Vollversorgung der Mieter durch KWK-Anlagenbetreiber (Vermieter) plus Reststrombezug - Brauche Hinweise

  • Hallo erstmal ...


    Toll das es Euch gibt - Lese schon seit einiger zeit mit und habe bereits einige Probleme und Fragen, dank Infos, die ich hier bekommen habe gelöst.


    Ausgangssituation:
    Ich bin Mieter in einem MFH-Haus (6 wohnungen), in dem der Vermieter (Mein Lebensabschnittsgefährte) einen BHKW bereits installiert hat, welches vor 2 tagen ans Netz ging. Stehe also auf beiden Seiten des Zauns sozusagen.


    Heizung musste eh neu - entweder weiter Gasetagenheizung, wo jedoch alle Durchlauferhitzer hätten ausgetauscht werden müssen oder Zentralheizung. Er hat sich für Zentralheizung entschieden und im Zuge dessen sich für ein Komplettpaket für Vaillant entschieden - mit BHKW Ecopwer 3.0 samt Zusatzgerät und Wasserspeicher. Er hat sich für die Variante entschieden Heizungswasser im Speicher vorzuhalten und Warmwasserversorgung im Durchlaufprinzip durch den Wasserspeicher. Für das technische ist er zuständig - ich unterstütze ihn mit Lesen von Gesetzen, abrechnungsmodalitäten, Steuerfragen (soweit mir bekannt) etc. - übernehme also quasi für ihn die Verwaltungstechnischen-Aufgaben.


    Die Anlage wurde durch die swb bremerhaven ans Netz genommen - Zwei-Richtungszähler (Easymeter Q3BA 1022) Für Bezug und Lieferung. Zusätzlich haben die auch noch einen Erzeugungszähler gesetzt, obwohl wir im Ecopower bereits einen drin haben - nach 2 tagen haben wir auch bereits eine Differenz von 2 kw ??? aber das Thema gehört hier ja woanders hin.


    Die 5 Wohnungen, die von uns versorgt werden haben Zähler von uns bekommen. Wir werden auch noch ein Stromliefervertrag mit denen abschließen - mündlich ist das bereits alles abgeklärt - geht eigentlich nur noch um Formalitäten. Dazu die erste frage - Wo gibt es Musterverträge hierfür?


    Eine Wohnung ist weiterhin beim NB dran, die hat eine eigene Zuleitung mit Unterzähler von der swb bekommen.


    Bei der Jahresabrechnung stehe ich jetzt vor der Frage wie diese denn nun aussehen muss. Welche Bestandteile muss dieser aufweisen?


    Dann die Zusatzfrage - was müssen wir zusätzlich noch abführen für den verkauften Strom? USt? EEG-Umlage? Noch irgendwas anderes?


    Ich versuche das hier alles zu erfassen, aber irgendwie komme ich beim Lesen der Informationen von hundertste ins tausendste - ein Link führt zum nächsten Link - ein Gesetz verweist auf ein anderes, welches wiederum auf noch 2 andere verweist und irgendwann wieder zurück. gibt es eine klare verständliche Anleitung irgendwo?


    Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung ( ja ich weiß, die hätte er vorher machen sollen, aber er war ja so begeistert - den KWK-Investitionszuschuss hat er auch verdusselt, wegen nicht Beantragung ... ) müsste ich auch noch wissen welche Förderungen/Zuschläge, ihm denn genau zustehen. Bisher weiß ich von folgenden:


    KWK-Zuschlag für erzeugten strom: 5,11 ct/kWh für 10 jahre
    Energiesteuererstattung für den BHKW-Brennstoff (erdgas) beim Hauptzollamt, wenn die 70% Auslastung vorhanden sind ??? Nur bei Eigenverbrauch?
    vermeidene NNE (lt. Internetseite swb) arbeitspreis 1,78 ct/kWh


    Wie sieht es überhaupt mit dem Eigenverbrauch fürs Haus aus (allgemeinstrom) - irgendwelche sonderregelungen? Zählt der Verkauf an die Mieter auch als Eigenverbrauch, da er denn Strom ja selbst benötigt um den Stromliefervertrag mit den Mietern zu erfüllen?


