Hallo,
in vielen Fällen wird der Dachs mit einem Elektroheizstab im Pufferspeicher betrieben. Dieser wird nun mit dem vom Dachs erzeugten Strom betrieben um die Heizleistung zu erhöhen. Nun gibt es Anlagen welche schon bei noch relativ hohen Außentemperaturen den Heizstab benötigen.
Besteht nun in diesem Fall die Möglichkeit, daß ein Beamter feststellt, dieses System entspricht dem einer Heizung, und eine Erstattung von Strom- und Mineralölsteuer wäre nicht zulässig?
Muss ich damit rechnen mich der Steuerhinterziehung oder dem Subventionsberug schuldig zu machen?
Mit freundlichen Grüßen