Klarstellung der aktuellen Förderungs- und Vergütunssätze 04/2013

  • Hallo Forumsmitglieder,


    ich spiele mit dem Gedanken, ein BHWK zu errichten.
    Im Laufe meiner Recherchen konnte ich mir leider die Bilanzierung und Vergütung noch nicht eindeutig erklären.
    Nachfolgende Ausführungen beziehen sich auf ein Erdgasgefeuertes BHWK der Klasse 10 kW_el (Einsatzszenario
    kleines Unternehmen mit vorhandenem Nahwärmenetz).


    Vergütung:
    Soweit ich weiss, errechnet sich die Vergütung für jede kWh eingespeister elektrischer Arbeit aus einem vor der Erstsynchronisation
    berechneten Strompreis (Benchmark Baseloadpreis des letzten Quartals, derzeit ca 50 €/MWh, gilt für die gesamte Förderungsdauer) und dem KWK-Zuschlag von 5,11 ct/kWh. Hinzu kommen Entgelte für vermiedene Netznutzung, welche vom ÜNB gezahlt werden in Höhe von ca. 1 ct/kWh, so
    dass in Summe eine Vergütung von ca. 11 ct/kWh gezahlt wird.
    Maßgeblich ist der Einspeisezähler.


    Für Strom, welcher selbst verbraucht wird, wird ebenfalls der KWK-Zuschlag gezahlt, wobei hier die Generatornettoleistung
    maßgeblich ist, so dass der ggf. vorhandene Eigenbedarf des BHKWs nicht mit zählt.


    Folglich ist es wirtschaftlicher, den erzeugten Strom selbst zu nutzen, da dann für jede kWh
    der KWK-Zuschlag zuzüglich der vermiedenen Bezugskosten angerechnet werden kann.


    Die Wärmeproduktion wird nicht vergütet, so dass in der Wirtschaftlichkeitsrechnung für das BHKW der
    Wärmegestehungspreis der derzeit genutzten Wärmeerzeugungstechnologie eingesetzt werden muss.


    Fragen:
    1) Ist die Bilanzierung wie oben aufgeführt vollständig und richtig?
    2) Wie spielt die EEG-Umlage hier mit hinein?
    3) Ist Ergas für den Einsatz im BHKW evtl. in Bezug auf Steuern und Abgaben anders zu behandeln?
    Gibt es gesonderte Tarife?
    4) Kann eine allgemeine Aussage darüber getroffen werden, ob eine Strom- bzw. Wärmegeführte Fahrweise
    wirtschaftlicher ist?


    Zuschüsse:
    Frage:
    1) Gibt es Zuschüsse bei der Investition, welche man Abschöpfen kann für die BHWK-Anlage
    bzw. eine Vergrößerung des Nahwärmenetzes?


    Vielen Dank für eure Unterstützung! :thumbup:

  • Hallo,
    zu 1 KWK-Zuschlag ist 5,41Cent
    zu 3 Die Energiesteuer kann bei der Bafa abgesezt werden.
    zu 4 Gut ist es die Anlage nach den möglichast gleichmäßigen Wärmebedarf zu dementionieren.
    ein weiterer minimierender Faktor wieviel Strom kann selber Vermarktet oder Verbraucht werden.
    Obtimal wäre es genau so viel Strom herzustellen wie benötigt und der Wärmespeicher noch nicht voll ist. Die Anlage bei vollen Speicher abschaltet.
    Also eine Strom-Wärmegeführte Fahrweise.


    Gruß
    Pfleger

  • Moin,


    Energiesteuer gibts vom Zoll zurück - Bafa hat damit nix zu schaffen.


    Förderungen für Nahwärmenetz gibts bei der KfW, Bafa hatte auch was im Programm bin mir aber nicht sicher


    Den Preis für die Wärme kannst Du selbst festlegen, bei Verkauf an Dritte kommt der Gestehungspreis nicht zum tragen hier zählt die freie Marktwirtschaft


    EEG spielt für KWKG BHKW ( fossil Betrieben ) keine Geige


    Stromgeführt, Wärmegedeckelt ist optimal


    mfg

  • 2) Wie spielt die EEG-Umlage hier mit hinein?

    Bei Installation des BHKW in einem MFH und dem Verkauf des Strom´s an die Mieter, spricht Letztverbraucher, ist die EEG-Umlage abzuführen. Zumindest wenn der Stromlieferant das BHKW ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet hat. Ich war so blöd und darf jetzt EEG zahlen. :thumbdown:

  • Danke für eure Antworten!


    Wie kann eine Stromgeführte Fahrweise implementiert werden?
    Geben die Steuerungen der Standart-BHKWs dies her?
    Kurze Spitzen sollen natürlich nicht abgefahren werden.

  • Kw energie kann das, bei den anderen weiß ichs jetzt nicht
    Ich bin aber sehr zufrieden mit meinem 7,5er ;)