    Ich hoffe ihr könnt mir zusammenfassend weiterhelfen. Würde auch sämtliche Verträge und Abrechnungstabelle/-Dokumente, die ich im Lauf der zeit erstellen werde auch gerne mit euch teilen (vielleicht schreibe ich ansonsten auch ein kleines programm)


    nano
    p.s. ... und jetzt zu dem Kampf bezüglich Abbau des Erzeugungszählers vom NB ...

  • Hallo nanomaus,
    dann wollen wir versuchen deinen Wissenstand a bissl auf Vordermann/frau zu bringen

    Bei der Jahresabrechnung stehe ich jetzt vor der Frage wie diese denn nun aussehen muss. Welche Bestandteile muss dieser aufweisen?

    Da gibts die Broschüre vom BMU (siehe Anhang) da steht einiges drin. Speziell für deine Abrechnerei ist das Kap. 3.1 auf S 15 und dann noch ab Seite 22 sehr hilfreich.

    KWK-Zuschlag für erzeugten strom: 5,11 ct/kWh für 10 jahre

    Wenn der Eco 3.0 bei der BAFA und Netzbetreiber ordentlich angemeldet ist sollten das 5,41 ct. sein. Da gibts jetzt mehr für die neuen Anlagen.

    vermeidene NNE (lt. Internetseite swb) arbeitspreis 1,78 ct/kWh

    ....wenn ich des Preisblatt anschau dann sollten des nur 0,42 ct. sein für die Mittelspannungsebene, weil Umspannebene MS/NS wie es eigentlich üblich is gibts bei dene ned. Is aber trotzdem vergleichsweise noch viel.

    Würde auch sämtliche Verträge und Abrechnungstabelle/-Dokumente, die ich im Lauf der zeit erstellen werde auch gerne mit euch teilen (vielleicht schreibe ich ansonsten auch ein kleines programm)

    Das will ich doch schwer hoffen weil dann darfst dafür auch noch mehr Fragen stellen :pfeifen:



  • Danke für Deine Antwort


    Zu dem NNE - https://www.swb-netze.de/_medi…Einspeisung_Strom_Bhv.pdf


    So wie ich das verstanden hatte (von unserem Ansprechpartner) speisen wir ohne Leistungsmessung in das NS ein ... Werde da nochmal nachfragen - wenn man jemand erwischt - Netz-Abteilung scheint zeitweilig nur vormittags oder gar nicht besetzt zu sein.


    Bin jetzt erstmal von den 5,11 ct/kWh ausgegangen - BAFA Anmeldung folgt durch das Vaillant rundum sorglos Paket - ordentliche Anmeldung beim NB läuft noch ist noch nicht ganz durch - aber danke für die Korrektur. :)


    Und wie sieht das mit USt aus? Lohnt sich das Vorsteuerabzugsmodell in diesem Falle?


    nano

  • speisen wir ohne Leistungsmessung in das NS ein ...

    das ist schon richtig und bei den kleinen BHKW eigentlich überall so.......aber die vNNE bekommst du lt. Gesetz und auch nach dem Preisblatt von swb wo da zu lesen ist

    Zitat

    Dezentrale Einspeiser erhalten nach § 18 StromNEV ein Entgelt, welches dem vermiedenen Netzentgelt in der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene durch die jeweilige Einspeisung entspricht.

    Die vorgelagerte Ebene ist entweder die Umspannebene MS/NS, gibts aber da nicht, oder dann die Mittelspannungsebene. Da regen wir uns schon lange drüber auf, is aber so.

    Und wie sieht das mit USt aus? Lohnt sich das Vorsteuerabzugsmodell in diesem Falle?

