bafa - Rechnung an EVU

  • Hallo Leute,


    ich habe heute den Zulassungsbescheid von der BAFA bekommem (y)
    Und zeitgleich einen Brief vom EVU Wo man mich darauf aufmerksam machte, das ich eine Zulassung von den BAFA benötigen würden wenn ich den Stom an den Versorger Verkaufen wolle, wenn ich diese nicht hätte sollte ich mir einen anderen Abnehmer für meinen Stom suchen ))))
    Wenn ich aber eine Zulassung hätte sollte ich diese an das EVU senden damit man mir einen Vertrag anbieten können. :rolleyes:


    Mein Plan ist jetzt dem EVU einen Rechnung für den Eingespeisten Strom des Dezember zu schicken mit der Kopie des Zulassungsbescheides.
    Da habe ich aber zwei offene Fragen.


    1. Wie bekomme ich das Netznutzungsvermeidungsentgelt für meinen Versorger heraus ohne dort anzurufen? Denn Dehnen misstraue ich per Instinkt :D


    2. Da ich ja nur vom 8.12 -31.12 eingespeist habe. Aber im Gesetzt steht das das mittel eines Qutarls zu verwenden ist, binn ich unsicher ob da nicht nur der Dezember zu verwenden ist. Was meint Ihr dazu?


    Grüße
    Mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50

  • Hallo Mofaklaus,
    zu1: einfach mal auf der Homepage nachsehen, das NNE für die nächst höhere Ebene ist entscheidend
    zu2: der an der Strombörse EEX in Leipzig ermittelte Preis für das vorangegangene Quartal ist entscheidend, für 03/2006 ist es € 54,62 pro MWh
    Gruß
    freshpaint

  • Danke für deine infos,


    ich habe lange suchen müssen, aber haben dann noch dass hier gefunden:


    http://www.eon-avacon-netz.com…6dab7b#Standardlastprofil


    Leider ist das nur für 2007.
    Aber das größte problem ist das ich da nicht draus schlau werde.
    Ich habe doch keinen "registrierte 1/4 Leistungsmessung"
    Und überall anders werden nur Monatspreise angegeben. :rolleyes:


    Kann mir da jemand Licht ins Dunkel bringen?


    Gruß
    Mofaklaus

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  • Also ich würde sagen das hier
    Mittelspannung 0,51 €


    Bei meinem ist auch nur 15 Min. Messzähler angegeben, trotzdem gilt der Preis auch für mich.
    Ich glaube bei unseren Microanlagen ist ein 1/4 Std. Zähler nicht vorgeschrieben oder so ähnlich.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Danke Bernd,


    Damit werde ich es mal versuchen. Bzw ich muss wohl dochmal anrufen und nach den Preisen für 2006 frage.


    Aber was ist den mit den Transformations Kosten von 0,08 ct die fallen doch auch nicht an

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    Einmal editiert, zuletzt von mofaklaus ()

  • Hallo,


    wenn du gleich die BAFA Zulassung an das EVU geschickt hättest (wie es auf jeden Fall notwendig ist ), hättest du einen Vertragsangebot erhalten (egal, ob du das nun unterschreibst oder nicht ) - aus dem alle Details i.Regelfall hervorgehen. Somit wären alle Fragen bereits geklärt.

  • Hallo zusammen !


    Meine BAFA Zulassung ist schon zeit einiger Zeit beim RWE, besonders eilig haben die es nicht mit dem Vertrag! ~:-)


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Mir wurde bereits zwei Wochen nach der Inbetriebnahme und der EEG-Zulassung der Anlage ein Vertrag zugeschickt, den ich aber nicht unterschrieben habe. Die BAFA Unterlagen hat mein EVU bis heute noch nicht, da ich Dussel vergessen habe, das Inbetriebnahmeprotokoll hinzuschicken. Das EVU hat auch schon einen von mir angepassten Vertrag erhalten.


    Das zeigt, wie unterschiedlich die EVU an die Sache herangehen.


    Techdachs

  • Hallo Kazumba,


    wie in meinem ersten Beitag geschrieben, habe ich die Zulassung und den Bief vom EVU am selben Tag erhalten. Früher geht also nicht.


    Aber ich möchte halt den Preis nicht vom EVU aus dem Vertrag lesen, sonder von anderer Quelle beziehen. Um zu prüfen ob ich den richtigen Preis genannt bekomme.


    Gruß
    Mofaklaus

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  • Hallo Mofaklaus,


    der Preis der vermiedenen Netznutzungsentgelte kannst Du nur von Deinem Versorger erfahren, da dieser diese "festlegt". Zwar muss er sich an Berechnungsregeln halten, aber die unterschiedlichen Preisangaben der verschiedenen EVUs zeigt, dass hier wohl erheblicher Handlungsspielraum ist. Das ist wie mit der Einspeisevergütung , hier wurde auch so lange von den EVUs willkür walten lassen, bis der Gesetzgeber eingeschritten ist.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Bruno44 ()

  • Aber leicht erklärbar ist die Berechnung der Netznutzungskosten nicht grade!!!
    Zumal früher auch nicht noch "Umspannkosten" zwischen den Netzebenen rausgerechnet wurden, dadurch sanken die uns zustehenden Summen auch mal eben um die Hälfte.
    Ein Schelm wer böse Absicht dahinter vermutet.

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  • FAZIT :


    wie kriegen wir es hin, daß vermiedene Netznutzungsentgelte halbwegs einheitlich und realistisch bundesweit von allen EVU's angesetzt werden ?


    Einschaltung der Netzagentur ?


    Die Netze selbst unterscheiden sich doch wohl kaum so erheblich, daß Unterschiede von 0,04 Cent bis 1,99 cent zu erklären sind ???

  • Stadwerke Karlsruhe 0,995ct seit 10/2006. Nachvollziehbar aufgrund des Preisblattes sind diese aber leider nicht.


    Grüße


    Bruno

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