Steuerentl​astung nach § 53 EnergieStG wird mir verweigert Anlage Remeha eVita

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute folgende nette Mail vom Zoll erhalten. Was ist da schief gelaufen. Kann mir jemand helfen?


    Vielen dank




    Hauptzollamt Stuttgart
    Bezug: Ihr Antrag auf Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die
    gekoppelte Erzeugung von
    Kraft und Wärme vom 18.01.2013
    Anlagen:


    Geschäftszeichen: V....



    Sehr geehrter Herr .....,


    bei Ihrer Anlage handelt es sich um eine modulierende Mikro-KWK-Anlage des
    Herstellers Remeha B.V. Niederlande. Für diese Anlage kann derzeit keine
    Entlastung gewährt werden.

  • Die Begründung:
    "für diesen Anlagen- Typ kann derzeit keine Entlastung gewährt werden"


    da läuft doch was fürchterlich schief oder?

  • Käse,


    Bafa und Zoll haben nix miteinander zu tun. :!: :!:


    @ licht007


    Wenn ich raten sollte würde ich sagen es geht darum das die "begünstigte" Kraft-Wärme-Kopplung und der "nicht begünstigte" Zusatzbrenner in einem Gehäuse stecken und der Gasverbrauch so nicht zugeordnet werden kann !!


    Das müsste dann aber bei allen Stirling Thermen zu Problemen führen - oder Dein HZA hat den Schuss verpasst ;-_


    mfg

  • ...das was im Schreiben steht, reicht als Hintergrundinfo nicht aus
    - und deshalb die GRÜNDE nachfragen.
    Weil da irgendetwas schief lief -
    und dann muss man halt den Fehler suchen - ob nun beim Antragssteller oder beim Sachbearbeiter.


    Das wird in nächster Zeit angesichts der neuen Gesetzeslage noch häufiger vorkommen.
    Und es gilt:
    Ruhe bewahren und nachfragen. Meistens klärt sich das Ganze sehr rasch...