    Da kann ich dir nur sagen wie´s bei mir (grösserer Umbau) war.
    Ich hab mir für alle Kosten die mit dem Kauf und Einbau vom meinem Grünen entstanden sind vom HB und Elektriker extra Rechnungen geben lassen. Mein Steuerberater hat dann bei der Einkommensteuererklärung eine extra Umsatzsteuererklärung dazu gemacht und da ist die Mwst. aus den Rechnungen vom FinA zurückbezahlt worden. Hat sich jedenfalls gelohnt.

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Okay - das war Beschaffung und Installation - und wie sieht das jetzt aus mit Stromlieferungen? Führst Du USt für verkauften Strom ab und rechnest USt vom den Erzeugungsausgaben dagegen? Muß man dafür ein Gewerbe haben? Wie sieht das aus für Ausgaben die sowohl BHKW als auch Heizung betreffen? Das eine wäre ja dann gewerblich und das andere würde ja Betriebskosten aus Vermietung berühren - Muß man da irgendwas strikt trennen?


    Welche Modelle gibt es da überhaupt? Wenn wir Strom verkaufen, müssen wir da USt raufrechnen und abführen? Muß mich mal mit dem FA hier zusammen setzen und ein paar schlaue Fragen stellen.


    Noch ein Problem ist, das die Investitionskosten bei uns als nachträgliche Anschaffungskosten abzusetzen sind (innerhalb 3 Jahre nach dem Hauskauf) - also Erhöhung der AfA - Kann man da den Stromfaktor irgendwie rausrechnen und zum Sofortabzug bringen? Ist ja auch eine Einnahmeabsicht mit verbunden - und eigentlich ist die ja auch getrennt von der Vermietung - Schließlich müssen die Ausgaben ja auch genau aufgeteilt werden für die Betreibskosten Abrechnung - Der Stromfaktor ist ja nicht umlagefähig.


    Du siehst vielleicht mein Problem: Momentan führt die Lösung einer Frage nur zum Enstehen einer neuen Frage ... ?(


    nano

  • Du siehst vielleicht mein Problem: Momentan führt die Lösung einer Frage nur zum Enstehen einer neuen Frage .

    War bei mir genauso......der Arzt und der Apotheker aus dem Freundeskreis konnten mir auch nicht helfen da bin ich dann doch zum Steuerberater gegangen. Der macht des zu meiner vollsten Zufriedenheit. :thumbup:

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  • Kann man da den Stromfaktor irgendwie rausrechnen und zum Sofortabzug bringen?

    Das mit der Abschreibung is eine verzwickte Gschicht.
    Du kriegst die Energiesteuer vom Zoll nur im Abschreibungszeitraum vom BHKW zurück. Maximal 10 Jahre lang. Wenn Sofortabschreibung ginge beraubst du dich der Steuererstattung komplett. Wenn das BHKW als Anschaffungskosten fürs Haus über den Zeitraum von mehr als 10 Jahren abgeschrieben werden muss, dann is des mit der Energiesteuer für 10 Jahre sicher.
    Aber das ist wirklich eine Sache fürn Steuerberater. |__|:-)

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  • Moin,


    BHKW ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut, wird in der Regel dem Betriebsvermögen zugerechnet und nach AfA über 10Jahre abgesetzt.


    mfg


    PS: bitte Obacht geben - das verlinkte Büchlein ist aus 2009, seit dem haben sich einige Feinheiten geändert!!

  • Danke auf jeden Fall für Eure Erläuterungen, dass Ihr euch die Zeit nimmt das mit mir durchzugehen! :thumbup:


    So eben nochmal zur Erklärung:
    Hauskauf Mai 2011 - Da die neue Heizung innerhalb der ersten 3 Jahre nach Anschaffung gekauft und installiert wurde zählt die Heizung nachträglich zu den Anschaffungskosten --> daraus ergibt sich, dass die Heizung über den kompletten Abschreibungszeitraum des Hauses abgeschrieben werden muss. :!: Das wissen wir schon.
    Also - Mit "Sofortabzug" meine ich, ob das BHKW samt aus der Anlage rausgenommen werden kann um dann selbständig auf 10 Jahre abgeschrieben zu werden, oder ob man das dann komplett untrennbar zu der Heizungsanlage hinzuzählt, obwohl ja auch andere Einnahmen als Mieteinnahmen damit erzielt werden. :?:


    Beim Steuerberater haben wir einen Termin - da werden ja auch entsprechende Fragen gestellt werden - wollte nur wissen, ob hier jemand die verschiedene Alternativen kennt zur Abrechnung und ob sich da steuerlich was ändert. Je mehr wir selbst vorbereiten können, dessen günstiger ist der Steuerberater. Der Steuerberater weiß aber nicht unbedingt um die anderen Pflichten und Rechte, die sich für uns ergeben je nachdem für welchen Weg wir uns entscheiden. Und was man auf dem einen weg an Steuern spart kommt auf dem anderen Weg verwaltungstechnisch vielleicht doppelt und dreifach auf uns zu.


    Ein Punkt ist noch, dass ein Mieter (von uns gewollt) nicht mit unserem Strom beliefert wird, sondern weiterhin Strom von der Stadtwerke bezieht (Unterzähler der swb).


    Ich hab ja schon gelesen, dass wir folgende Möglichkeiten haben (wenn ich das richtig verstanden habe)

    • entweder eigenständige Stromlieferverträge mit den Mietern abzuschliessen, womit wir ihnen die Wahl lassen ob sie Strom von uns beziehen oder vom jemanden anderes
    • oder den Strom mit Änderung der Mietverträge als Betriebskosten abrechnen, womit wir ihnen die Wahl nehmen - Strom ist dann im "Dienstleistungsumfang" der Wohnung - sowie Heizung und Warmwasser jetzt auch

    Frage ist da dann eben halt :?:
    als Betriebskosten - BHKW-Kosten untrennbar von den Heizungskosten - AfA über 30+ Jahre
    als eigenständiger Vertrag - BHKW-Kosten können abgekoppelt werden, da eigene Einnahmen damit verbunden


    Und dann kommt dazu eben noch wie das USt-rechtlich zu bewerten ist. Da kann uns der Steuerberater wieder helfen.


    Wenn keine Betriebskosten, müssen wir dann eine Gbr gründen? Mit Buchführung, USt-Vorwegabzug und alles drum und dran? Wie sieht das dann bei Nichtzahlung der Stromkunden aus?


    Wenn Betriebskosten - wie sehen dann unsere Möglichkeiten aus bei Zahlungssäumigen Mietern aus?


    nano

  • Wozu haben Nikola Tesla und Edison eigentlich die Netztechnik erfunden? Damit wir uns alle jeder einzeln vom perfekten Netz trennen und mit wahnsinnigem Aufwand, Steuerberatern und dummen Ideen immer weiter von der Energiewende entfernen?
    Ich sehe den einzig gangbaren Weg in eine energiebewusste Zukunft in der Vermeidung von Insellösungen durch andere Politiker und eine Lobby für die Bürger. Dass mir da nur niemand mit den Grünen kommt...die haben uns meiner Meinung nach die Misere eingebrockt.

  • Wann rechnet sich denn überhaupt der USt-Vorwegabzug - dem verwaltungstechnischen Aufwand für die USt-Anmeldung sehe ich ziemlich gelassen entgegen, anders sieht es aus, wenn ich nur deswegen anfangen muss ordentliche Buchführung zu betreiben, anstatt der bisherigen Einnahme/Uberschussrechnung.


    Sollten wir die Stromlieferung als Betriebskosten im Mietvertrag benennen gibt es meines Erachtens doch eh kein Wahlrecht oder?


    Und nochmal zur EEG-Umlage: Eigenverbrauch ist ja in unserem Fall der Allgemeinstrom. Wie soll man da aufteilen, welcher Strom selbst erzeugt und welcher zugekauft wurde?


    Und wie sieht es eigentlich aus, wenn mein Vermieter (und Lebensgefährte) die Anlage mit mir gemeinsam betreibt (Teilüberschreibung zur Abgeltung der verwaltungstechnischen Aufgaben, die ich für ihn wahrnehme) ? Ich wohne ja in seinem MFH und habe einen ordentlichen Mietvertrag - Meine Verbrauch wäre dann auch Eigenverbrauch - aber stellt sich die gleiche Frage wie beim Allgemeinstrom. Wie ermittelt man im solchen Fall den Eigenverbrauch an selbst erzeugtem Strom? Dürfte das Einkommen aus Stromlieferungen ja dann auch mindern, da ja von mir in dem Fall wohl auch keine Zahlungen ans Geschäftskonto für Strom fließen würden. Müssen wir dann eigentlich Einkommenssteuer für den Eigenverbrauch zahlen (private Entnahme) - Ich seh' schon - der Steuerberater wird schon auf seine Kosten kommen ... :D


    nano

  • Hallo !


    Zitat von Nano:


    Zitat

    Und nochmal zur EEG-Umlage: Eigenverbrauch ist ja in unserem Fall der Allgemeinstrom. Wie soll man da aufteilen, welcher Strom selbst erzeugt und welcher zugekauft wurde?


    Diese Frage wurde noch nicht beantwortet:


    Ich habe meinem örtlichen BHKW-Betreuer mit nachstehendem Hinweis des örtlichen Stadtwerkes konfrontiert:


    Heute hatte ich ein Gespräch mit den Stadtwerken ...! Ein Mitarbeiter wies mich darauf hin, dass ich –möglicherweise- als Stromverkäufer an meine Mieter für Diese die EEG-Umlage (ca. 5,2 Cent pro KWh –vom BHKW erzeugt) abzuführen hätte !!


    Ich bekam heute folgende Antwort:


    Hallo Herr ......,


    das war lange eine Grauzone. Es gibt jedoch die ersten Urteile, dass das nicht der Fall ist. Dieses gilt nur dann wenn der eigene Strom über das öffentliche Stromnetz in ein anderes Gebäude transportiert wird. Selbst erzeugter Strom aus BHKW, PV, Wasserkraft, Wind etc. wird nicht mit der EEG Umlage belegt, wenn er in der eigenen Liegenschaft genutzt wird, auch dann nicht wenn er an Bewohner geliefert wird, die in der Liegenschaft wohnen in der der Strom erzeugt wird.


    Jetzt meine Frage an Euch: "Ist diese Darstellung des "EEG-Umlage"-Problems so richtig ausgelegt ?


    Gruß


    Alfons

  • Hallo Herr ......,


    das war lange eine Grauzone. Es gibt jedoch die ersten Urteile, dass das nicht der Fall ist. Dieses gilt nur dann wenn der eigene Strom über das öffentliche Stromnetz in ein anderes Gebäude transportiert wird. Selbst erzeugter Strom aus BHKW, PV, Wasserkraft, Wind etc. wird nicht mit der EEG Umlage belegt, wenn er in der eigenen Liegenschaft genutzt wird, auch dann nicht wenn er an Bewohner geliefert wird, die in der Liegenschaft wohnen in der der Strom erzeugt wird.

    Wer hat denn diesen Schwachsinn verfasst? Es liegt hier eindeutig Stromabsatz an Letztverbraucher vor, demzufolge ist für den an die Mieter verkauften Strom EEG-Umlage zu zahlen. Nur für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom ist keine EEG-Umlage vom BHKW-Betreiber abzuführen, da dieser vom Netzbetreiber an Letztverbraucher geliefert wird und damit der Netzbetreiber für diesen Strom die EEG-Umlage abführt.