Hallo Forumsmitglieder,
ich spiele mit dem Gedanken, ein BHWK zu errichten.
Im Laufe meiner Recherchen konnte ich mir leider die Bilanzierung und Vergütung noch nicht eindeutig erklären.
Nachfolgende Ausführungen beziehen sich auf ein Erdgasgefeuertes BHWK der Klasse 10 kW_el (Einsatzszenario
kleines Unternehmen mit vorhandenem Nahwärmenetz).
Vergütung:
Soweit ich weiss, errechnet sich die Vergütung für jede kWh eingespeister elektrischer Arbeit aus einem vor der Erstsynchronisation
berechneten Strompreis (Benchmark Baseloadpreis des letzten Quartals, derzeit ca 50 €/MWh, gilt für die gesamte Förderungsdauer) und dem KWK-Zuschlag von 5,11 ct/kWh. Hinzu kommen Entgelte für vermiedene Netznutzung, welche vom ÜNB gezahlt werden in Höhe von ca. 1 ct/kWh, so
dass in Summe eine Vergütung von ca. 11 ct/kWh gezahlt wird.
Maßgeblich ist der Einspeisezähler.
Für Strom, welcher selbst verbraucht wird, wird ebenfalls der KWK-Zuschlag gezahlt, wobei hier die Generatornettoleistung
maßgeblich ist, so dass der ggf. vorhandene Eigenbedarf des BHKWs nicht mit zählt.
Folglich ist es wirtschaftlicher, den erzeugten Strom selbst zu nutzen, da dann für jede kWh
der KWK-Zuschlag zuzüglich der vermiedenen Bezugskosten angerechnet werden kann.
Die Wärmeproduktion wird nicht vergütet, so dass in der Wirtschaftlichkeitsrechnung für das BHKW der
Wärmegestehungspreis der derzeit genutzten Wärmeerzeugungstechnologie eingesetzt werden muss.
Fragen:
1) Ist die Bilanzierung wie oben aufgeführt vollständig und richtig?
2) Wie spielt die EEG-Umlage hier mit hinein?
3) Ist Ergas für den Einsatz im BHKW evtl. in Bezug auf Steuern und Abgaben anders zu behandeln?
Gibt es gesonderte Tarife?
4) Kann eine allgemeine Aussage darüber getroffen werden, ob eine Strom- bzw. Wärmegeführte Fahrweise
wirtschaftlicher ist?
Zuschüsse:
Frage:
1) Gibt es Zuschüsse bei der Investition, welche man Abschöpfen kann für die BHWK-Anlage
bzw. eine Vergrößerung des Nahwärmenetzes?
Vielen Dank für eure Unterstützung!