltspunkte den Gas Verbrauch des BHKW ausserhalb der heizperiode errechnen und dem Mieter erlassen - kann so viel nicht sein und erspart weiteren Ärger |__|:-)

  • Mittlerweile ist das BHKW auch noch kaputt, weil die wartende Heizungsfirma Mist gebaut hat.

    Das ist das beste was dir da jetzt hat passieren können. Und wenn das der Heizerer ist der das Gerät damals verkauft und installiert hat, dann würd ich den aber ganz weit von dem Gerät fernhalten weil der nicht nur die Wartung ned kann sondern das ganze System BHKW ned verstanden hat.
    Wenn das Gerät wieder gangbar zu machen ist solltest jetzt übern Sommer das ganze System optimieren und wenn dann im Winter Wärme gebraucht wird das BHKW wieder eingeschaltet.
    Und nicht vorher |__|:-) .

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  • Um das BHKW wieder zu beleben, müsste ein neuer Motor her. Wenn ich es dann im Sommer ausschalten würde, müsste ich währenddessen Strom teuer einkaufen und günstiger an die Mieter weiter verkaufen. Denn der Strompreis ist ja so kalkuliert, dass die Mieter einen finanziellen Anreiz haben, bei mir zu kaufen. Also würde dann das Verlustgeschäft (das es ja seit Jahren schon war) weiter laufen.

  • Moin,


    welche Leistung hat das BHKW therm. , wie groß ist der Pufferspeicher , sind die Heizungspumpen im Sommer On oder Off , gibt es Wärmemengenzähler wenn ja wo ???


    Es handelt sich um ein EcoPower 4.7 mit einer thermischen Leistung laut Hersteller von 12,5kW. Der Pufferspeicher fasst 1000 Liter, da mir nicht bekannt ist, dass die Heizungspumpen im Sommer ausgeschaltet wurden, blieben sie vermutlich an. OK, wieder was gelernt. Wärmemengenzähler gibt es für die einzelnen Parteien, sie messen das vom BHKW und Spitzenlastkessel erwärmte Heizungswasser, sind also nach den beiden Einheiten montiert. Hierüber wird die Verteilung der HK gemacht.

  • Dann wärs ja besser das Teil zu so zu lassen wie´s ist und versuchen aus den Stromlieferverträgen rauszukommen weil ja die Geschäftsgrundlage weggefallen ist. Da weiss dein Anwalt bestimmt mehr.
    Ansonsten werd des schlimm, da is dann am Schluss die Brüh teuerer als der Fisch.

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  • Tja, dann ist an der Wärmemenge nix zu rütteln, nur am Preis !!


    ABER wenn das schon immer so war, hat auch der Heizkessel des Sommers immer schön getaktet - und da hat sich der Mieter nie aufgeregt ??? Würd ich hinterfragen !!


    mfg

  • Ein WMZ registriert bekanntlich nur die Wärme, die durch ihn hindurch geflossen ist. Wenn der Mieter im Sommer keine HK aufgedreht hat - woher solle dann bittschön ein Wärmeverbrauch beim Mieter kommen ?
    Das das BHKW im Sommer auch ohne Wärmeanforderung läuft, hat ja wohl seine Ursache im Pufferspeicher - der wiederum hat mit den WMZ auch nix zu tun, maßgebend jedoch Satz 1 !
    Der hat wohl gemeint, der bekommt den Strom ohne laufendem BHKW - die Gasmenge ist ohnehin aus der HK-Abrechnung herauszurechnen und dann stimmt wieder Satz 1.
    Letztlich muß er jedoch damit leben, das insgesamt auch alle Verluste mit einbezogen sind (stets ohne "Gas für Strom" - also vorher abziehen). Auch wenn die HK-Pumpe laufen sollte im Sommer (wofür es aber keinen Grund gibt, diese wird vom BHKW über VL/RL-Temp.-differenz angesteuert), kann sie gegen geschlossene HK-Ventile nun mal auch keine Wärme durch den WMZ drücken - siehe Satz 1... Ich glaubte bisher, ein Anwalt würde auch denken können ??? :huh:

  • Wenn ich es dann im Sommer ausschalten würde, müsste ich währenddessen Strom teuer einkaufen und günstiger an die Mieter weiter verkaufen. Denn der Strompreis ist ja so kalkuliert, dass die Mieter einen finanziellen Anreiz haben, bei mir zu kaufen.


    Im Sommer läuft ein BHKW in der Regel sowieso weniger. Wenn wie bei Dir der Fall, auch keine WW-Abnahme erfolgt, dann sind die Stillstandzeiten des BHKW auch größer, heisst, in diesem Zeitraum erfolgt eben Fremdstrombezug. Also muss der Strommixpreis auch so kalkuliert werden, dass man als Betreiber des BHKW nicht noch den Strompreis für die Mieter subventioniert.


    Ich betreibe seit 4 Jahren mein BHKW und habe in diesem Zeitraum jährlich den Stromanbieter gewechselt. Ich habe für den Bezugsstrom immer den "seriösen" Stromanbieter (also nix Flexstrom u.a. Verbrecher ) in meinem Bezugsgebiet gewählt, den auch meine Mieter ohne Vorkasse, Paketpreise usw. wählen würden, wenn sie denn wechseln wollten. Somit hat der Mieter ja keinen Anreiz, sich einen anderen Stromlieferanten zu suchen, weil er eben den Strom nirgendwo billiger bekommt. Meine Mieter zahlen also immer den Strompreis an mich, den auch der günstigste, seriöse Stromanbieter im Bezugsgebiet von ihm verlangen würde. Ist zwar für mich zum Jahresende immer mit einer neuen Anbietersuche verbunden, aber es gab von Seiten der Mieter bei den entsprechenden Strompreisanpssungen bisher keinerlei Meckereien, da sie eben nichts günstigeres als meinen Strom bekommen.

    Energie(sche) Grüße Herzogsweg 16 :thumbup: